Auflösung Mietvertrag per Whatsapp?
Nach Differenzen mit dem Eigentümer schlug dieser per WhatsApp vor, es sei wohl besser, den Mietvertrag aufzulösen. Ich stimmte per WhatsApp zu und wollte per sofort ausziehen und die Miete des aktuellen Monats zurückhaben. Jetzt schreibt dieser aber ich müsste zur Beendigung des Mietvertrages ordentlich schriftlich kündigen mit 3monatiger Kündigungsfrist. Die Auflösung sei nur ein Vorschlag für mich gewesen. Was gilt?
3 Antworten
Er weiss ganz genau, was rechtlich geht und was nicht. Er hat vollkommen Recht. Via WhatsApp geht gar nichts.
Das heisst aber auch, wenn Du ihm keine "ordentliche Kündigung" zuschickst, dass Du dort wohnen bleiben kannst,ohne ein weiteres Wort über diese Angelegenheit verlieren zu müssen.
Ich habe ganz genau verstanden, was Du gefragt hast. Deshalb nochmal: Ein "Vorschlag" via WhatsApp ist keine Kündigung und wenn Du dort wirklich ausziehen willst, MUSST Du Dich Deinerseits an den rechtlichen Weg halten und fristgerecht kündigen. Ohne Wenn und Aber. Punkt.
Kündigungen sind im Mietrecht nicht rechtswirksam, wenn sie per E-Mail, Whatsapp oder SMS erklärt werden. Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich und eigenhändig vom Vermieter/Mieter unterschrieben sein, gemäß § 126 BGB. Das gilt selbst dann, wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt. Quelle
Ja, verstehe. Aber wenn sich beide per WhatsApp einig waren und die eine Partei plötzlich wieder zurückzieht?
Begreif' es doch! "Einigkeit" via WhatsApp ist kein Rechtsmittel!
Entweder ER kündigt Dir mit Dreimonatsfrist oder DU tust es.
Aber wenn sich beide per WhatsApp einig waren ...
... bedarf ein Aufhebungsvertrag immer noch der Schriftform. Ausserdem waren sie sich ja anscheinend auch gar nicht einig. Der Vermieter besteht doch auf Einhaltung der Kuendigungsfrist. Du schreibst auch nichts von einem Aufhebungsdatum, auf das man sich da geeinigt haben koennte.
Alles klar. Ich dachte nur, dass es eventuell ok sei, wenn alle Beteiligten das als Weg akzeptierten. Aber das ist ja dann auch nicht mehr der Fall. Danke.
Stimmt. Ich dachte, es sei vielleicht ab sofort wirksam. Danke.
Ich verstehe durchaus, was Du meinst. Dein Vermieter war wohl etwas vorschnell und unbedacht, als er Dir den "Vorschlag" gemacht hat. 🙂
Mit Deiner Reaktion hat er nicht gerechnet, sondern wohl eher darauf gehofft, dass Du bettelst, bleiben zu dürfen.
Dann ist ihm klar geworden, dass er Mietverluste hat, wenn Du sofort seinem "Vorschlag" folgst und er hat sich auf den rechtlich korrekten Weg besonnen.
Anscheinend hat dir der Vermieter keinen Aufhebungsvertrag angeboten (schon gar nicht verbindlich), sondern lediglich den Vorschlag gemacht, das Mietverhaeltnis zu beenden. Zu einem Aufhebungsvertrag scheint er auch nicht bereit zu sein. Also bleibt nur die fristgemaesse Kuendigung (aktuell fruehestens zum 30. April moeglich).
Recht hast Du! Natürlich will der Vermieter nicht, dass der FS Knall auf Fall seinem "Vorschlag" folgt, denn das hätte den Verlust von Mieteinnahmen zur Folge. Also hat er sich auf die Rechtslage besonnen.
Ok, aber der Vermieter hat ja selbst die Auflösung des Mietvertrages mit den Worten „es sei wohl besser diesen aufzulösen“ ins Spiel gebracht. Ich habe das nur akzeptiert und angenommen. Danach kam dann der Vorschlag an mich, ich könne ja kündigen. Aber muss ich das dann noch?