Wbs wohnung und kaution?

1 Antwort

Der Zurückbehalt eines angemessenen Teiles der Kaution für den Fall einer möglichen Nachzahlungsforderung aus der noch ausstehenden BK-Abrecnung ist nur dann angesagt und zulässig, wenn in der Vergangenheit Nachzahlungen gefordert wurden. Da das bei dir nicht so war, hast du Anspruch auf volle Rückzahlung. Deshalb: Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung bis 15. Mai mit der Ankündigung, das du bei Verzug Rechtsmittel einlegen wirst wegen Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB.