Parkplätze in Anliegerstraße: darf man sie "reservieren"?

1 Antwort

Frage 1 ist einfach: Öffentliche Parkplätze mit Eimern, Stühlen o.ä. zu reservieren ist nicht erlaubt. Auch nicht in einer Anliegerstraße. Siehe § 32 StVO. Auch das Wegerecht steht dem entgegen. Der öffentliche Raum gehört nun mal allen (Berechtigten) gleichermaßen.

Bei Frage 2 ist aus meiner Sicht der Knackpunkt, wann es auch um ein "anliegendes" Grundstück im straßenverkehrsrechtlichen Sinn handelt. Dazu habe ich keine Informationen gefunden.

In den meisten Straßenreinigungsgesetzen scheint das der Fall zu sein, wenn es eine gemeinsame Grundstücksgrenze gibt, unabhängig davon, ob dort auch ein Zugang zum Grundstück besteht oder wie die postalische Adresse lautet. Wenn man das auf den Straßenverkehr überträgt, seid ihr laut Skizze Anliegergrundstück der Straße A und die Mitarbeiter damit auch Anlieger.