Ist das denn üblich, dass man beim Eigentümerwechsel der Mietwohnung dem alten Vermieter eine eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung unterschreiben muss?

4 Antworten

Hallo Picea,

man verzichtet auf gar nichts. Und müssen tut man das schon zweimal nicht.

Falls man selbst nicht kaufen möchte, dann kann man ja mal freundlich nachfragen, wie viel Euro dem alten Vermieter die Unterschrift wert ist ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:06

der alte vermieter ist eine ehemalige genossenschaft, die alles umwandelt in eigentumswohnungen, was früher sozialwohnungen waren und ein Paar will die Wohnung meiner Mutter kaufen. wir können den kauf selbst wohl wahrscheinlich nicht stemmen, nicht bezahlen, wollte mich aber beraten lassen in der verbraucherberatung.

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karliemeinname  20.02.2022, 19:11
@Picea007xyz

Für den Verkäufer ist dieses Vorgehen natürlich einfacher.

Aber normalerweise musst du über den Verkauf informiert werden. Dann musst du die ausgehandelten Konditionen kennen und dann musst du erst entscheiden, ob du kaufen möchtest oder nicht. Nach spätestens zwei Monaten musst du dich entschieden haben.

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Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:22
@karliemeinname

danke und kann der andere kaufinteressent, der schon jetzt beim notar war, uns gebühren zahlen lassen, wenn wir die 2 monate ausschöpfen für die eigene beratung bei der bank und verbraucherberatung, ob und wie wir kaufen könnten auf kredit. er sagt, er will mir dann gebühren für zinsen in rechnung stellen wg. seinem notar und ich bin die bevollmächtigte meiner mutter und sie will ja keinen ärger mit den neuen eigentümern und den habe ich jetzt schon oder bin ich zu misstrauisch? ich will uns noch mal beraten lassen, ob wior selbst kaufen können trotz wenig geld.

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karliemeinname  20.02.2022, 20:21
@Picea007xyz

Nee, der Käufer weiß, dass es jemanden gibt, der ein Vorkaufsrecht hat. Das muss er einkalkulieren. Deswegen wollten die auch, dass du darauf verzichtest. Klar können dem potentiellen Käufer Kosten entstehen, wenn er dann doch nicht zum Zuge kommt, aber das ist sein Risiko.

Wenn du das Vorkaufsrecht ziehst, dann wird der gleiche Kaufvertrag neu aufgesetzt, nur mit deinem Namen.

Verhältnis zum eventuell neuen Vermieter? Einerseits ist es nicht ganz fair, was er dir vorgeschlagen hat und dass er droht, andererseits ist die Vorgehensweise in manchen Kreisen normal. Es geht hier um erhebliche Werte, da wird schon mit harten Bandagen gekämpft und wenn sich da jemand nicht auskennt, auch gerne über den Tisch gezogen.

Die Frage ist, ob er die Wohnung als Kapitalanlage sieht oder ob ihr sofort die Eigenbedarfskündigung bekommt?

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Picea007xyz 
Fragesteller
 21.02.2022, 19:20
@karliemeinname

die Eigenbedarfskündigung soll ausgeschlossen werden und meine Mutter ist dort schon 41 Jahre Mieterin.

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karliemeinname  22.02.2022, 16:38
@Picea007xyz

Nein, eine Eigenbedarfskündigung ist bei Kauf nie ausgeschlossen. Es ist nur unterschiedlich schwer und langwierig die Kündigung durchzusetzen. Auch wenn sie nicht durchgesetzt werden kann, dann ist es eine große Belastung für viele Mieter, wenn die Drohung immer in der Luft hängt. Die Miete wird über die Jahre ans oberste Limit erhöht und dann kommt mal da der Handwerker, dann da. Ach eine energetische Sanierung.....eine sehr ungute Situation.

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es ist üblich, denn die Wohnung muss dem Mieter zunächst angeboten werden. Wird dies nicht getan hat dieser Schadensersatzansprüche.

Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:09

ok. danke.

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Nein, nur wenn es ein Vorkaufsrecht gibt. Dann benötigt man das zur Abwicklung des Kaufvertrages. Vermutlich wurde das Grundstück erst kürzlich nach WEG aufgeteilt.

Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:27

ja, es gibt das vorkaufsrecht und meine mutter wohnt 41 jahre da. wir haben aber wohl nicht geld genug, die wohnung zu kaufen. sollen wir den verzicht dann unterschreiben?

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Ronox  20.02.2022, 19:45
@Picea007xyz

Verpflichtet seid ihr dazu nicht, aber damit erleichtert ihr die Abwicklung des Kaufvertrages und erspart Verkäufer und Käufer Zeit. Denn ansonsten muss der Fristablauf zur Ausübung des Vorkaufsrechts abgewartet werden.

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Es änderte sich nur das Vermieterkonto und Kauf bricht nicht Miete.

Wurden die Wohnungen irgendwann in den vergangeen Jahren in Eigentumswohnungen aufgeteilt?

Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:01

ja, viele außer bei meiner mutter. sie ist die letzte noch in der mietwohnung und jetzt will ich mich auch beraten lassen bei der banl und verbraucherberatung, ob wir sie selbst kaufen können und der neue kaufinteressent will uns dann kosten aufbürden für die verzögerung, weil er schon beim notar war und dabei haben wir doch das vorkaufsrecht und die bedenkzeit vom gesetz her, oder nicht.

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schoschi06  20.02.2022, 19:11
@Picea007xyz

ja, viele außer bei meiner mutter. !

Dann hat sie auch sicherlich mal ein Kaufangebot bekommen, und sag jetzt nicht nein, ( schon 2 mal haben da auch die Eigentümer gewechselt ) !

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Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:13
@schoschi06

nein, bei ihr haben die eigentümer nicht gewechselt, nicht in 40 jahren, aber nur der name änderte sich mal von der einen gesellschaft zur anderen und ich lebe selbst auch in anderen!!! mietwohnungen als meine mutter, auch seit 40 jahren und bei mir hatten 2 mal die eigentümer ohne so einen vorkaufsrechtsverzicht gewechselt. sie hatte mehrfach die kaufangebote und nicht angenommen aus angst, es nicht zahlen zu können. sie hat keine hohe rente und ist 84. ich habe nur kleine EU-Rente und Grusi.

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wilees  20.02.2022, 19:28
@Picea007xyz

Der potentielle Vorkaufsberechtigte muss keinesfalls vor Unterzeichnung eines Notarvertrages auf das Vorkaufsrecht verzichten.

Der Kaufvertrag wird mit besagtem Interessenten geschlossen und folgend dem Vorkaufsberechtigten vorgelegt - möchte dieser dann zu diesen Bedingungen den Vertrag übernehmen, wird der Vertrag auf dessen Namen umgeschrieben.

Und dafür habt Ihr wenn ich mich recht erinnere 4 oder 6 Wochen nach dem Angebot an Euch Zeit. Irgendwelche dadurch entstehenden zeitlichen Verzögerungen für den jetzt potentiellen Käufen müssen Euch nicht interessieren. Ihr müsst nur während dieses Zeitraums klären, ob Ihr eine Finanzierung auf die Beine gestellt bekommt.

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Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:30
@wilees

vielen dank. ich kann aber die finanzierung erst klären, wenn ich weiß ob das vorzugs-programm noch gilt "mieter werden zu eigentümern".

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wilees  20.02.2022, 19:59
@wilees

Wenn ihr nicht kaufen möchtet - auch nicht das größte Problem - lasst die Zeit für Euch arbeiten ...... sprich teilt nicht sofort mit, dass ihr nicht kauft. Lasst Euch vom Verbraucherschutz sagen, wie lange der Käufer nach Kauf nicht kündigen darf. Ich denke mal 3 Jahre ......

ansonsten kommt das Alter Deiner Mutter und die sehr lange Verwurzelung in ihr soziales Umfald ins Spiel - "sozialer Härtefall", im Falle angemeldeten Eigenbedarfs

- desweiteren ist der Vertrag soooo alt ( in den 70ern galten andere Kündigungsfristen als heute )

- nach mehr als 10-jähriger Mietdauer galten damals für beide Vertragsparteien eine Kündigungsfrist von 12 !! Monaten, und ich schätze mal dass das auch auf Euren Vertrag zutreffen wird. Nach einer Mietrechtsänderung vor wenigen jahren gilt die lange Kümndigungsfrist inzwischen nur noch für den Vermieter - der Mieter hat immer nur eine Frist von 3 Monaten.

Außerdem der neue Eigentümer kann frühestens nach Eintragung ins Grundbuch als neuer Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aussprehen ( und das kann sich je nach Kommune durchaus über einige Monate hinziehen )...... also gemach gemach ...... im Falle X immer Zug um Zug vorgehen.

och etwas - auch hinsichtlich des Themas Schönheitsreparaturen hat sich mietrechtlich etwas geändert - auch in Eurem alten Vertrag werden sich, falls Schönheitsreparature zu Lasten des Mieters vereinbart wurden, starre Renovierungsfristeb finden .... Bad / Küche alle 2 -3 Jahre / Wohn-/ schlafräume alle 5 Jahre , restliche Räumlichkeiten alle 7 Jahren ..... diese Ändderung führt nach BGB Urteil dazu, dass Mieter solcher Altverträge bei Auszug keinerlei derartige Renovierungen mehr ausführen müssen.

Ich denke dem Verkauf könnt ihr recht gelassen entgegensehen.

Viel Erfolg

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Picea007xyz 
Fragesteller
 21.02.2022, 19:24
@wilees

der käufer sagte, wir mieter hätten 2 monate zeit, um zu prüfen, ob wir selbst kaufen können und wollen und es würde zählen die zeit ab dem 16.02. wo er den kaufvertrag beim notar unterschrieben hat, aber er ist meiner mutter=Mieterin noch nicht zugagangen. zählt die zeit ab dem zugang bei meiner mutter oder ab der unterzeichnung bei seinem notar?

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Picea007xyz 
Fragesteller
 21.02.2022, 19:26
@Picea007xyz

das vorzugsprogramm mieter werden eigentümer gibt es angeblich jetzt schon nicht mehr, sagte eine frau von der bisherigen vermietergesellschaft, aber der käufer sagte mir am tel. es liefe erst zum ende des jahres erst aus.

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Picea007xyz 
Fragesteller
 20.02.2022, 19:11

ja, wurden sie. meine mutter lebt da 41 jahre und ist die letzte reguläre mieterin in dem haus. alle anderen haben wohl gekauft oder sind weg gezogen. sie ist 84 und will da bleiben und im grunde auch nicht kaufen und viel geld haben wir auch nicht.

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