Ärger mit Parkplätzen in der Stadt. Was gilt hier?

6 Antworten

Es kann durchaus sein das die Praxis bei der Stadt oder gemeinde viel geld bezahlen mußte um die Parkflächen auszuweisen. Das gibt es überall und ist zum Teil auch Bestandteil des Baurechtes. Für eine Wohnung zB 1,5 Parkplätze je Wohneinheit, heist für eine Praxis sind eine gewissen Anzahl von Parkflächen nachzuweisen und wenn das auf dem Grundstück nicht möglich ist werden die für Teures Geld aus den Öffendlichen Verkehrsraum gekauft. Das gibt aber kein verbriftes recht diese auch ausschließlich Freizuhalten oder diese werden Behördlich genehmigt deutlich gekennzeichnet.

Falsch ist es jedoch idR das dies deffinierte Parkflächen sind und nicht als solche im einzelnen gekennzeichnet sind.. Im Falle einer Arztpraxis würde ich eine andere Parkfläche suchen den man sollte schn Verständnis für ev gehbehinderte oder kranke Menschen haben die den Arzt aufsuchen wollen / Müßen.

Darf mir tatsächlich die Arztpraxis verwehren dort zu parken? Gibt es Sonderregelungen?

Dies kannst du beim Ordnungsamt deiner Gemeinde erfahren.

Ich ermutige dich dazu, die Bürgerfrageviertelstunde des Gemeinderats in der nächsten Sitzung zu nutzen - diese sind dazu da, dass solche Themen und Anliegen zur Sprache gebracht werden, damit die Verwaltung davon was mitkriegt. Informiere dich mal (Zeitung, Internet, Aushang usw.) wann der Rat wieder tagt und dann gehst du da hin und sprichst dieses Thema an. Da sicherlich ein Redakteur der Sitzung beiwohnt, dürfte das dann auch in der Zeitung vermerkt und gelesen werden - und oft bringen solche Meldungen den Stein ins Rollen, weil viele Leute sich nicht trauen, in die Öffentlichkeit zu gehen und es erst die Zeitung braucht, damit so was offenkundig wird und sich erst dann manch einer sicher genug fühlt, das Ganze auch anzusprechen.

Ich hatte als Gemeinderat auch mal so was erlebt - und kann nur sagen, dass Privat- und Firmenparkplätze klar ersichtlich als Solche gekennzeichnet sein müssen. Ein Anrecht auf öffentliche Parkplätze hat weder ein Arzt noch sonst jemand, wenn die Flächen der Gemeinde gehören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Darf mir tatsächlich die Arztpraxis verwehren dort zu parken?

Nein.

Gibt es Sonderregelungen?

Nein.

Ausschlaggebend für dich als Verkehrsteilnehmer ist allein die Beschilderung / Markierung und nicht die Meinung des Arztes. Wenn dort kein Hinweis auf eine Beschränkung für eine bestimmte Nutzergruppe vorhanden ist, darf jeder dort parken.

Im öffentlichem Verkehrsraum gibt es keine ungekennzeichneten Privatparkplätze.

Im Zweifel kannst du beim Ordnungsamt nachfragen