Ist ein Erbschein zwingend notwendig?

1 Antwort

Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich. Wohl kann ein Vermieter einen Nachweis verlangen, dass man Erbe ist. Dafür gibt es andere Unterlagen, z.b. das Protokoll der Testamentseröffnung. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um nach einer geeigneten Bestätigung zu fragen.


FordPrefect  21.05.2024, 16:11

Wenn es kein Testament gibt, erstellt das Nachlassgericht auch kein Protokoll. Und der einzige tatsächliche Nachweis der Erbenstellung ist hier der Erbschein - ohne den es auch nicht geht.

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Renick  21.05.2024, 17:08
@FordPrefect

Bleibt nur noch die Frage, warum die Kündigung und Wohnungsübergbe ohne Nachweis akzeptiert wurde. Das hätte ich die Vermietung direkt mal gefragt.

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