hat der Autobesitzer bei teuren Parkgebühren auch Anspruch auf einen Parkplatz?


14.06.2023, 13:58

warum dies Ungleichgewicht, bei Anzahl der Autos und zur Verfügung stehendem öffentlichen Parkraum bei Anwohnerparken?

5 Antworten

Sofern in dem durch Zonenausweis privilegierten Bereich ein freier Platz vorhanden ist, darf der Inhaber da parken; ein Anspruch auf einen freien Platz besteht nicht.

Ansonsten ist das Parken z.B. in Köln nicht grade preiswert. Auf etwa 13.300 Stellflächen im Bereich der Innenstadt sowie in den Stadtbezirken Ehrenfeld, Lindenthal, Mülheim, Nippes und Porz beträgt die Parkgebühr für 24 Stunden 5 Euro.

Dazu gibt es aber alternativ die Möglichkeit einen Stellplatz in einer der Wohnung nahegelegenen Garage gegen mtl. Miete fest anzumieten, der dann auch sicher zur Verfügung steht, wenn man ihn beansprucht.

Die Preise schwanken hier je nach Lange und Parkdruck nach eigener Vermietungspraxis zwischen ca. € 80 und € 180 mtl.

Öffentliche Parkplätze sind nicht für nur ein Fahrzeug zu reservieren. Auch wenn du einen Anwohnerparkausweis hast.

Aber es dürften dann ja auch keine Langzeitparker diese Anwohner-Parkplätze blockieren. Die können ja dort nur stehen, wenn es zu bestimmten Zeiten erlaubt ist und/oder per Parkticket bezahlt wird (auch nur begrenzte Zeit).

Die Parkplätze kosten nicht "viel Geld für Anwohner", sondern nur für solche, die unbedingt Privat-PKWs in engen Wohngebieten parken wollen.

Das muss keiner, und wenn dir die Bedingungen nicht gefallen, steht es dir frei, umzuziehen oder dein Auto anderswo abzustellen.

Sag mir die STadt in der ein Anwohnerausweis ein paar 100 Euro kostet.

Und in Anwohnerzonen dürfen in der regel eben KEINE anderen Anwohner parken. Oder nur sehr beschränkt.

Ein Anspruch auf den Parkplatz vor der Haustür besteht aber in der Tat nicht.