Austauschpflicht von Heizungen bei Eigentümerwechsel?

4 Antworten

Noch gibt es kein fertiges Gesetz sondern nur eine lebhafte Diskussion.

Wie es dann am Ende aussieht wissen wir wenn das Gesetz vom Bundestag beschlossen wurde.

Solange die Ölheizung funktioniert darf die auch weiter betrieben werden.

Macht Euch doch bitte keine Gedanken und denkt mal logisch nach.

NICHT bei einem Eigentümerwechsel... da darf sie nur noch 2 Jahre betrieben werden. Und hier habe ich gerade ein großes Problem

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Es handelt sich doch erstmal nur um einen Gesetzesentwurf - dann tausche die Heizung doch noch in diesem Jahr aus @geheim007b

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Nein, eine Austauschpflicht gibt es aktuell nur, wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist

Auch das stimmt nur so halb.

Einfamilienhäuser sind ausgenommen, und Niedertemperaturkessel sind ausgenommen.

Kessel mit niedriger Leistung sind ausgenommen. (Keine Ahnung wie viel niedrige Leistung ist)

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@Kiboman

ist es überhaupt rechtlich machbar das schon 2024 als gegeben zu machen? Bei summen in der Höhe ist es einfach beschissen nur wenige Monate planungszeit zu haben.

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@geheim007b

Das Gesetz zum Ausbau 30 Jahre alter Heizungsanlagen gibt es schon seit 2020. Das ist nichts neues.

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@geheim007b

Was ich gelesen habe sind nur etwa 500.000 Haushalte von der austauschpflicht betroffen.

Aus eigener Erfahrung sehe ich auch dass der größte Teil bereits niedertemperaturkessel sind wenn nicht sogar brennwert.

Die die betroffenen Kessel ohne Regelung diese sogenannten hochtemperaturkessel die sind wirklich selten.

Und dann ist Oma Erna oder die fünfköpfige Familie in ihrem eigenen Haus ja nicht mal davon angesprochen.

Ich bin kein Jurist zu grundsatzfragen kann ich nichts sagen

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@Kiboman

na aktuell geistert ja 60% regenerativ als Messlatte durch die medien, mit Ausnahmen.... aber nicht wenn das Haus verkauft wird. Das wäre in meinem Fall ein unding und ich kann mit solchen planungsunsicherheiten schlecht leben. Jede Frist kleiner als 5 Jahre für Bestand muss ich ablehnen, diesen geistigen dünnschiss der da in Berlin fabriziert wird muss gestoppt werden.

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@geheim007b

Wie du meinst ist mir egal, ich bin überzeugter Miete ich bezahle meine zeche und der Rest geht mir am Arsch vorbei.

Wenn dich die 5% Zusatzkosten beim Hauskauf umbringen dann tut's mir leid.

Also mal ehrlich wenn ich ein Haus für 400.000 € kaufe dann machen dann 10.000 oder 20.000 zusätzliche Kosten für die man auch einen mehrwert hat den Kohl nicht fett.

Wenn ein Haus gekauft wird fliegt die heizungsanlage meistens sowieso raus

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@Kiboman

schön wenn dir als Mieter dann wenn die Heizung bei einem Hauskauf gewechselt werden muss die miete drastisch erhöht wird (Stichwort energetische Sanierung...). Und es gibt eben im Leben Dinge die nicht in Schablonen passen. Und natürlich fliegt die Heizungsanlage nicht raus wenn ein Haus gekauft wird, warum auch wenn sie noch gut ist.

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@geheim007b

Ja tatsächlich ziehe ich in drei Wochen um.

Das Haus hat neue dreifach verglaste Fenster bekommen, eine hohlraumdämmung, ein neues Dach

wir haben ein neuen Wasser geführten Kaminofen im Wohnzimmer

der Vermieter Haut noch eine PV-Anlage drauf, da sind sie gerade dabei.

In den nächsten 24 Monaten werden noch alle Heizkörper ausgetauscht dann muss aber die Verrohrung komplett neu

Dann wird die Heizung ausgetauscht gegen Wärmepumpe

Wir nutzen und dann ungefähr 130 Quadratmeter Wohnfläche, haben einen 900 Quadratmeter Garten, und noch mal 3000 Quadratmeter grünfläche zum bewirten.

Die Miete beläuft sich auf 1300 € kalt.

Ist doch alles Chico oder?

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@Kiboman

schön für dich, ich möchte aber immer noch nicht das Chaos der Truppe in Berlin ausbaden. Wie wäre eine Mietersteuer ab 2024? 10% der Kaltmiete, zu zahlen als Abgabe vom Mieter als förderung für den Bau neuer Mietwohnungen? Sind dann doch nur 130€ mehr im monat, ein klacks für dich :-)

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@geheim007b
Das wäre in meinem Fall ein unding und ich kann mit solchen planungsunsicherheiten schlecht leben. 

Nochmal: Das Gesetz gibt es seit 2020 und die wesentlichen Inhalte waren schon vorher bekannt. Das waren ca. 3-4 Jahre Planungszeit.

Und natürlich fliegt die Heizungsanlage nicht raus wenn ein Haus gekauft wird, warum auch wenn sie noch gut ist.

Es sagt auch niemand, dass die Heizungsanlage raus muss, wenn Du ein Haus kaufst.

Nochmal: Wenn deine Heizungsanlage älter ist, als 30 Jahre, musst Du diese austauschen. Das ist aber nichts neues.

Wenn deine Öl- oder Gasheizung nach 2023 irreparabel (!) kaputt geht und Du Ersatz brauchst, musst Du eine Anlage einbauen, die zu ca. 60% mit regenerativen Energien versorgt wird. Das wäre aber auch ohne einem Gesetz empfehlenswert gewesen. Ob Du eine effiziente Anlage einbaust oder eine neue Brennwerttherme, ist fast egal.

Ist deine Heizung nicht kaputt, kannst Du deine Öl- oder Gasheizung voraussichtlich bis 2045 weiterverwenden

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@ChristianLE

es geht jetzt um den Zusatz dass beim Eigentümerwechsel diese 60% regenerativ sofort (also ab 2024) erfolgen müssen der plötzlich rumgeistert.

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@geheim007b

Wo geistert das denn rum? Weder finde ich dazu was bei Google, noch habe ich sowas in den Medien vernommen.

Du kannst mir dazu gern eine Quelle verlinken, vielleicht hab ich auch was übersehen.

Sofort funktioniert gar nicht. Die Lieferzeiten von Wärmepumpen liegen aktuell bei 9- Monaten. Das weiß auch die Regierung.

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@ChristianLE

find die letzte Version nicht mehr, aber der Absatz hat sich nicht mehr geändert

https://cdn.businessinsider.de/wp-content/uploads/2023/02/Referentenentwurf.pdf

seite 26

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel
[...]
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben

Sprich nach Eigentümerwechsel hat man 2 jahre zeit die Heizung zu tauschen und es bleibt vielerorts nur die Wärmepumpe, selbst wenn das Haus dafür komplett umgebaut werden muss.

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@ChristianLE

Das ganze Gesetz ist Müll, allein schon weil das 65% ziel nur per Solar (auch nicht überall möglich) erreichbar ist, weil aus der Steckdose eben auch nur unter 50% erneuerbarer Strom kommen. Das ist für mich ein Wutthema weil nach Corona eh alles knapp ist und dieses Gesetz ja schon ab 2024 gelten soll.... ich aber Minimum 2026 akzeptiere um genug handlungsspielraum zu haben. Ich will Habeck einfach nur noch weg haben... träumer sind zwar in manchen Bereichen gut, aber in der Politik wünsche ich mir mehr realisten.

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@geheim007b

Du verstehst da was falsch. Der Paragraph nimmt doch Bezug auf Absatz 1, d.h. den Austausch der Heizung nach 30 Jahren.

Wenn Du ein Haus kaufst, das eine 30 Jahre alte Heizungsanlage hat, dann darfst Du diese Heizung noch 2 weitere Jahre betreiben und musst nicht sofort tauschen.

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@ChristianLE

Das macht irgendwie keinen Sinn, das wäre ja ein Bonus weil sie ohne Verkauf ja nach 30 jahren schon getauscht werden müsste. Ich lese das so dass sich der bezug auf Abs. 1 auf die fossilen Brennstoffe bezieht, mit Frist aber die 2024 gemeint sind.

Bin auch nicht alleine, der das so versteht, z.B.

https://www.focus.de/finanzen/news/gas-und-oel-was-ueber-die-austauschpflicht-bei-heizungen-bekannt-ist-und-was-nicht_id_189655086.html

Ab 2024 gilt die Austauschpflicht auch für Personen, die im selben Jahr ein Haus mit einer alten Gas- oder Ölheizung erben. Sie haben dann zwei Jahre Zeit, die Heizung umzurüsten.

https://www.energie-fachberater.de/news/austauschpflicht-fuer-heizungen-diese-heizkessel-muessen-2022-raus.php

Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen
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@geheim007b

Ja, es ist ein Bonus, bzw. schreibt das Gesetz hier explizit von einer Ausnahmeregelung. Diese Regelung ist auch nicht neu, sondern ist schon seit 2020 im GEG (dem Nachfolger der EnEV) unter §§ 72, 73 GEG zu finden.

Das wird jetzt nur in das neue Gesetz übernommen.

Das macht irgendwie keinen Sinn, das wäre ja ein Bonus weil sie ohne Verkauf ja nach 30 jahren schon getauscht werden müsste

Doch, wenn ich ein Haus von einer Person erwerbe, die von der Tauschpflicht ausgenommen ist (Ü80) oder ein Haus mit eigentlich stillgelegter Anlage gekauft wird. Angenommen Du kaufst so ein Haus, wirst Du von heute auf morgen keine Firma finden, die eine neue Anlage einbaut. Für diese Übergangsfristen kann die alte Anlage weiter betrieben werden.

Vaillant und Viessmann können in diesem Jahr beispielsweise keine Brennwertthermen mehr liefern.

Ab 2024 gilt die Austauschpflicht auch für Personen, die im selben Jahr ein Haus mit einer alten Gas- oder Ölheizung erben

Hier stellt sich die Frage, wie der Focus "alt" definiert. Ü30 Jahre alt? Aber ja, auch der Focus haut da was durcheinander, wenn man das so verstehen will.

Wichtig sind die §§ 72 und 73 GEG. Nach § 73 GEG gibt es eine Ausnahmeregelung, dass die Verpflichtung der Erneuerung einer Heizungsanlage nach § 72 GEG (also solcher, die Ü30 sind) nach einem Eigentümerwechsel erst nach 2 Jahren greift.

Das Gesetz schreibt also konkret, dass die Anlage nach einem Kauf nur dann binnen zwei Jahren zu erfolgen hat, wenn diese Ü30 ist.

Der zweite Link bezieht sich ja schon im ersten Absatz explizit auf Anlagen, die 30 Jahre alt sind.

Da steht:

Vor 1992 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden. Wir zeigen, welche Heizungen 2022 davon betroffen sind.
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@ChristianLE

hm, ich hoffe es. Ich habe das jetzt auf einigen Seiten so gelesen und vermutlich dann auch die Vorlage in die Richtung interpretiert. Man kann es auch anders lesen, das stimmt. Bei den vielen Aktionismus der da betrieben wird sind solche dinge nur leider absolut zutraubar. Dennoch danke für die Info, ich werde jetzt aber zur Sicherheit beim Bundesministerium nochmal klar nachfragen wie der Entwurf auszulegen ist. Geht einfach um viel Geld.

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Das wäre eine perfide Methode den Kaufpreis bei solchen Objekten zu drücken oder auf diese Weise Erben mittelbar zusätzlich zur Erbschaftsteuer zu belasten.

Man könnte sich dies als gängige Lösung durchaus vorstellen.