Darf ich auf diesem Parkplatz parken?

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An der Einfahrt des Parkplatzes müssen die Nutzungsbedingungen und mögliche Sanktionen inhaltlich hinreichend bestimmt formuliert sein. An der Formulierung "Parkplatz während der Geschäftszeit geöffnet" ergibt sich, dass dieser Während der öffnungszeit von jedermann benutzt werden kann. Eine beschränkung ausschließlich auf Marktkunden ist nicht erkennbar.

HugoHustensaft  11.09.2023, 16:42

Ist aber eine glatte Fehlinterpretation des Willens des Baumarktinhabers, der diesen Platz offenkundig nur Kunden zur Verfügung stellen will - § 133 BGB lässt grüßen.

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§ 133 BGB lässt grüßen ...

Grundsätzlich schließt das Schild "Nur während der Geschäftszeiten" zwar vermuten, dass während dieser Zeiten der Parkplatz zur allgemeinen Verfügung stünde, es entspricht aber recht zweifelsfrei dem Willen der Eigentümers des Parkplatzes, dass dieser für Kunden vorgesehen und eben kein allgemeiner Parkplatz ist.

ich500  26.06.2023, 09:58

In der Rechtssprechung hat sich aber die Ansicht entwickelt, dass Parkplatzbetreiber inhaltlich hinreichend bestimmte Nutzungsbedingungen an der Einfahrt aufstellen müssen. Aus der Formulierung " Während der Geschäftszeiten" ergibt sich meiner Ansicht nach kein Nutzungsverbot.

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Eine Angabe der Öffnungszeiten sagt nichts darüber aus, ob da "Fremdparker" parken dürfen.

Es ist und bleibt ein Privatgrundstück.

ich500  26.06.2023, 10:01

Falsch, die Parkplatzbetreiber müssen inhaltlich hinreichend bestimmte Nutzungsbedingungen formulieren. Ansonsten kann die Fläche Straßenrechtlich gar als öffentlicher Verkehrsraum unabhängig von den eigentumsverhältnissen angesehen werden.

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Ganz praktisch gesehen, es wird sich wohl keiner beschweren, wenn du nicht täglich 8 Stunden dort stehst.

Das ist Privatgelände und da kannst du nicht einfach so parken