Privatparkplatz 2 Minuten gehalten und ich saß im Auto?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist an dem Parkplatz eine Kennzeichnung? Halten/Fremdbenutzung verboten oder sowas?

Wenn ja kannst eigentlich gleich zahlen.

Wenn nicht oder nur "Parken verboten" hast vor Gericht vllt Chancen, da du nur gehalten hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schau mal, ob es in deiner Stadt so etwas gibt:
https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/buergerservice/rechtsberatung/

Das ist ja wirklich eine unglaubliche Geschichte. Was für eine Gemeinheit so viel Geld von dir zu verlangen.
Aber an Stelle dieses Geschäfts, vor dem du kurz unerlaubterweise geparkt hast, hätte ich schon Bedenken, jetzt von dir ganz schlechte Bewertungen und Texte zu diesem Verhalten auf Google, etc. zu bekommen.

Mit so einem Verhalten bekommt man keine Kundschaft und bindet auch keine Kundschaft an sich.

Du hast auf einem Privatparklatz gestanden. Welche 'Strafe' dafür gefordert wird, entscheidet der Besitzer. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, weshalb du keine Anzeige bekommen haben kannst. Welche Gebühren sollen entstanden sein?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
G4M3R43 
Fragesteller
 13.06.2021, 10:56

50 Eur Erhöhtes Parkentgelt

10 Eur Haltetermittlungskosten Amt

67 Eur Einigungskosten ..

13 Eur Pauschale Post und Telekommunikation

Mwst. Gesamt 156 Eur

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ronnyarmin  13.06.2021, 11:04
@G4M3R43

Die 50€ kann der Besitzer willkürlich festlegen, sofern sie nicht utopisch hoch sind. Die Haltermittlungskosten von 10€ sind wahrscheinlich tatsächlich entstanden.

Um welche Einigungskosten handelt es sich? Hat es vorher schon Schriftverkehr gegeben?

Die Pauschale für Post und Telekommunikation halte ich nicht für rechtens.

Was für ne Mehrwertsteuer?

Ich würde 60€ bezahlen. Den Rest soll der Besitzer versuchen einzuklagen (was er klugerweise nicht machen wird).

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G4M3R43 
Fragesteller
 13.06.2021, 11:22
@ronnyarmin

Das ist das erste Schreiben was kam, sonst gab es nichts. Hinter Einigungskosten steht : analog Nr. 1000 VV RVG §4 Abs. 5 RDGEG

Und bei Hinweis: Unser Mandant ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt..

Ah und im Schreiben steht wenn ich die zusätzlichen kosten nicht übernehme die entstanden sind also die ich eben aufgelistet habe, wird von ihm angekündigt, diese gesondert und mit zusätzlich verbundenen Rechtsverfolgungskosten verfolgen zu lassen..

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ronnyarmin  13.06.2021, 11:25
@G4M3R43

Hast du mal gegoogled, was Nr. 1000 VV RVG §4 Abs. 5 RDGEG bedeutet?

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Hallo G4M3R43

Es gibt Rechtsanwälte die sich auf solche Sachen spezialisiert haben und damit sich und den Privatparkplatzbetreibern ein zusätzliches Einkommen sichern. Die Richter machen dabei auch noch mit und bestätigen solche Strafen

Gruß HobbyTfz

Rechtsschutz-Versicherung-Anwalt.