Welches Schild zählt denn nun?
Auf der Parkplatzsuche bin ich auf diesen Schilderwald gestoßen. Welches zählt denn nun? Parkverbot? Ausgewiesene Parkplätze mit Parkschein und für Anwohner doch erlaubt?
5 Antworten
Ist doch ganz einfach ;)
Hinter dem Schild gilt immer absolutes Halteverbot. Punkt.
Davor kommt darauf an was am Anfang der absoluten Halte- und Parkzone steht. Die Endeschilder (Pfeil nach Rechts) haben alleine keine rechtliche Relevanz.
Sollten am Anfang genau diese Schilder stehen ist es auch eindeutig. Absolutes Halteverbot in der angegebenen Zeit. Bewohner mit Parkausweis dürfen parken. Außerhalb der Zeit darf jeder dort parken.
Bis zu diesem Schild gilt das absolute Halteverbot an den darunter genannten (verdeckten) Tagen von 8-16 Uhr, jedoch darf selbst dann jeder dort zumindest zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen dort halten.
Bis zu diesem Schild parken darf man nur, wenn man einen Parkschein oder Bewohnerparkausweis für die Zone 9 hat.
Dahinter = ab dieser "Schildersammlung" gilt hingegen für jeden zu jeder Zeit ein absolutes Halteverbot.
Ist unklar
Zumindest das untere Haltverbotsschild
Die Parkplätze nebst Anwohnerparkschein nur rechts
Vielen Dank für eure Antwort bisher.
Also ich hatte dort geparkt und via Easy Park digital einen Parkschein gezogen. 10 Minuten später befand sich bereits ein Knöllchen unter meinem Scheibenwischer.
Bin dann am Parkautomaten gucken gegangen um zu gucken ob man sich dort auch einen Parkschein ziehen kann. Das war allerdings nicht möglich mit der Begründung Zusatzzeichen beachten. Oder so ähnlich.
Dort ist zur Zeit Weihnachtsmarkt und man hat das Parkverbot deshalb vorübergehend dort angebracht. Sieht zumindest so aus. Müssten denn dann nicht wenigstens alle Schilder unter dem Parkverbot angehängt?
Nein müssen sie nicht. Mobile Absolute Halteverbote heben andere Anordnungen auf.
Hallo erstmal,
Kurz und knapp: Das Zusatzzeichen für das absolute Halteverbot (§ 41 Abs. 1 Anlage 2 Zeichen 283 StVO) besagt, dass das Halten und Parken im Zeitraum von 8 bis 16 Uhr untersagt ist. Ausgenommen davon sind das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen.
Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis für die Zone 9 dürfen dort parken.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung!
Beste Grüße
Genau so ist es!
Zumal es sehr ungünstig ist (oder auch nicht), da der Zeitraum nicht erkennbar ist.
Hallo,
danke für deine Antwort. Wenn Bewohner dort parken dürfen, dann doch auch Leute die sich einen Parkschein ziehen oder nicht? Steht mit auf dem selben Schild.