Privatparkplatz 2 Minuten gehalten und ich saß im Auto?
Hallo Leute,
ich habe eine Anzeige bekommen, da ich mit meinem PKW auf einem Privatparkplatz "geparkt" habe. Die Anzeige wurde von dem Inhaber des Geschäfts gemacht und nicht über die Polizei. Die haben ein Beweisfoto wo ich auf dem Parkplatz stand und ausgerechnet sieht man nicht die Fahrerseite, da ich im Auto war und 2 Minuten ca. da stande und wieder weitergefahren bin. Nun habe ich ein Brief erhalten und soll 50 Euro fürs parken und mit den Gebühren die entstanden sind für die Anzeige insgesammt 160 Euro zahlen soll. Wie sollte ich vorgehen? Sollte ich das bezahlen oder habe ich da ein Recht auf Widerspruch, da ich nichtmal aus dem Auto ausgestiegen bin.
Danke im Voraus
7 Antworten
Ist an dem Parkplatz eine Kennzeichnung? Halten/Fremdbenutzung verboten oder sowas?
Wenn ja kannst eigentlich gleich zahlen.
Wenn nicht oder nur "Parken verboten" hast vor Gericht vllt Chancen, da du nur gehalten hast.
Du hast auf einem Privatparklatz gestanden. Welche 'Strafe' dafür gefordert wird, entscheidet der Besitzer. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, weshalb du keine Anzeige bekommen haben kannst. Welche Gebühren sollen entstanden sein?
Die 50€ kann der Besitzer willkürlich festlegen, sofern sie nicht utopisch hoch sind. Die Haltermittlungskosten von 10€ sind wahrscheinlich tatsächlich entstanden.
Um welche Einigungskosten handelt es sich? Hat es vorher schon Schriftverkehr gegeben?
Die Pauschale für Post und Telekommunikation halte ich nicht für rechtens.
Was für ne Mehrwertsteuer?
Ich würde 60€ bezahlen. Den Rest soll der Besitzer versuchen einzuklagen (was er klugerweise nicht machen wird).
Das ist das erste Schreiben was kam, sonst gab es nichts. Hinter Einigungskosten steht : analog Nr. 1000 VV RVG §4 Abs. 5 RDGEG
Und bei Hinweis: Unser Mandant ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt..
Ah und im Schreiben steht wenn ich die zusätzlichen kosten nicht übernehme die entstanden sind also die ich eben aufgelistet habe, wird von ihm angekündigt, diese gesondert und mit zusätzlich verbundenen Rechtsverfolgungskosten verfolgen zu lassen..
Hast du mal gegoogled, was Nr. 1000 VV RVG §4 Abs. 5 RDGEG bedeutet?
Hallo G4M3R43
Es gibt Rechtsanwälte die sich auf solche Sachen spezialisiert haben und damit sich und den Privatparkplatzbetreibern ein zusätzliches Einkommen sichern. Die Richter machen dabei auch noch mit und bestätigen solche Strafen
Gruß HobbyTfz
Rechtsschutz-Versicherung-Anwalt.
Das ist keine Anzeige.
Das ist eine Zivilrechtliche Sache.
Du hast den Parkplatz genutzt und musst dafür natürlich bezahlen.
Ob die Gesammtgebühren angemessen sind kann Ich nicht beurteilen. Wenn du diese Überprüfen lassen willst solltes du dir einen Anwalt nehmen , für eine Erstberatung kann Ich dir diese Seite nennen: www.frag-einen-anwalt.de .
50 Eur Erhöhtes Parkentgelt
10 Eur Haltetermittlungskosten Amt
67 Eur Einigungskosten ..
13 Eur Pauschale Post und Telekommunikation
Mwst. Gesamt 156 Eur