wieviel Mietminderung bei undichten Fenstern?


27.12.2023, 08:58

Zudem gibt es noch eine einfachverglaste Tür vom Schlafzimmer zum Balkon. Darauf angesprochen, wollte der Vermieter die Tür mit Silikon 'abspritzen' lassen. Seit 1 ½ Jahren ist das nun so. Habe ich jetzt alles per Email als bestehende Mängel angegeben und um 'fristgerechte Erledigung' bis 20.1.'24 gebeten mit Info, wer und wann die Mängel beseitigt. Ich hoffe das reicht so

3 Antworten

Mietrecht – Undichte Fenster: Sind die Fenster undicht und zieht es dadurch, können Sie die Miete in der Regel um 5% mindern. Sind alle Fenster undicht und haben Sie zusätzlich noch einen Heizverlust zu verzeichnen, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung von 20%.


RalfKlein60 
Fragesteller
 26.12.2023, 03:20

Danke sehr; 1 Fenster und eine Balkontür sind undicht. Dazu sogar eine Glastür mit Einfachverglasung, die der Vermieter vor 2 Jahren nur mit Silikon abspringen wollte

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"Der Mieter kann im Falle von undichten Fenstern im Altbau nur dann eine Mietminderung verlangen, wenn die Zugluft die Nutzbarkeit der Wohnung stark beeinträchtigt oder die Wohnung gegen Feuchtigkeit von außen nicht ausreichend geschützt wird."

Wenn es zu solchen Zuständen kommt, ist eine Mietminderung von 5 bis hin zu 10% angemessen, sollte es dabei auch noch zu einem Heizverlust kommen, möglicherweise sogar bis zu 20%.

In keinem Falle solltest du dies einfach so einbehalten, sondern anmahnen, mit dem Vermieter besprechen und besser auch eine Rechtschutzversicherung laufen haben, denn dein Vermieter sitzt oft am längeren Hebel :)

Gerät der Vermieter in Verzug, weil er gegen die Undichtheiten nichts unternimmt, darfst du nach § 536 a BGB die instandsetzung selbst ausführen. Die Kosten kann du nach § 556b BGB gegen die Gesamtmiete aufrechnen.