Heizkostenverteilung von 100% auf 30/70?

DietmarBakel  12.09.2023, 15:14

Ist das ein EFH mit Einliederwohnung?

Wohnt der Vermieter im selben Haus?

HansSalbei187 
Beitragsersteller
 12.09.2023, 15:15

das ist ein mehrfamilienhaus (7 WE) und der Vermieter wohnt nicht im Gebäude

3 Antworten

Okay. Der Vermieter hat einen Fehler in den Mietvertrag eingebaut. Die Heizkostenabrechnung zu 100% über den Wärmemengenmesser ist nach Gesetz nicht gestattet.

Ausnahmen kommen bei Dir nicht in Betracht.

Er muss es ändern, sonst ist jede Abrechnung angreifbar und Forderungen unwirksam.

Der Vorschlag 70/30% ist übliche Obergrenze. Untergrenze wäre 50/50%.

Wenn Du Single bist, nicht oft Zuhause und sparsam heizt kommt es Dir (mit 70/30%) sehr entgegen, besser als die Untergrenze.

Fazit: Kannst Du machen.


HansSalbei187 
Beitragsersteller
 12.09.2023, 15:23

ich bin in der Woche kaum zuhause und meine Lebenspartnerin auch. Also macht das sinn. Danke :)

Der Vermieter kommt hier nur der gesetzlichen Anforderung nach (§ 7 HeizkostenV), wonach mindestens 50% und höchstens 70% der Gesamtkosten nach dem individuellen Verbrauch umgelegt werden dürfen.

 Ist das für mich was gutes oder eher schlechtes ?

Weder noch...

Es gibt Kostenpositionen (Schornsteinfeger, Betriebsstrom, Wartungen, etc.), die nicht nach dem Verbrauch umgelegt werden dürfen.

Deshalb werden hier 30% der Gesamtkosten nach Wohnfläche abgerechnet.


Gerhart  25.10.2023, 11:18

die Begründung liegt in der Wärmeabgabe an ander Wohnungen

HansSalbei187 
Beitragsersteller
 12.09.2023, 15:19

okey danke. Also waren die 100% vorher vermutlich ein Fehler und daher muss es geändert werden. Was ist denn "besser" 50/50 oder 30/70?

ChristianLE  12.09.2023, 15:21
@HansSalbei187

70/30 sind besser. 50/50 darf nur bei älteren Gebäuden mit freiliegenden Heizungsrohren verwendet werden. Hier ist es einfach schwieriger, den tatsächlichen Individuellen Verbrauch festzustellen (indirekte Beheizung durch die freiliegenden Heizungsrohre)

Das Änderungsbegehren des Vermieters entspricht der Rechtslage (Heizkostenverordnung). Du solltest der Änderung zustimmen. Sie bedeutet Rechtssicherheit für beide Parteien.