Ist ein Erbschein zwingend notwendig?
Hallo Zusammen!
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Erbrecht aus oder hatte einen ähnlichen Fall erlebt.
Nachdem meine Tante verstorben ist, musste ihr Nachlass geregelt werden.
Unsere Beziehung war eher die eines Mutter-Tochter-Verhältnisses.
Kein Testament, keine Eltern, keine leiblichen Kinder, keinen Partner, dafür drei Geschwister.
Zwei davon wären nicht im Stande gewesen den Nachlass zu regeln.
Also habe ich das mit der Unterstützung ihrer älteren Schwester übernommen.
Jetzt zum eigentlichen Thema.
Jeglicher Schriftverkehr in dieser Sache lief über meinen Namen. So also auch die Beendigung des Mietverhältnisses der Wohnung.
Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Wohnung nach bestem Wissen und Gewissen renoviert und übergeben.
Um die Vorlage eines Erbscheins wurde gebeten, da wir diesen aber nicht beantragt hatten haben wir das “ignoriert”.
Die Abnahme der Wohnung wurde durch den Hausmeister und mir durchgeführt.
Ist es legitim, dass die Vermietung die Wohnung abnimmt und weitervermietet, obwohl ein Erbschein vorliegen muss?
Im Umkehrschluss aber weder Kaution noch Betriebskosten erstattet werden, weil kein Erbschein vorliegt?
1 Antwort
Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich. Wohl kann ein Vermieter einen Nachweis verlangen, dass man Erbe ist. Dafür gibt es andere Unterlagen, z.b. das Protokoll der Testamentseröffnung. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um nach einer geeigneten Bestätigung zu fragen.
Bleibt nur noch die Frage, warum die Kündigung und Wohnungsübergbe ohne Nachweis akzeptiert wurde. Das hätte ich die Vermietung direkt mal gefragt.
Wenn es kein Testament gibt, erstellt das Nachlassgericht auch kein Protokoll. Und der einzige tatsächliche Nachweis der Erbenstellung ist hier der Erbschein - ohne den es auch nicht geht.