Ist der Vermieter zuständig bei einem Reparaturfehler durch die Handwerker?

3 Antworten

Nein, der Mieter ist nicht zuständig bei einem Reperaturfehler des Handwerkers. Solange es keine Kleinreperaturen sind, muss der Vermieter, wie du richtigerweise gesagt hast, die Reparatur zahlen. Der Handwerker wurde von deinem Vermieter beauftragt. Das Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Handwerker braucht dich nicht zu interessieren, denn es ist relativ. Solltest du den Handwerker beauftragt haben, ist das schon etwas komplizierter, allerdings hast du ihn ja im Namen deines Vermieters beauftragt, wodurch sich meiner Meinung nach nichts ändern sollte an der Rechtslage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Erstens, hebe den Brief gut auf, denn er ist der Beweis, dass der Vermieter dich bevollmächtigt hat den Handwerker zu beauftragen.

Zweitens ist der Handwerker zu benachrichtigen, sein Fehlleistung zu korrigieren. Schließlich hat er eine Betriebsversicherung, die im Schadensfall zur Regelung herangezogen werden muss.

Alles muss recht schnell gehen, damit der Schaden minimiert wird. Jede Kommunikation schriftlich !

Geh zum Mieterschutzverein. Wir hier kennen doch weder die Unterlagen noch die Situation.