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Wasserschaden Eigentumswohnung- Gebäudeversicherung zuständig - aber Verwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen.Habe ich Recht Stundenlohn zu fordern-wie?

Hallo, wir haben seit Juli Wasserschaden durch oberen Nachbarn- laut Hauserwaltung ist die Gebäudeversicherung zuständig, da festinstalliertes Eckventil defekt. Wurde auch in Bad und Küche gleich mit Trocknungsgeräten getrocknet. Dabei ca.100Kwh Mehrverbrauch zusätzlich zur Ablesung der Geräte, da Wand neben A+++Kühlschrank bei 30Grad Hochsommer aufgeheitzt und dieser auf Hochtouren lief- da hilft auch A+++ nicht mehr--hatte über Tage fast40 Grad in der Küche... dadurch und durch Lärm war Küche nur fürs Nötigste nutzbar- erhalte ich diese Kosten auch? Sollte schriftlich begründen, aber da Schaden noch nicht renoviert ist, weiß ich noch nicht, ob ich diese Kosten erstattet bekomme. Die Frage ist: Hausverwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen, nur Materialkosten,.. und Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist ja wohl nicht möglich. Da wir aber die Wohnung selbst vor 3 Jahren über 6 Monate kernsaniert haben -bin selbst Maler+Lackerer, möchten wir das keinen Fremden machen lassen- es betrifft Wände und Decke im Bad mit Spachtelarbeiten(Loch und Putzschadendurch Trockungsgeräte, Feinputz und Streichen und in Küche Riss in Wand durch Sprengung bei aufgequollenem Holztürrahmen, Holztürrahmen lackieren, Styroporstuck streichen, Decke Wand entsprechend auch(Glasflies hat Falten gebildet-Altbaustrohdecke) auchmit Löcher und Spachtelarbeiten und mit Abnehmen von Wandregalen und Umstellen des Kühlschrankes in anderes Zimmer. Das Hauptproblem ist der Korkfußboden- er ist festinstalliert/verklebt, aber von uns auf OSB-Platten eingebaut und fest auf den Dielen verschraubt- der geht plan einflächig über in den Flur- ist das auch Teil der Gebäudevericherung- habe Hausratversicherung nicht informiert, da ja kein mobiles Inventar zu Schaden kam. Einbauküche ist nicht zuschaden gekommen. Den Korkboden hat es rund um die Spüle, wo das Wasser unter den Kork gelaufen ist, angehoben- es gab 4 Blasen, die sich nach Trocknung wieder zusammenzogen, aber wo der Kork jetzt natürlich lose ist. Zur Trocknung wurde eine Platte rausgeschntten, damit man unter OSB trocknen konnte. Wie kann ich die Renovierung als Eigenleistung abrechnen? Muß die Hausverwaltung das anerkennen, oder kann sie darauf bestehen, daß ein von Ihnen bestimmter Maler das macht- es hat einer ausgemessen und Angebot abgegeben- der hat selbst noch nie Kork verlegt/verklebt...Haben selbst von einem mit Altbausanierung Fachwerker Angebot abgegeben, aber der Hauseigene hat Zuschlag erhalten, dessen Angebot konnte nicht eingesehen werden. Aber alleine das Material des Korkbodens hat mit Superrabatt vor 3 Jahren ca800Euro gekostet, und der gleiche ist Heute nicht mehr erhältlich- der Malergroßhandel hat diesen aus dem Repertoire genommen. Die Hausverwaltung sagt, ab 5000Euro Schaden schickt Versicherung einen Gutachter- aber das Angebot unseres Handwerkers beträgt ca3500Euro inklusive Mwst,ca2900 ohne, soist deren Maler der einzige von seiten der Versicherung/Hausverwaltung ist, der Wohnung/Schaden sah

Gebäudeversicherung, Wasserschaden, Eigenleistung

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