Nachbar steht ständig vor meinem Parkplatz, was kann ich dagegen tun?
Hallo zusammen!
Seit einigen Wochen steht mein Nachbar ständig mit seinem Firmenauto vor unserem Haus, das einen Parkplatz vor der Hauswand hat (mit einem Schild "Privatparkplatz" gekennzeichnet). Ich parke parallel im rot markierten Bereich und seine Art und Weise zu parken macht es mir extrem schwierig oder teilweise unmöglich meinen Parkplatz problemfrei zu benutzen. Ich habe ihn auch schon mehrmals darauf angesprochen und hingewiesen, aber es zeigt sich keine Besserung. Mal ganz davon abgesehen das er auf dem Bürgersteig parkt. Was genau kann ich dagegen unternehmen?
(Das Auto auf den Bildern ist das von meinem Nachbar)
Gehört der Parkplatz denn offiziell dir oder hast du da einfach ein Schild hingepappt?
Das Schild wurde von mir dahin gemacht. Die Fläsche vor dem Haus ist ja mein Grundstück und wird seid eh und je als Parkplatz genutzt. Die roten Steine sind die Grünstücksgrenze.
Wie weit geht denn dein Grundstück? Bis an die Straße?
Bis zum Bürgersteig, also den roten Randsteinen. Was genau macht einen Parkplatz den offiziell?
Schon mal mit ihm geredet?
Ja, wie ich oben im eigentlichen Beitrag schon gesagt habe.
9 Antworten
Dein Grundstück ist dein Grundstück, da kannst du ihn abschleppen lassen. Aber ob du dein Geld wiederbekommst, ist fraglich (und kann sich ewig ziehen).
Auf der Fahrbahn darf jeder parken, wenn es nicht unter die in § 12 StVO genannten Verbote fällt (oder wenn es Verkehrszeichen gibt).
Gemäß der Fragestellung gehört der "Gehweg" zum Grundstück des Fragestellers.
Ich wüsste nicht, dass rote Pflastersteine auf den Ende des Gehweges hinweisen, wenn das dahinter Privatgrund ist. Ist das so?
Als Fußgänger würde ich wahrscheinlich die gesamte Breite nutzen.
Nein, sie weisen nicht darauf hin. Aber laut Fragesteller liegen sie hier eben an der Grenze. Mir geht es nur darum, dass das Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt und damit ordnungswidrig gehandelt wurde. Es kann also ganz unabhängig vom Privatgrundstück oder -parkplatz ein Bußgeld ausgestellt oder abgeschleppt werden. Nur ist eben das Ordnungsamt dafür zuständig.
Mit 1,5 m Breite zwischen Hauswand und roten Pflastersteinen hast Du dort auch keinen Parkplatz. Da könntest Du evtl. ein Fahrrad, Mofa oder Motorrad hinstellen, aber kein Auto.
Was mehr stört, ist die Tatsache, - wie wilees schon sehr treffend angemerkt hat - dass der Raum zwischen der Treppe und dem Fahrzeug Deines Nachbarn nicht genügend Freiraum für Rollstulhlfahrer oder Kinderwagen lässt. Das könntest Du beim Ordnungsamt bemängeln, möglichst mit Bild. Und dafür würde es dann wohl auch ein Knöllchen geben.
Du hast auf dieser Fläche vor Deinem Haus jedenfalls keine Parkberechtigung.
Da es sich hier nicht um einen offiziell genehmigten Parkplatz handelt, kann die Stadt hier nichts machen UND du musst in Vorkasse eigene Schritte einleiten, zb. einen Abschlepper beauftragen, wenn jemand unberechtigt auf deinem Grund und Boden parkt.
Die Kosten daraus, kannst du Zivilrechtlich wieder einklagen.
Vorher würde ich aber rechtssicher die Verwarnung dokumentieren welche Konsequenzen drohen, wenn es nicht unterlassen wird.
Streng genommen jedoch, kann er sich auch direkt auf die Straße VOR deiner Markierung stellen. Du sagst ja selber, dein Grund endet an der roten Markierung.
Ob er dann rechtlich auf der Straße stehen darf, ist eine andere Sache, aber hier wäre es wieder öffentliche Straße und somit im Aufgabengebiet der Gemeinde.
Aber solange dein Parkplatz von der Gemeinde nicht genehmigt ist und die korrekte Kennzeichnung vorhanden, kannst du nichts machen.
Wieso sollte die Stadt hier nichts machen können, wenn das Fahrzeug auf dem Gehweg parkt? Das Ordnungsamt ist doch auch genau dafür zuständig.
Die Frage ist eher, ist es ein Privatweg oder öffentlicher Weg auf privatem Grund.
Wenn da irgendwer eigenmächtig ein blaues Schild "Privatparkplatz" aufhängt, heißt das noch lange nicht, daß es sich dabei um einen offiziellen, vom Ordnungsamt genehmigten und im Grundbuchkataster eingetragenen Stellplatz handelt, auch wenn der Grund vor dem Haus Privatbesitz ist, heißt das deswegen nicht, daß er auch als Stellplatz genutzt werden darf..
Vielen Dank für die Antwort. Ich war mir einfach nicht sicher wie die rechtliche Situation hier aussieht. Kann man das denn noch nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen?
Das was Du da eingekreist hast ist der Gehweg. Darauf ist das Parken grundsätzlich verboten.
Das ist auf dem Bild wohl schlecht zu erkennen, aber zwischen Bürgersteig (rote Randsteine) und Hauswand sind ca. 1,5m Platz und auf dieser Stellfläsche parke ich. Ich fahre nur über den Bürgersteig, berühre ihn aber während des parkens nicht.
Das ist auch nicht erlaubt. Dann müsste da ein abgesenkter Bordstein sein.
Der Bordstein ist an der Stelle des Hauses tatsächlich auch teilweise abgesenkt. Ob das allerdings beabsichtigt ist oder einfach nur altersbedingt kann ich nicht sagen. Ich werde mal einen Blick ins Grundbuch werfen. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Ein abgesenkter Bordstein ist dann ja an der Stelle eben mit der Straße. Das erkennt man dann eindeutig.
Offensichtlich parkt das Fahrzeug aber auf dem Gehweg, wo es grundsätzlich nichts zu suchen hat.