Wer bezahlt diesen Betrag von 1.230€ Mieter oder Vermieter?
Ich bin der Mieter. Die Post kam vom Vermieter
8 Antworten
Diese Betriebskostenaberechnung ware formal falsch und unvollständig. Wenn dein Vermieter ein Wohnungseigentümer ist, dann muss er eine von der Hausgeldabrechnung getrennte BK-Abrechnung erstellen.
Aus den vorliegenden Daten ergibt sich nachvollziehbar weder Guthaben noch Nachzahlung.
So wie es aussieht, ist das eine Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung an den Eigentümer/Vermieter. Aus dieser Abrechnung muss der Vermieter eine Abrechnung mit den umlagefähigen Betriebskosten erstellen.
Welche Kosten umgelegt werden, ergibt sich aus den Vereinbarungen in Deinem Mietvertrag. Also einfach nachlesen
Weitere Infos zur Abrechnung findest Du hier: https://www.gg-immobilien.de/abrechnung-der-betriebskosten-2/
Das ist eine Hausgeldabrechnung, die in erster Linie dem Eigentümer zugestellt wird. Hier sind zwar die meisten Positionen auf dich umlagefähig, wenn es vertraglich vereinbart ist (Abgesehen von Kleinreparaturen, Kontoführungsgebühren, Kosten einz. Eigentümer und Verwaltungskosten), allerdings muss der Vermieter trotzdem eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellen.
Das Ding würde ich zurückweisen. Der Nachzahlungsbetrag sinkt schon allein durch die nicht umlagefähigen Kosten der Verwaltung, Reparaturen, Kosten einz. Eigentümer und Kontoführung um ca. 830 EUR.
Was wiederum aber nicht nachvollziehbar ist. Die Kosten von Versicherungen, Allgemeinstrom und Co. sind ja per Gesetz umlagefähig.
Was hier unter "nicht Umlagefähig" deklariert ist, sind die anteiligen Kosten der Eigentumswohnung an den Gesamtkosten des Hauses.
Diese 2 Seiten gehen den Mieter absolut nichts an und verwirren nur.
Also, das ist schon sehr verwirrend. Zum einen ist das keine Abrechnung, die für Dich bestimmt ist. Die ist für den Vermieter.
Aber das steht bei vielen Posten "nicht umlegbar". Das sind aber "normale" Nebenkosten, die umlegbar sind, wenn sie im Mietvertrag aufgeführt sind. Schau in Deinen Mietertrag, was da aufgeführt ist und bitte Deinen Vermieter um eine ordentliche Abrechnung.
Was das zweite Bild angeht: Es fallen keine umlegbaren Kosten an, somit hast du diesbezüglich nichts zu zahlen. So verstehe ich das zumindest.
Mir ist aber nicht ganz klar, was das erste Bild darstellen soll. Das könnten Kosten sein, die Nachzuzahlen sind, oder aber bereits nachgezahlte oder verrechnete Kosten. Oder es ist schlicht ein Defizit in der internen Verrechnung, das dich garnicht interessiert.
Im Zweifelsfalle frag mal beim Versender nach oder bei jemanden, der sich auskennt.
Die sind ja alle als nicht-umlegbar angegeben, somit sehe ich da kein Problem. Aber ich kenne mich da auch nicht aus.