Vermieter behält Teil der Kaution ein?
Guten Abend,
Mein Freund und ich sind zum 01.03 aus unseree alten Wohnung ausgezogen. Die Abgabe erfolgte ohne irgendwelche Hinweise und wir haben nichts mehr vom Vermieter gehört. Mitte April haben wir dann ein Schreiben an den Vermieter verfasst und unsere Kaution in Höhe von knapp 1.350€ zzgl. Zinsen an uns zurückzuzahlen.
Heute habe wir dann eine Kaution erhalten, aber lediglich in Höhe von knapp 950€... wie kann das sein? Darf der Vermieter im Nachhinein so viel Kaution einbehalten, obwohl bei der Übergabe keine Mägel genannt wurden oder ein Hinweis kam, das Kaution einbehalten wird? Haben auch keinen Brief oder Anruf erhalten...
Hat da jemand Ahnung?
Lieben Dank
4 Antworten
Habt ihr ein schriftliches Abnahmeprotokoll? Sind dort Mängel vermerkt?
Ich würde zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen und wenn das nicht zufriedenstellend verläuft, würde ich einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten.
Ein/der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Sicherheitsleistung zurückbehalten (nicht einbehalten) um notfalls damit eine noch offene Betriebskostenabrechnung abzusichern. Das aber nur, insofern in der Vergangenheit Nachzahlungen erforderlich wurden. Die Höhe würde bis zum Dreifachen des monatlichen Vorauszahlungsbetrages entsprechen dürfen.
Das wäre allerdings dem Mieter so auch zur Kenntnis zu geben.
Nein.
Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt?
Gleich mal merken, wenn man etwas unterschreibt, nur wenn man eine Kopie bekommt. Da kann man jetzt im Nachhinein alles mögliche rein schreiben.
Auch immer alles noch mal Fotografieren bei Ein und Auszug.
@Claus hats aber schon gesagt, trotzdem begründen lassen und zwar schriftlich.
Ja darf er. Die Nebenkostenabrechnung muss doch noch erstellt werden. Alles absolut korrekt.
Nicht korrekt ! Hier fehlt eine Kautionsabrechnung, in der der Einbehalt begründet werden müsste
Das verstehe ich nicht. Kenne aber nur die Urteile aus Hamburg, nach dem das zulässig sein soll. Aber ich lerne auch gerne dazu ;-) https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/kaution-mietsicherheit/index.html
Wenn du die Grundsätze richtig gelesen hast, wird es dir klar sein. Ich habe die Übersicht überflogen >>> alles super, da wird die Abrechnung der Kaution nach Mietende verlangt. Ergeben Gründe, die Kaution nicht oder nicht vollständig zurück zu geben, darf der Vermieter Teile oder die komplette K. zurückhalten.
Schadensansprüche verjähren nach 6 Monaten. BK-Abrechnungen nicht einbegriffen.
Mein Freund meinte, dass er was unterschrieben hatte, dass eben alles in Ordnung ist und wer der Nachmieter ist und das wir "aus der Sache raus sind". Aber etwas Schriftliches haben wir selber nicht...