Kaution nach 7 Monaten noch nicht zurückerhalten normal?

3 Antworten

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Bitte per Einwurfeinschreiben nochmalige Fristsetzung und Androhung von Rechtsmitteln (Mahnbescheid, Klage auf Herausgabe wegen ungerechfertigter Bereicherung nach § 812 BGB). Hat das keine Wirkung, auf zum Amtsgericht, dort bekommst du den Mahnbescheid als Vordruck, ausfüllen und dort wieder abgeben. Kostet so um die 30 EUR. die Gebühr trägst du als Nebenforderung ein. Hauptforderung ist deine Kautionssumme.Das Amtsgericht stellt dann offiziell den Mahnbescheid zu.

Stylefreze1999 
Fragesteller
 02.02.2021, 22:14

Habe nun einen Brief verfasst was muss genau darin enthalten sein damit es rechtssicher ist. Werde auf jeden Fall per Einwurfeinschreiben versenden

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Danke, dass ich das für Dich googeln durfte ->

Der Vermieter hat vor der Rückzahlung das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen, ob er einen Grund hat, die Mietkaution oder einen Teil davon einzubehalten. Diese Frist ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Etwa drei bis sechs Monate können laut verschiedenen Gerichtsurteilen noch im Rahmen sein.

-> https://umziehen.de/suche-planung/rueckzahlung-der-mietkaution-fristen-regeln-fuer-die-auszahlung-1941#:~:text=Der%20Vermieter%20hat%20vor%20der,Gerichtsurteilen%20noch%20im%20Rahmen%20sein.

Fordere sie schriftlich zur Rückzahlung auf, setze ihr einen Termin, sonst wirst Du Dir die Kaution über ein gerichtliches Mahnverfahren zurückholen.

Stylefreze1999 
Fragesteller
 31.01.2021, 16:59

Habe ich schon gemacht also einen Brief verfasst. Meinen sie es wäre ratsam vom Anwalt einen Brief schreiben zu lassen ?

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Liesche  31.01.2021, 17:06
@Stylefreze1999

Nein, das kann man in dem Falle auch selbst, um die zusätzlichen Kosten für einen Anwalt zu sparen. Auch für ein Mahnverfahren braucht man keinen Anwalt.

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