Ablauf Wasserschaden als Miete?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Läuft alles über die Versicherung. Ob du das bad nutzen kannst kommt auf den Schaden an. Was alles nass und kaputt ist und wie groß der Arbeitsaufwand für Reparatur ist. Muss wahrscheinlich auch ein gutachter kommen. Dein Vermieter muss sich darum kümmern das du ein wc und dusch Möglichkeit hast

alteralbatros 
Fragesteller
 05.01.2023, 17:52

Beschädigt sind 2 recht große Stellen, die auch zum teil, da oben gelegen, in die Decke übergehen. Ich hoffe es stimmt aber was du sagst dass benutzen des Bads weiter möglich sein muss. danke für die antwort

0
struga13  05.01.2023, 18:21
@alteralbatros

Ein bild wäre gut. Vielleicht sieht man da was ungefähr der Aufwand ist

0
Norina1603  06.01.2023, 15:41
@alteralbatros
2 recht große Stellen, die auch zum teil, da oben gelegen, in die Decke übergehen.

Da Wasser eigentlich selten nach oben fließt, solltest Du oder der Vermieter einmal beim Mieter in der oberen Etage nachfragen, ob dort etwas passiert ist!

0
struga13  06.01.2023, 16:48
@Norina1603

Stimmt, am besten oben nachfragen. Wurde da eventuell neu renoviert im Bad. Oder vielleicht ein Ablauf von dusche oder Badewanne undicht. Falls noch alte kupfer Leitung liegen oder anderes kann auch loch fraß der Grund sein

0
alteralbatros 
Fragesteller
 07.01.2023, 02:54
@struga13

Tatsächlich kam mir der Gedanke auch mit dem nachbarn.

Das Wasser fließt selbstverständlich nach unten aber es setzt sozusagen am Übergang zu Decke an und dadurch entsteht ein Fleck der sich ebenfalls zur Decke ausweitet, das weiß ich da ich das wasser sehen kann wies die Tapete aus diesem "übergang" eben ausgehend, runterläuft.

0
alteralbatros 
Fragesteller
 07.01.2023, 02:55
@alteralbatros

Ich hatte den Nachbarn ausgeschlossen als Verursacher, da ich eher dachte ich wär e schuld. Aber egal wer ich werde natürlich sollte es sich so herausstellen dem Nachbarn bescheid geben. Erstmal bleibt aber der Vermieter um größeren Schaden zu verhindern ...

0

Wasserschäden dürften versichert sein- und während Reparaturarbeiten- die der Vermieter zu beauftragen hat- wird zwischen Handwerker und Badnutzung durch den Mieter eine Einigung zu erzielen sein. Und du als Mieter- hast nichts zu zahlen- weder vorher noch nachher.

alteralbatros 
Fragesteller
 05.01.2023, 17:32

Ok dass beruhigt zu hören. Zur Zahlung hatte ich gelesen und vermute ich tatsächlich, dass es zumindest möglich wäre dass mein Vermieter behaupten wird ich hätte etwas dazuzuzahlen. Danke für die antwort!

1

Das zu zahlen ist allein Sache des Vermieters.

Ob du das Bad während der Reparatur nutzen kannst, werden die die Handwerker dann sagen. In der Regel ist es aber kein Problem.

alteralbatros 
Fragesteller
 05.01.2023, 17:34

Danke für die antwort. Das wäre gut da sich das Reparieren etwas ziehen kann was ich gehört habe

1

Die Rechnung bekommt der Vermieter! Inwiefern du das Bad nutzen kannst ist eine gute Frage. Frag den Handwerker :)

alteralbatros 
Fragesteller
 05.01.2023, 17:34

Mach ich danke für die antwort! Beruhigt zu hören dass der Vermieter zu zahlen hat. Ich hoffe er hält sich daran bzw weiß es schlichtweg einfach.

0
zitronepfirsich  05.01.2023, 17:37
@alteralbatros

Gerne! Es ist sein Eigentum. Und wenn du doch die Rechnung bekommst, schicke ihm die. Weil soweit ihr nichts anderes vertraglich festgelegt habt, ist das so.
zb hättest du dir eine Küche gekauft für die Wohnung, dann ist das deine Küche und du musst sie reparieren. War die Küche schon drin, ist das die Sache des Vermieters

1