Heizkostenverteilung von 100% auf 30/70?

DietmarBakel  12.09.2023, 15:14

Ist das ein EFH mit Einliederwohnung?

Wohnt der Vermieter im selben Haus?

HansSalbei187 
Fragesteller
 12.09.2023, 15:15

das ist ein mehrfamilienhaus (7 WE) und der Vermieter wohnt nicht im Gebäude

3 Antworten

Okay. Der Vermieter hat einen Fehler in den Mietvertrag eingebaut. Die Heizkostenabrechnung zu 100% über den Wärmemengenmesser ist nach Gesetz nicht gestattet.

Ausnahmen kommen bei Dir nicht in Betracht.

Er muss es ändern, sonst ist jede Abrechnung angreifbar und Forderungen unwirksam.

Der Vorschlag 70/30% ist übliche Obergrenze. Untergrenze wäre 50/50%.

Wenn Du Single bist, nicht oft Zuhause und sparsam heizt kommt es Dir (mit 70/30%) sehr entgegen, besser als die Untergrenze.

Fazit: Kannst Du machen.

HansSalbei187 
Fragesteller
 12.09.2023, 15:23

ich bin in der Woche kaum zuhause und meine Lebenspartnerin auch. Also macht das sinn. Danke :)

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Der Vermieter kommt hier nur der gesetzlichen Anforderung nach (§ 7 HeizkostenV), wonach mindestens 50% und höchstens 70% der Gesamtkosten nach dem individuellen Verbrauch umgelegt werden dürfen.

 Ist das für mich was gutes oder eher schlechtes ?

Weder noch...

Es gibt Kostenpositionen (Schornsteinfeger, Betriebsstrom, Wartungen, etc.), die nicht nach dem Verbrauch umgelegt werden dürfen.

Deshalb werden hier 30% der Gesamtkosten nach Wohnfläche abgerechnet.

HansSalbei187 
Fragesteller
 12.09.2023, 15:19

okey danke. Also waren die 100% vorher vermutlich ein Fehler und daher muss es geändert werden. Was ist denn "besser" 50/50 oder 30/70?

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ChristianLE  12.09.2023, 15:21
@HansSalbei187

70/30 sind besser. 50/50 darf nur bei älteren Gebäuden mit freiliegenden Heizungsrohren verwendet werden. Hier ist es einfach schwieriger, den tatsächlichen Individuellen Verbrauch festzustellen (indirekte Beheizung durch die freiliegenden Heizungsrohre)

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Gerhart  25.10.2023, 11:18

die Begründung liegt in der Wärmeabgabe an ander Wohnungen

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Das Änderungsbegehren des Vermieters entspricht der Rechtslage (Heizkostenverordnung). Du solltest der Änderung zustimmen. Sie bedeutet Rechtssicherheit für beide Parteien.