Ist Kündigungsbestätigung bei Wechsel der Hausverwaltung unwirksam?

2 Antworten

Wichtig: Deine Kündigung muss schriftlich sein: Du musst also einen Brief aufsetzen und unterschreiben. Per Whatsapp, E-Mail oder Fax kannst Du nicht wirksam kündigen (§ 568 BGB). Damit hältst Du die erforderliche Schriftform nicht ein.

Da du im Zweifel beweispflichtig bist, solltest du eine Kündigung am besten als EINSCHREIBEN/EINWURF versenden.

Ausführliche Informationen und eine Muster-Kündigungsschreiben findest du hier:

https://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/

Du schreibst:

aber die Verwaltung lässt sich sehr lange Zeit mir einen Abnahmetermin zu geben.

Die Rückgabe der der Wohnung findet in der Regel mit Beendigung des Mietverhältnisses statt.

Du solltest unbedingt klären, ob das Mietverhältnis tatsächlich Ende September endet, oder ob die Hausverwaltung auf Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist besteht.

Du schreibst:

Ich frage mich ob meine Kündigungsbestätigung von meiner alten Hausverwaltung trotzdem wirksam ist auch wenn es zwischenzeitlich einen Wechsel der Hausverwaltung gegeben hat?

Du sprichst von deiner Kündigungsbestätigung. Hat dir die noch die alte Hausverwaltung ausgestellt?

Du schreibst:

die neue Hausverwaltung hat mir vor einer Woche eine email geschrieben, dass sie angeblich keine Kündigung vorliegen hat.

Der Wechsel einer Hausverwaltung berührt die Rechte und Pflichten des Mieters nicht.

Ob die neue Hausverwaltung deine Kündigung hat, oder nicht, ist unerheblich, wenn dir die Kündigung bereits bestätigt wurde. In diesem Fall solltest du dich darauf beziehen.

Schreib die Hausverwaltung an und bitte um einen Abnahmetermin.

Solltest du bereits Zeiten ausschließen können, z.B. wegen Berufstätigkeit, kannst du das bereits im Anschreiben erwähnen. Optimal wäre es, wenn du der Hausverwaltung Vorschläge machen könntest.

MariaW150 
Fragesteller
 15.09.2023, 21:45

Vielen Dank für die Informationen. Ich habe bereits eine Kündigungsbestätigung von der alten Hausverwaltung vor einem halben Jahr per PDF Datei als email erhalten und die bereits an die neue Hausverwaltung zugeschickt. Dort steht auch explizit drin, dass das Mietverhältnis zum 30.09 endet. Ich werde dementsprechend jetzt ein Einschreiben vorbereiten und denen einen Frist setzen damit die sich endlich mal melden. Ansonsten muss ich den Rechtsweg gehen…

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Natürlich ist deine Kündigung wirksam.

Du hast ordnungs- und fristgemäß gekündigt und die alte Hausverwaltung hat dir die Kündigung bestätigt. Das die neue Hausverwaltung nichts von deiner Kündigung weiß, ist ein Problem zwischen der alten und neuen Hausverwaltung, aber nicht Deins.

Eine Abnahme ist für dich kein muss. Dennoch mußt du sämtliche Schlüssel Deiner Wohnung bis zum 30.09. an den Vermieter (in deinem Fall die neue Hausverwaltung) zurück geben.

Damit man dir später keinen "Bären aufbinden" kann, führst du die Abnahme selbst durch, indem du den Zustand deiner Wohnung sowie die Zählerstände vorher dokumentierst (Fotos).