Ablauf Wasserschaden als Miete?
Hallo ich habe folgende Frage, am besten von einem Handwerker oder jemand der sowas schoneinmal hatte.
Ich habe einen Wasserschaden im Bad. Jetzt werde ich meinen Vermieter bescheid geben, dass er bitte jemanden schicken soll zur Beseitigung bzw Reperatur des Schadens. Es läuft schon an 2 großen Feuchten Flecken Wasser aus der Wand.
Wie ist hier der Ablauf als Vermieter, wird zuerst eine Zahlung von mir für den Schaden verlangt oder zuerst die Reperatur erledigt?
Und blöde Frage aber: kann der Vermieter verlangen dass ich für den Zeitraum der Reperatur außerhalb des Bads zu bleiben habe?
4 Antworten
Läuft alles über die Versicherung. Ob du das bad nutzen kannst kommt auf den Schaden an. Was alles nass und kaputt ist und wie groß der Arbeitsaufwand für Reparatur ist. Muss wahrscheinlich auch ein gutachter kommen. Dein Vermieter muss sich darum kümmern das du ein wc und dusch Möglichkeit hast
Ein bild wäre gut. Vielleicht sieht man da was ungefähr der Aufwand ist
2 recht große Stellen, die auch zum teil, da oben gelegen, in die Decke übergehen.
Da Wasser eigentlich selten nach oben fließt, solltest Du oder der Vermieter einmal beim Mieter in der oberen Etage nachfragen, ob dort etwas passiert ist!
Stimmt, am besten oben nachfragen. Wurde da eventuell neu renoviert im Bad. Oder vielleicht ein Ablauf von dusche oder Badewanne undicht. Falls noch alte kupfer Leitung liegen oder anderes kann auch loch fraß der Grund sein
Tatsächlich kam mir der Gedanke auch mit dem nachbarn.
Das Wasser fließt selbstverständlich nach unten aber es setzt sozusagen am Übergang zu Decke an und dadurch entsteht ein Fleck der sich ebenfalls zur Decke ausweitet, das weiß ich da ich das wasser sehen kann wies die Tapete aus diesem "übergang" eben ausgehend, runterläuft.
Ich hatte den Nachbarn ausgeschlossen als Verursacher, da ich eher dachte ich wär e schuld. Aber egal wer ich werde natürlich sollte es sich so herausstellen dem Nachbarn bescheid geben. Erstmal bleibt aber der Vermieter um größeren Schaden zu verhindern ...
Wasserschäden dürften versichert sein- und während Reparaturarbeiten- die der Vermieter zu beauftragen hat- wird zwischen Handwerker und Badnutzung durch den Mieter eine Einigung zu erzielen sein. Und du als Mieter- hast nichts zu zahlen- weder vorher noch nachher.
Ok dass beruhigt zu hören. Zur Zahlung hatte ich gelesen und vermute ich tatsächlich, dass es zumindest möglich wäre dass mein Vermieter behaupten wird ich hätte etwas dazuzuzahlen. Danke für die antwort!
Das zu zahlen ist allein Sache des Vermieters.
Ob du das Bad während der Reparatur nutzen kannst, werden die die Handwerker dann sagen. In der Regel ist es aber kein Problem.
Danke für die antwort. Das wäre gut da sich das Reparieren etwas ziehen kann was ich gehört habe
Sie werden dir da keinen Eimer hinstellen und eine gescheite Lösung haben.
Die Rechnung bekommt der Vermieter! Inwiefern du das Bad nutzen kannst ist eine gute Frage. Frag den Handwerker :)
Mach ich danke für die antwort! Beruhigt zu hören dass der Vermieter zu zahlen hat. Ich hoffe er hält sich daran bzw weiß es schlichtweg einfach.
Gerne! Es ist sein Eigentum. Und wenn du doch die Rechnung bekommst, schicke ihm die. Weil soweit ihr nichts anderes vertraglich festgelegt habt, ist das so.
zb hättest du dir eine Küche gekauft für die Wohnung, dann ist das deine Küche und du musst sie reparieren. War die Küche schon drin, ist das die Sache des Vermieters
Beschädigt sind 2 recht große Stellen, die auch zum teil, da oben gelegen, in die Decke übergehen. Ich hoffe es stimmt aber was du sagst dass benutzen des Bads weiter möglich sein muss. danke für die antwort