Betriebskostenauszahlung?

2 Antworten

https://mieterengel.de/nebenkostenabrechnung-fristen/#Anchor5

Nebenkostenabrechnungsfrist für Auszahlung des Guthabens

Ergibt sich bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für Sie, muss Ihr Vermieter es umgehend, innerhalb von 30 Tagen, an Sie auszahlen.

https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-guthaben/

Guthaben ist umgehend zu erstatten

Weist die Nebenkostenabrechnung ein Erstattungsguthaben zu Gunsten des Mieters aus, muss der Vermieter das Guthaben regelmäßig umgehend an den Mieter erstatten (BGH, NZM 2005, 342).

Einfach ein Schreiben mit angemessener Fristsetzung schicken (4 Wochen ist mehr als freundlich) und auf die Abrechnung Bezug nehmen. Auch die Kontoverbindung nochmal angeben, selbst wenn sie die noch haben, könnte die ja nicht mehr aktuell sein, wenn ihr nicht mehr dort wohnt.