Anspruch ohne Vertrag?
Hallo,
folgendes Problem:
Ein Bekannter von mir benutzt seit März bis heute einen Parkplatz. Die Vereinbarung hat er mit dem Vermieter der Parkplätze getroffen. Allerdings ist bis heute kein Vertrag entstanden.
Jetzt meldet sich ein anderer, der wohl die Parkplätze gekauft haben soll und er verlangt von meinem Bekannten das Geld von den letzten Monaten.
Nach Rücksprache mit dem eigentlichen Eigentümer, wurde mitgeteilt dass jetzt ein Vertrag aufgesetzt wird und ganz normal der monatliche Beitrag gezahlt wird, was den Mann betrifft der das Geld verlangt - das ist eine zivilrechtliche Sache, sagt der Eigentümer.
Meiner Meinung nach, besteht kein Anspruch weil mein Bekannter nicht von dem Wechsel der Eigentümer informiert wurde.
Was kann man da machen und die Nachzahlung zu entgehen?
lg
4 Antworten
Du könntest einen Vertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen haben, mithilfe des alten Eigentümers als Stellvertreter. Allerdings hat dieser keine Vertretungsmacht.
Auch könnte das Recht aus der Forderung abgetreten worden sein, aber die Forderung existierte ja bis dato noch nicht.
Auch könnte möglicherweise ein Anspruch aus GOA bestehen, jedoch wurde die Geschäftsführung nicht angezeigt und die Bereicherung aufgedrängt.
Also sehe ich eher keinen Anspruch für die Stellplatzkosten im Nachhinein. Finde das ist ziemlicher Blödsinn sogar.
Ab jetzt musst du aber logischerweise zahlen.
Naja, die Paragraphen für den Mietvertrag wäre der § 535, die nicht erfolgte Forderungsabtretung der § 398, die nicht einschlägige GOA wären die § 677 ff. BGB.
Ich würde schreiben: Es ist mit Ihnen (dem alten Vermieter) keine Vereinbarung über den Gebrauch der Mietsache gem. dem § 535 BGB zustande gekommen. Eher ging ich davon aus, dass der Stellplatz bis zum Vertragsschluss von mir mitbenutzt werden kann. Deshalb kann eine nicht existente Forderung auch nicht aus § 398 BGB an den neuen Eigentümer abgetreten werden. Demnach bin ich gerne bereit den Mietzins ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu zahlen. Vor diesem Ereignis entbehrt ihre Forderung allerdings jeglicher vertraglicher Vereinbarungen.
Wenn es für die vergangene Zeit keine schriftliche Vereinbarung gab, läuft die Forderung ins Leere. Für die Zukunft ist es natürlich etwas anderes.
Auch mündliche Vereinbarungen gelten bis auf ausnahmen als Vertrag.
Er kann erst ab jetzt Geld für den Parkplatz, nicht rückwirkend.
Es gab einen mündlichen Vertrag für die kostenlose Nutzung, dieser kann jederzeit gekündigt werden. Nachträglich kann kein Geld verlangt werden, es war ja kostenlos vereinbart.
Genau der gleichen Meinung bin ich auch! Hast du irgendeine Grundlage die ich dem Herren anführen könnte ?