Wann darf ich die Kaution zurückverlangen?
Guten Morgen,
Ich lebte in einem Untermietverhältnis bis zum 30.09. Nach der Rückgabe der Wohnung hatten der Hauptmieter und ich ein Übergabeprotokoll gefertigt, dass alles in Ordnung sei und keine offenen Forderungen vorhanden sind. Zudem gibt es auch keine Nebenkostenabrechnung (vertraglich geregelt).
Anschließend sagte der Hauptmieter/Untervermieter mir zu, dass ich die volle Kaution in paar Tagen erhalten würde (also zwischen dem 30.09 und 4.10). Nun ist es eine Weile her und ich bekam auf Nachfrage die Antwort, dass die Kaution schon raus wäre, was aber nicht der Fall ist. Ich hab um Überprüfung gebeten, ob die Überweisung wirklich getätigt wurde (vor 3 Tagen). Schließlich dauert es nur wenige Stunden innerhalb eines Werktags, damit eine Bank die Überweisung bearbeitet.
Ich weiß nicht ob ich zu ungeduldig bin, oder ob ich mit härterem Ton oder rechtlichen Schritten drohen soll, um die Kaution zu erlangen? Schließlich wurde mir mündlich zugesichert, dass ich die Kaution schnell bekommen würde (Übergabeprotokoll liegt ja auch vor). Ich hatte nämlich schon mal das Problem, dass ein Vermieter mir nicht die Kaution geben wollte, trotz Übergabeprotokoll.