Schimmel in der Wohnung zu spät gemeldet?

4 Antworten

Gekündigt wird deshalb nicht, aber ggf. darfst du die Sanierung zahlen falls sich herausstellt, dasas Heiz- und Lüftungsmängel ursächlich sind.

Der Schilderung nach scheint es ein älteres Haus zu sein und dort existieren kaum Baumängel, es sei denn, die Fassade wäre schadhaft.

Keine Angst . Der VM hat sich darum zu kümmern. Klar wird er dich wegen angeblichen falsch Lüften versuchen den Schaden abzuwerten.-Kommen nie damit durch. Schimmel EX drauf kanns auch richten..Sprühen -abwischen-fertig. Versuch macht kluch^^..

Mit einer Kündigung würde ich jetzt nicht rechnen.

Interessant ist,woher der Schimmel kommt.Vermieter sind gern mal der Meinung,das läge nur am Lüften des Mieters.

Wenn das der Fall ist,dann mußt du dafür sorgen,dass es besser wird.Allerdings kommt es wohl nur dazu,wenn du Wäsche drinnen trocknest und nie lüftest,denk ich mal.

Wenn bauliche Mängel die Ursache sind,dann ist in jedem Fall der Vermieter dazu verpflichtet,Abhilfe zu schaffen.Evtl ist der Mieterschutzbund zur Unterstützung eine gute Wahl.

Was ich jetzt nicht verstehe ist die Tatsache dass Sie bereits im letzten Jahr bemerkt hatten dass sich in einer Ecke in der Küche eine Schimmelstelle gebildet hat und Sie es unterlassen haben die Eigentümerin der Wohnung darüber zu informieren.

Warum haben Sie sich denn nicht getraut die Vermieterin zu informieren ?

Dadurch haben Sie das Problem mit dem Schimmel deutlich verschlimmert.

Wenn jetzt ein Gutachter oder Sachverständiger feststellt, dass das Schimmelproblem an der Wand in der Küche schon länger besteht und erkannt wird dass Sie selbst versucht haben das Problem zu beseitigen könnte es tatsächlich ein Problem mit Ihrer Vermieterin geben.

Mit einer Kündigung müssen Sie wahrscheinlich nicht rechnen, allerdings kann es sein, da Sie von dem Problem um den Schimmel wussten und es der Vermieterin verschwiegen haben, dass Sie eine schriftliche Abmahnung von der Eigentümerin erhalten . Und das wäre sogar gerechtfertigt.

Die Kosten der Beseitigung des Schimmels trägt in der Regel der Eigentümer des Hauses.

Woher ich das weiß:Recherche