Mietvertrag ungültig?
Hallo liebe Community.
Vor etwa zehn Jahren haben wir zu unserer Mietwohnung einen separaten KFZ-Stellplatz angemietet und mit dem damaligen Eigentümer einen dazu bestehenden Mietvertrag abgeschlossen. Die Mietkosten dafür wurden zusammen mit der Miete mittels Lastschriftmandat eingezogen. Mittlerweile hat der Eigentümer zwei mal gewechselt, alle Altverträge wurden übernommen. Seit zwei Jahren haben wir einen neuen Eigentümer und dieser hat nun ohne Vorwarnung unseren KFZ-Stellplatz anderweitig vermietet. Auf Nachfrage hieß es nur, es bestünde kein gültiger Mietvertrag. Anscheinend ist dieser doch nicht beim ersten Eigentümerwechsel übernommen worden. Wer steht nun in der Pflicht dies aufzuklären? Natürlich ist es "nur" ein Stellplatz, aber ohne Rücksprache so zu agieren gehört sich doch nicht.
Darf ich auf den alten Mietvertrag und auf mein Recht als Mieter des Stellplatzes und dessen Nutzung bestehen? Oder muss ich nun alles neu beantragen und einen neuen Vertrag für einen anderen Platz eingehen? Dass der Mietvertrag beim Eigentümerwechsel nicht übermittelt bzw. nicht übernommen wurde wussten wir nicht.
Freue mich auf Antworten, damit die Sache eine schnelle Klärung erhält.
Beste Grüße
2 Antworten
Salue
Du hast ja ein Exemplar des Mietvertrages für diesen Abstellplatz. Dieser ist trotz Eigentümerwechsel immer noch gültig. Es sei denn, einer der neuen Eigentümer könnte belegen, dass dieser rechtmässig gekündigt worden ist.
Wenn die Eigentümer einander nicht alle bestehenden Mietverträge weitergegeben haben ist dies nicht Dein Problem. Du hast einen gültigen Mietvertrag der nie aufgelöst worden ist.
Tellensohn
Wenn die Garagenvermietung innert des Wohnungsmietvertrages mitvermietet ist, also kein gesonderter Mietvertrag besteht, kann sie nicht separat gekündigt werden. Demzufolge auch nicht anderweitig neuvermietet werden.