Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

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Wie gehe ich vor, wenn mein Vermieter sich bei einer tropfenden Undichtigkeit in der Wohnung Zeit lässt?

Hallo liebe Comunity!
am 21.10.23 erfolgte um 12:00 Uhr der Besuch eines Technikers von Techem zur Installation des Wärmemengenzählers und zum Austausch des Warmwasserzählers in meiner Wohnung. Während dieser Arbeiten stellte der Monteur fest, dass an der Absperrung Tropfen austraten und diese sogar abgebrochen war. Sofort informierte der Monteur den Vermieter per E-Mail, woraufhin dieser zugab, den Schaden verursacht zu haben, und daher auch für die Reparatur verantwortlich sei.

Es ist äußerst unangebracht, den Monteur für diesen Schaden haftbar zu machen, insbesondere da ich selbst Zeuge der veralteten und maroden Zustände der Absperrung war. Leider zeigt sich unser Vermieter in solchen Angelegenheiten wenig kooperativ, was regelmäßig zu Konflikten führt, da er sich vor Verantwortung drückt. In der Zwischenzeit habe ich einen Eimer unter die undichte Stelle gestellt, der innerhalb von 24 Stunden bereits 6 Liter aufgefangen hat. Dies ist nicht nur lästig, sondern auch unpraktisch, da man nicht ständig zu Hause ist oder möglicherweise verreisen möchte.

Trotz mehrfacher Aufforderung beabsichtigt der Vermieter, den Schaden erst in den nächsten zwei Wochen zu beheben. Diese Verzögerung ist inakzeptabel, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich um eine undichte Stelle handelt. Der Vermieter zeigt bereits eine erschreckende Tendenz zum Sparen, was sich auch in einer Mieterhöhung niederschlägt. Zudem kam es dieses Jahr mehrmals zu Ausfällen der Heizung, bei denen wir den Vermieter informieren mussten, bevor er endlich tätig wurde.

Angesichts dieser Umstände stellt sich die Frage, wie man gegen einen solchen Vermieter vorgehen kann. Es scheint, als ob Streitigkeiten nur noch über den Mieterschutzbund geklärt werden können, wie dies in der Vergangenheit bereits der Fall war. Ich bitte daher um dringende Unterstützung und Rat, wie wir in dieser Angelegenheit weiter vorgehen sollten.

Lieben dank für einige Tipps dazu

Mietrecht, Wasserschaden, Wasserschaden Wohnung
Vermieter /Wasserschaden/ Versteckte Mängel - Welche Rechte ?

Hallo, Mein Mann und ich sind zum 01.07.2023 in eine zu Beginn Eigentlich schöne Wohnung gezogen wo die Vermieterin direkt auf dem Hof mit dabei wohnt.
Von Anfang an gab es immer was anderes, in dem Monat Juli wurde ein neues Fenster eingebaut, eins wurde neu gemacht, die Fasade vom Haus wurde neu gemacht, also sehr viel Krach, Lärm und da wir im EG sind auch keine Privatsphäre weil ständig jemand vorm Fenster stand.
Auf einmal lief Wasser unter der Küche heraus, dadurch entdeckte man einen Wasserschaden der schon Jahre vorher entstanden ist, es kam ein Gutachter und sie meinte wir müssten dann wo anders in der Zeit unterkommen, und wir sollten uns drum kümmern, dann wollte sie dass es über unsere Versicherung läuft und hat auch sehr darauf gedrängt, unsere Versicherung übernimmt das natürlich nicht da der Schaden nicht von uns kommt. Dann wollte Sie nicht dass wir in die Ferienwohnung über uns ziehen da sie sonst die Wohnung an andere nicht vermieten kann. Wir haben uns dazu entschlossen abzuwarten da wir ja die „Leidtragenden“ sind und sie sich kümmern muss. Jetzt kam sie am Freitag, und sagte dass wir es so machen dass wir offiziell keine Miete zahlen und ihr dass dann auch schriftlich geben sollen aber dann trotzdem die Miete ihr Bar auf die Hand geben sollen damit wir in der Zeit in die Ferien Wohnung können…. ?????? Sehr seltsam alles dann meinte sie eben am Freitag wir sollen ihr bis zum Samstag / Sonntag Bescheid sagen damit sie am Montag den Handwerkern Bescheid geben kann damit die dann eine Woche darauf schon anfangen können.
wir möchten jetzt in eine andere Wohnung da wir auf all das keine Lust haben.
allerdings stellen sich jetzt ein paar Fragen auf die wir hoffen ein paar gute Antworten zu bekommen… :

  1. Muss sie uns nicht Monate vorher auf Handwerker hinweisen oder ist das gerechtfertigt dass sie uns eine Woche vorher Druck macht ?
  2. Wenn wir aus dem Grund fristlos kündigen wegen einem versteckten Mangel, bis wann müssen wir dann ausziehen?
  3. In welchem Zeitraum dürfen wir fristlos kündigen ohne dass es dann „zu spät ist“
  4. Wenn wir eine Wohnung zum Oktober bekommen würden, wie wäre dass dann mit der fristlosen Kündigung?
  5. Erkennt ihr irgendwas was wir übersehen und wir vorsichtig sein sollten?

danke schonmal im Voraus.

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Wasserschaden Wohnung
Wasser aus Wand im Keller, was tun?

Ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in einem Reihenbungalow mit 3 Parteien im Mittelhaus. Vorhin habe ich mein Kellerzimmer aufgeräumt und einen Stuhl verschoben, wobei ich gemerkt habe, dass ich eine Wasserspur hinterher ziehe. Dann habe ich das Sofa verschoben, was daneben an der Wand steht und habe gesehen, dass eine Wasserpfütze von ca. 2m x 40cm darunter steht. Das Wasser stinkt. Habe dann Handtücher geholt und alles getrocknet. Das Sofa ist schon bis zur Hälfte durchgesüfft und aufgequollen gewesen.

Es hat heute nicht geregnet.

An der Wand ist von links ca. 1m Außenwand aus Beton, ab dann gehts nach rechts mit Kalksandstein als Innenwand weiter. Genau an der Grenze von Innen- zur Außenwand ist auf 20cm Höhe ein nasser Fleck, von dem aus wahrscheinlich das Wasser kommt.

Beim Nachbarn liegt hier die Ecke von einem großen Kellerwohnraum an, der 50cm tiefer liegt. Sowohl in meinem Zimmer, als auch beim Nachbarn verlaufen in/an dieser Wand keine Rohre.

Das komische ist, dass nebenan kein Tropfen Wasser zu sehen ist, obwohl der Raum tiefer liegt...

An dem 1m Stück Außenwand liegt bei uns und beim Nachbarn die Terrasse, die ca. 3m Überdacht ist. Regenwasser kann also auch unwahrscheinlich reinkommen...

Ich bin Ratlos und weiss nicht, was ist tun soll... Steigt das Wasser aus dem Boden? Warum ist beim Nachbarn kein Wasser?

Bitte dringend um Hilfe!

Wenn mehr Beschreibung nötig ist, kein Problem.

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Darf Vermieter die Kosten für ein Gutachten auf Mieter übertragen?

Hallo zusammen,

Nachdem es kürzlich mehrere Tage hintereinander stark geregnet hat, haben sich an der Wand die nach außen gerichtet ist (Fensterwand) in meinem Schlafzimmer feuchte Flecken gebildet

Die Flecken haben sich überwiegend am Unteren Teil der Wand gebildet, sogar hinter der Heizung, obwohl diese regelmäßig beheizt ist.

Ich stoßlüfte jeden Morgen und abends vor dem Schlafen gehen und meist vor oder nach der Arbeit (je nach Schicht) mindestens ca 15 Minuten und logischerweise muss dann in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden.

Ich habe den Schaden direkt an den Vermieter gemeldet. Die Hausverwaltung meinte dann, dass abgeklärt werden muss ob der Schaden seitens Baumängel oder seitens des Mieters entstanden ist. Soweit ok.. Ich sollte per Mail bestätigen, dass ich die Kosten trage, sofern ein Fachmann (am Telefon war die Rede von Fachmann bzw "jemand der sich auf dem Gebiet auskennt") feststellt, dass die Schäden durch falsches Lüften oder Heizen entstanden sind.

Nun ist die Frage, muss ich die Kosten für die Beseitigung oder auch die Kosten für vermeintlichen "Fachmann" bezahlen?

Denn, was ich nicht wusste war, dass sie Hausverwaltung direkt mit einem Gutachter kommt. Dieser hat sich zwar bei dem Termin nicht als solcher vorgestellt, (auch keinen Ausweis vorgezeigt o.Ä.) war aber scheinbar einer. Er hat mehrere Messungen gemacht und danach gesagt ich würde falsch heizen.

Ich muss dazu sagen, dass er ziemlich befangen zu sein schien, er kam direkt rein und meinte es sei kalt. Aufgrund von Hygiene Vorschriften wegen aktueller Pandemie habe ich auch vorher das betreffende Zimmer ordentlich gelüftet, es war 8.30 Uhr am Morgen und an dem Tag war draußen auch Frost. Dennoch waren es 18 Grad im betroffenen Zimmer (Schlafzimmer) und 20° im Rest der Wohnung. Auch hat er darauf herumgeritten, dass auf dem Foto was ich an die Hausverwaltung geschickt habe die Heizung auf Sternchen steht (ich habe das Bild Ende Oktober gesendet, da waren draußen noch spätsommerliche Temperaturen und es musste noch nicht viel geheizt werden). Ich bin der Meinung, dass das eine Momentaufnahme ist und kein falsches Verhalten beweist. Ich hatte das Foto ja nach dem Lüften geschickt und lasse die Heizung aus logischen Gründen nicht beim offenen Fenster laufen sondern heize danach.

Der Sachverständige hat dann "festgestellt" anhand der Messungen dass die Feuchtigkeit nicht von Außen kommt. Er meinte es liegt am heizen und an der Tapete (war schon bei meinem Einzug), die die Feuchtigkeit aufsaugt.

Angeblich waren 65%RH, nachdem ich 2 Std später mit einem Hygrometer gemessen habe waren lustigerweise nur 48%RH

Kann mich der Vermieter jetzt zur Übernahme der Kosten für den Gutachter zwingen? Ich bin schließlich davon ausgegangen dass ein Handwerker kommt, der einfach nur ausschließen soll dass kein Baumangel vorliegt.

Es war keine Streitigkeit und es stand auch keine Mietminderung im Raum. Ist es üblich dass direkt der Gutachter kommt, nach einer einfachen Schadensanzeige?

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