Reparatur in Eigenleistung? Was ist zu berechnen?

3 Antworten

Zunächst darf der Handwerker den Schaden selbst und damit kostenneutral beheben. Dazu muss man ihm Gelegenheit vor eigener Inrechnungstellung geben.

Sofern du kein ausgebildeter Fachmann bist, kannst du bestenfalls Stundenlohn zum Mindestlohn gegen Eigenbeleg und anteilig verbrauchtes Material incl. MWSt gegen Kaufbeleg berechnen. Mehr ersetzt dir seine Betriebhaftpflicht auch nicht :-O


19552513 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 20:34

Ich bin gelernter Maler und Lackierer. Von daher würde die Arbeit fachgerecht ausgeführt werden. Er meinte, wir sollten uns bei seinem Betrieb melden (er ist angestellt), wenn wir es nicht selber machen wollen. Nur kostenlos will ich das natürlich auch nicht machen, da mindestens 2 Stunden für Scheifen, Spachteln, Lackieren draufgehen. Ich denke, der Handwerksbetrieb kommt dann immer noch günstiger davon, als wenn sie einen Maler bestellen etc.

imager761  16.10.2019, 08:57
@19552513

Dann kannst du Stundenlohn eines angestellten Malergesellen verlangen. Sollte der Verursacher das seiner Betriebshaftpflicht zur Regulierung übergeben, kürzen die schon, was aus Schadensminderungspflicht möglich wäre.

Kommt drauf an wers bezahlt ,der Handwerker aus eigener Tasche, dann sind 35,-€/Std + Material angemessen, sollte aber vorher mit ihm verhandelt werden.

Wenn seine Haftpflicht das zahlt bestimmt sie auch den Betrag.

Stundenlohn 25 € + Material


19552513 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 17:31

Ok, wenn das ein Richtwert ist: Woher kommt der?

quinann  15.10.2019, 17:31
@19552513

das ist nur meine Meinung. Ein "normaler" Handwerker kostet heutzutage ab 50 €/Std.

imager761  15.10.2019, 18:51
@quinann

Ja, der hat auch eine mehrjährige, teure (Meister-)Ausbildung bezahlt , Betriebsmittel einzusetzen, Steuern, Kammer-, BG- und Versicherungsbeiträge zu kalkulieren.
Mein Babysitter, die Putzfrau die unser Treppenhaus wischt und der Rentner, der nebenan den Rasen mäht, bekommt das jedenfalls nicht mal ansatzweise :-O