So gut wie alles ist auf Trustpilot schlecht bewertet, außer natürlich gekaufte fake Bewertungen :D. Das liegt einfach daran, dass nur die, die auch Probleme mit dem Unternehmen hatten, aus voller Wut dort kommentieren.
Seine Chancen stehen nicht so gut. Kann der fehlende Vorsatz, dass er jemanden ernsthaft verletzen wollte, allerdings glaubhaft gemacht werden, kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht, bei der dann auch das Strafmaß im Regelfall um einiges reduziert wäre.
Das ist dann allerdings auch davon abhängig, ob man bei der schweren Körperverletzung auf den Vorsatz bezüglich der Tathandlung, oder des Taterfolgs abstellt.
Wenn er zügig wegfährt und du keine andere Möglichkeit hast, um den Angriff zu verteidigen, wäre das tatsächlich wohl das mildeste Mittel. Du darfst aber die Situation nicht ausnutzen und mit Absicht jemanden vom Fahrrad zu schubsen. Das heißt, wenn du dein Fahrrad ungesichert abstellst, in der Hoffnung, dass du mal jemanden vom Fahrrad weghauen kannst, wäre das eine sog. Notwehrprovokation, die das Notwehrrecht entfallen lässt.
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag. Falls er irgendwelche bleibenden Schäden davongetragen hätte noch die schwere Körperverletzung.
Die Brandstiftung mit Todesfolge ist ein sogenanntes Regelbeispiel im Strafrecht. Der normale Tatbestand muss zuerst vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein, danach prüft man das Regelbeispiel. Ich habe jetzt mal der Einfachheit halber die verschiedenen Tatbestandsalternativen außen vor gelassen. Bei der Brandstiftung, als abstraktes Gefährdungsdelikt, muss sich der Vorsatz nicht auf die Gefährdung von Personen speziell beziehen, es reicht aus, dass man Vorsatz bezüglich der Brandstiftung an sich hatte. So wäre bei deinem Kerzenbeispiel schon gar kein Vorsatz bezüglich der angelassenen Kerze zu bejahen, bei dem Beispiel mit der Schule allerdings schon. Das heißt, tatsächlich nur weil man die Schule anzündet und Menschen dabei abstrakt gefährdet werden könnten, macht man sich strafbar. Stirbt dabei tatsächlich jemand (keine abstrakte Gefährlichkeit), wird durch den oben aufgeführten Paragraphen das Strafmaß u.U. erhöht.
Auch die fahrlässige Tötung wäre bei einem solchen Fall einschlägig. Nach welchem Delikt der Täter dann verurteilt wird, ist allerdings eine Frage der Konkurrenzen. Wenn mit der Brandstiftung mit Todesfolge bereits das ganze Unrecht der Tat zum Ausdruck gebracht wird, wird die fahrlässige Tötung konsumiert. Falls das nicht der Fall ist, könnte man an eine tateinheitliche Begehung denken.
Ich finde der Realakt ist schlimmer, wobei das falsche Bezichtigen einer Vergewaltigung ja auch eine Art Vergewaltigung ist. Die eine findet Geistig statt, die andere Körperlich. In beiden Fällen ist das Opfer aber für sein Leben verändert -> zB. wie im Fall Kachelmann.
Schaffe schaffe häusle baue und net auf gutefrage sein Unwesen treiben
Nein. Keine Beleidigung. Das Tatsubjekt ist ja noch garnicht konkretisiert. Sachbeschädigung auch nicht. Aber halt echt nervig, lass das mal sein.
6 Wochen sind doch genug Zeit mal ehrlich. Finde das mit dem Herz zwar etwas stark symbolisch und emotionalisierend, aber ist doch gut so
Ganz klare Sache 🐝
clubs sin vol cool
Dann schlaf jetzt und hör auf auf gute Frage fragen zu stellen
Einfach stark sein. Masturbiere nicht seit 130 Tagen
Ja, ohne Pornos und Masturbation bin ich 100 Elo Punkte besser geworden im Schach.
Bordelle sind schon richtig witzig finde ich. Man kann sich die Dienstleisterin unter ganz vielen aussuchen und manche machen ihren Job echt brutal gut. Also es ist schon eine coole Erfahrung.
Alter, und wie!
Ja, habe ich auch oft gemacht. 2 Guadulupe Melonen einmal, war richtig nice.
Du könntest einen Vertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen haben, mithilfe des alten Eigentümers als Stellvertreter. Allerdings hat dieser keine Vertretungsmacht.
Auch könnte das Recht aus der Forderung abgetreten worden sein, aber die Forderung existierte ja bis dato noch nicht.
Auch könnte möglicherweise ein Anspruch aus GOA bestehen, jedoch wurde die Geschäftsführung nicht angezeigt und die Bereicherung aufgedrängt.
Also sehe ich eher keinen Anspruch für die Stellplatzkosten im Nachhinein. Finde das ist ziemlicher Blödsinn sogar.
Ab jetzt musst du aber logischerweise zahlen.
Wie die Tante vom Sozialamt? Wenn du Geld vom Steuerzahler bekommst, ohne irgendwas dafür zu tun, außer zu existieren, dann ist das keine Tante vom Sozialamt, sondern eine Mitarbeiterin des Sozialamts.
Wenn ihr verlobt gewesen seid und die Geschenke wegen des Verlöbnisses erbracht wurden (Verlobungsring etc.) kannst du sie tatsächlich zurückfordern.
Aller andere ist aber eher schwierig. 823 II BGB, 263 I StGB (-), § 812 I S. 2 Alt. 2 BGB (-), 516 BGB (-).