Reparatur in Eigenleistung? Was ist zu berechnen?
Ein von mir beauftragter Handwerker hat nach einer Wartung Stufen unserer Treppe beschädigt. Der Schaden wurde von ihm selbst aufgezeigt.
Den Schaden könnte ich selber beheben. Was kann ich für meine Zeit (plus verbrauchtes Material) beechnen?
Danke!
3 Antworten
Zunächst darf der Handwerker den Schaden selbst und damit kostenneutral beheben. Dazu muss man ihm Gelegenheit vor eigener Inrechnungstellung geben.
Sofern du kein ausgebildeter Fachmann bist, kannst du bestenfalls Stundenlohn zum Mindestlohn gegen Eigenbeleg und anteilig verbrauchtes Material incl. MWSt gegen Kaufbeleg berechnen. Mehr ersetzt dir seine Betriebhaftpflicht auch nicht :-O
Kommt drauf an wers bezahlt ,der Handwerker aus eigener Tasche, dann sind 35,-€/Std + Material angemessen, sollte aber vorher mit ihm verhandelt werden.
Wenn seine Haftpflicht das zahlt bestimmt sie auch den Betrag.
Stundenlohn 25 € + Material
Ja, der hat auch eine mehrjährige, teure (Meister-)Ausbildung bezahlt , Betriebsmittel einzusetzen, Steuern, Kammer-, BG- und Versicherungsbeiträge zu kalkulieren.
Mein Babysitter, die Putzfrau die unser Treppenhaus wischt und der Rentner, der nebenan den Rasen mäht, bekommt das jedenfalls nicht mal ansatzweise :-O
Ich bin gelernter Maler und Lackierer. Von daher würde die Arbeit fachgerecht ausgeführt werden. Er meinte, wir sollten uns bei seinem Betrieb melden (er ist angestellt), wenn wir es nicht selber machen wollen. Nur kostenlos will ich das natürlich auch nicht machen, da mindestens 2 Stunden für Scheifen, Spachteln, Lackieren draufgehen. Ich denke, der Handwerksbetrieb kommt dann immer noch günstiger davon, als wenn sie einen Maler bestellen etc.