Nachbar steht ständig vor meinem Parkplatz, was kann ich dagegen tun?

Rosswurscht  18.03.2025, 12:33

Gehört der Parkplatz denn offiziell dir oder hast du da einfach ein Schild hingepappt?

FragenFragen345 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 12:37

Das Schild wurde von mir dahin gemacht. Die Fläsche vor dem Haus ist ja mein Grundstück und wird seid eh und je als Parkplatz genutzt. Die roten Steine sind die Grünstücksgrenze.

Rosswurscht  18.03.2025, 12:38

Wie weit geht denn dein Grundstück? Bis an die Straße?

FragenFragen345 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 12:39

Bis zum Bürgersteig, also den roten Randsteinen. Was genau macht einen Parkplatz den offiziell?

holgerholger  18.03.2025, 12:55

Schon mal mit ihm geredet?

FragenFragen345 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 13:00

Ja, wie ich oben im eigentlichen Beitrag schon gesagt habe.

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Grundstück ist dein Grundstück, da kannst du ihn abschleppen lassen. Aber ob du dein Geld wiederbekommst, ist fraglich (und kann sich ewig ziehen).

Auf der Fahrbahn darf jeder parken, wenn es nicht unter die in § 12 StVO genannten Verbote fällt (oder wenn es Verkehrszeichen gibt).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

ascii0815  18.03.2025, 20:12

Offensichtlich parkt das Fahrzeug aber auf dem Gehweg, wo es grundsätzlich nichts zu suchen hat.

KevinHP  19.03.2025, 06:54
@ascii0815

Gemäß der Fragestellung gehört der "Gehweg" zum Grundstück des Fragestellers.

ascii0815  19.03.2025, 08:11
@KevinHP

Nein, das Grundstück beginnt hinter dem Gehweg, an den roten Pflastersteinen.

KevinHP  19.03.2025, 09:33
@ascii0815

Ich wüsste nicht, dass rote Pflastersteine auf den Ende des Gehweges hinweisen, wenn das dahinter Privatgrund ist. Ist das so?

Als Fußgänger würde ich wahrscheinlich die gesamte Breite nutzen.

ascii0815  19.03.2025, 09:40
@KevinHP

Nein, sie weisen nicht darauf hin. Aber laut Fragesteller liegen sie hier eben an der Grenze. Mir geht es nur darum, dass das Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt und damit ordnungswidrig gehandelt wurde. Es kann also ganz unabhängig vom Privatgrundstück oder -parkplatz ein Bußgeld ausgestellt oder abgeschleppt werden. Nur ist eben das Ordnungsamt dafür zuständig.

KevinHP  19.03.2025, 14:43
@ascii0815

Ich verstehe, wie du das meinst. Danke für die Ergänzung.

Mit 1,5 m Breite zwischen Hauswand und roten Pflastersteinen hast Du dort auch keinen Parkplatz. Da könntest Du evtl. ein Fahrrad, Mofa oder Motorrad hinstellen, aber kein Auto.

Was mehr stört, ist die Tatsache, - wie wilees schon sehr treffend angemerkt hat - dass der Raum zwischen der Treppe und dem Fahrzeug Deines Nachbarn nicht genügend Freiraum für Rollstulhlfahrer oder Kinderwagen lässt. Das könntest Du beim Ordnungsamt bemängeln, möglichst mit Bild. Und dafür würde es dann wohl auch ein Knöllchen geben.

Du hast auf dieser Fläche vor Deinem Haus jedenfalls keine Parkberechtigung.

Da es sich hier nicht um einen offiziell genehmigten Parkplatz handelt, kann die Stadt hier nichts machen UND du musst in Vorkasse eigene Schritte einleiten, zb. einen Abschlepper beauftragen, wenn jemand unberechtigt auf deinem Grund und Boden parkt.

Die Kosten daraus, kannst du Zivilrechtlich wieder einklagen.
Vorher würde ich aber rechtssicher die Verwarnung dokumentieren welche Konsequenzen drohen, wenn es nicht unterlassen wird.

Streng genommen jedoch, kann er sich auch direkt auf die Straße VOR deiner Markierung stellen. Du sagst ja selber, dein Grund endet an der roten Markierung.

Ob er dann rechtlich auf der Straße stehen darf, ist eine andere Sache, aber hier wäre es wieder öffentliche Straße und somit im Aufgabengebiet der Gemeinde.

Aber solange dein Parkplatz von der Gemeinde nicht genehmigt ist und die korrekte Kennzeichnung vorhanden, kannst du nichts machen.


ascii0815  18.03.2025, 20:11

Wieso sollte die Stadt hier nichts machen können, wenn das Fahrzeug auf dem Gehweg parkt? Das Ordnungsamt ist doch auch genau dafür zuständig.

Comp4ny  18.03.2025, 21:38
@ascii0815

Die Frage ist eher, ist es ein Privatweg oder öffentlicher Weg auf privatem Grund.

ascii0815  18.03.2025, 21:42
@Comp4ny

Weder noch, es ist ein Gehweg im öffentlichen Verkehrsraum. Das Privatgrundstück beginnt ja laut Fragesteller an der roten Markierung.

Wenn da irgendwer eigenmächtig ein blaues Schild "Privatparkplatz" aufhängt, heißt das noch lange nicht, daß es sich dabei um einen offiziellen, vom Ordnungsamt genehmigten und im Grundbuchkataster eingetragenen Stellplatz handelt, auch wenn der Grund vor dem Haus Privatbesitz ist, heißt das deswegen nicht, daß er auch als Stellplatz genutzt werden darf..


FragenFragen345 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 12:44

Vielen Dank für die Antwort. Ich war mir einfach nicht sicher wie die rechtliche Situation hier aussieht. Kann man das denn noch nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen?

Das was Du da eingekreist hast ist der Gehweg. Darauf ist das Parken grundsätzlich verboten.


FragenFragen345 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 13:28

Das ist auf dem Bild wohl schlecht zu erkennen, aber zwischen Bürgersteig (rote Randsteine) und Hauswand sind ca. 1,5m Platz und auf dieser Stellfläsche parke ich. Ich fahre nur über den Bürgersteig, berühre ihn aber während des parkens nicht.

FragenFragen345 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 13:36
@michi550

Der Bordstein ist an der Stelle des Hauses tatsächlich auch teilweise abgesenkt. Ob das allerdings beabsichtigt ist oder einfach nur altersbedingt kann ich nicht sagen. Ich werde mal einen Blick ins Grundbuch werfen. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

michi550  18.03.2025, 13:37
@FragenFragen345

Ein abgesenkter Bordstein ist dann ja an der Stelle eben mit der Straße. Das erkennt man dann eindeutig.

ascii0815  18.03.2025, 20:07
@michi550

Eine Grundstückszufahrt benötigt keinen abgesenkten Bordstein.