Musste nach schweren Magenkrämpfen von der Autobahn und musste parken, ich sah dass es ein Privatparkplatz war, muss ich bezahlen?

3 Antworten

als ich starke Magenkrämpfe bekam

Und deshalb soll Parken kostenlos sein?

Es war kein einziges Fahrzeug auf dem Parkplatz. 

Und deshalb soll Parken kostenlos sein?

Würdet ihr bezahlen und wann verjährt so etwas?

Ja, Du hast dort geparkt. Punkt.

Es verjährt nie.


Stadewaeldchen  18.01.2024, 15:13
Es verjährt nie.

Doch, nach 3 Jahren oder mit Titel nach 30 Jahren.

0
T3Fahrer  18.01.2024, 16:05
@Stadewaeldchen

Aber nach drei Jahren nur, wenn es nicht eingetrieben wird und kein Kontakt hergestellt wird. Und das wird ja gerade in diesem Moment getan.

1
Stadewaeldchen  18.01.2024, 16:08
@T3Fahrer
Aber nach drei Jahren nur, wenn es nicht eingetrieben wird und kein Kontakt hergestellt wird.

DIe dreißgjährgie Verjährungsfrist kommt bei einem Vollstreckungstitel in Frage und das habe ich erwähnt. Ein bloßer Briefkontakt reicht für eine Verjährungsverlängerung erst mal nicht aus.

oder mit Titel nach 30 Jahren.
0

Das verjährt gar nicht. Das ist eine privatrechtliche Forderung und die kann auch eingeklagt werden. Ist ärgerlich, aber wenn die ursprüngliche Forderung nicht absurd hoch war, dann hättest du direkt zahlen sollen. Da wirst du nicht ohne weiteres so rauskommen. Dass kein anderes Auto da war, ist völlig egal. Du hast einen privaten Parkplatz genutzt, obwohl du es offenbar nicht durftest, daraus entsteht halt die Forderung, die gilt, zumindest, wenn es auf der Parkfläche ausgewiesen war für dich sichtbar, was aber ja so scheint, da du ja schreibst es wahrgenommen zu haben.


Glocke4711 
Fragesteller
 18.01.2024, 04:29

Warum verjährt es gar nicht. Wo steht das, dass das gar nicht verjährt. Nur Mord verjährt nicht.

0
Glocke4711 
Fragesteller
 18.01.2024, 04:32

Was ist das?

Parkverstoß Die Verjährung eines Strafzettels wegen Falschparkens erfolgt nach drei Monaten.

0
DaKaBo  18.01.2024, 06:06
@Glocke4711
Parkverstoß Die Verjährung eines Strafzettels wegen Falschparkens erfolgt nach drei Monaten.

Du hast doch keinen Parkverstoß begangen, sondern du hast eine Leistung in Anspruch genommen. Und wie schon geschrieben wurde: Es ist völlig egal, warum du da geparkt hast.

Die Forderung dafür scheint ja schon seit längerem im Raum zu stehen. Und wenn es dazu einmal einen Mahnbescheid gibt, kann der 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Zahl die bis jetzt aufgelaufene Forderung am besten sofort, bevor immer mehr dazu kommt.

1
T3Fahrer  18.01.2024, 07:16
@Glocke4711

Nein, das ist Quatsch. Was du meinst ist ein Verkehrsverstoß im öffentlichen Raum. Wenn du da nach drei Monaten nicht für zur Rechenschaft gezogen wurdest, ist es tatsächlich verjährt. Aber hier ist es ja ein Privatparkplatz, da gilt das nicht. Abgesehen davon gilt eine Verjährung auch im öffentlichen Raum nur, wenn du dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurdest in dieser Zeit. In diesem Fall wärst du dann ja tatsächlich schon mehrfach kontaktiert worden und damit ist die Verjährung unterbrochen und deine Hoffnung diesbezüglich leider dahin.

1
Stadewaeldchen  18.01.2024, 15:14
Das verjährt gar nicht. Das ist eine privatrechtliche Forderung

und die verjähren regelmäßig nach 3 Jahren oder mit Titel nach 30 Jahren.

0
T3Fahrer  18.01.2024, 16:04
@Stadewaeldchen

Ja, aber in diesem Fall ist ja bereits ein Kontakt hergestellt und die Forderung wird eingetrieben, also verjährt das nicht so schnell, darauf wollte ich hinaus. Jedenfalls nicht innerhalb von drei Monaten wie der Fragesteller meinte… man ist ja gefühlt schon auf dem besten Weg des gerichtlich einzutreiben, damit ist dann, wenn das geschehen ist, eine dreißigjährige Möglichkeit des einzutreiben, das sollte irgendwann vollstreckbar sein.

0
Stadewaeldchen  18.01.2024, 16:06
@T3Fahrer
Jedenfalls nicht innerhalb von drei Monaten wie der Fragesteller meinte…

Nein, drei Monate so oder so nicht, da es sich ja nicht um OWi-Recht handelt.

0
T3Fahrer  18.01.2024, 16:07
@Stadewaeldchen

Ja, stimmt. Ich war nicht mehr ganz im Thema, war ja schon heute Morgen und ich hab einen Nachtdienst hinter mir…

1
Glocke4711 
Fragesteller
 19.01.2024, 22:59

Ich bin nach ca. 90 Minuten gefahren und 120 Minuten durfte man parken. Nach weiteren 90 Minuten bin ich wieder gefahren. Stand also nicht auf gleicher Stelle.

0

Hättest du gleich bezahlt, wäre es billiger gewesen. Es wird immer teurer. Du hast einen gebührenpflichtigen Parkplatz benutzt, Grund ist egal, also musst du zahlen.


Glocke4711 
Fragesteller
 18.01.2024, 04:28

Wann verjährt sowas war meine Frage.

0
DaKaBo  18.01.2024, 06:09
@Glocke4711

31.12.2026 - aber die Forderung existiert ja bereits, man hat dich also nicht "vergessen". Duch Aussitzen verjährt da jetzt gar nichts mehr. Mahnbescheid nach 30 Jahren.

0