Unfall mit Leasingauto?
Hallo ein Bekannter von mir hat einen Unfall gehabt und er war nicht schuld sondern das andere Auto. Der Bekannte hat den Leasinggeber pünktlich informiert. Der Bekannte soll das Auto in einer Vertragswerkstatt reparieren.
Jetzt die Frage, wie ist das geregelt wenn die Reparatur vom Schaden weniger Geld gekostet hat als was der Bekannte von der Gegnerversicherung bekommen hat? Darf der Bekannte den Restgewinn behalten oder behält das der Eigentümer also Leasingeber?
10 Antworten
Wieso? Gegnerversicherung und Leasinggeber wollen doch bestimmt die Rechnung sehen.
Die Gegnerversicherung zahlt nicht mehr als den Rechnungbetrag und evt. Ersatzfahrzeug/Nutzungsausfall.
Sollte Dein Bekantner da irgend etwas mit der Werkstatt gemauschelt haben, dass noch ein Plus bei übrig bleibt, kann so etwas ganz gewaltig nach hinten losgehen.
Wenn der Leasinggeber eine Vertragswerkstatt vorschreibt, ist es doch das einfachste eine Abtretungserklärung abzugeben. Dann kann die Werkstatt direkt mit dem Versicherer abrechnen.
Die Leasingfirma wird natürlich NICHT zulassen, dass der Leasingnehmer am Unfall "verdient"
Eigentlich ganz einfach: die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Die Versicherung bezahlt den Schaden nach Rechnungsstellung der Werkstatt. Der Kunde bekommt kein Geld überwiesen und somit ist alles geklärt.
Es gibt keine Vorteile. Die Versicherung zahlt genau das, was die Rechnung sagt. In der regel wird er das Geld in dem Fall erstmal aus eigener Tasche vorstrecken müssen und dann darf er mit allem hin und her mit der Versicherung abrechnen. Dieses Vorgehen ist das blödste was man machen kann
Durch Abtretungserklärung rechnet die Werkstatt mit der Versicherung ab. Es wird nur der Schaden nach Rechnung bezahlt. Da bleibt nix über was er behalten könnte
Hi der Bekannte hat aber keine Abtretungserklärung unterschrieben. Gibt es Vorteile dadurch
nein, eher Nachteilig
der Bekannte muss die Werkstattrechnung selbst zahlen und dann bei der Versicherung einreichen und bekommt dann den Betrag erstattet
das würde er sich so ersparen
Jetzt die Frage, wie ist das geregelt wenn die Reparatur vom Schaden weniger Geld gekostet hat als was der Bekannte von der Gegnerversicherung bekommen hat?
Bei tatsächlich ausgeführter Reparatur in der Vertragswerkstatt praktisch ausgeschlossen.
Außerdem wird der Leasinggeber der fiktiven Abrechnung sowieso nicht zustimmen, sodass ohnehin die Rechnung eingereicht werden muss.
Hi wie ist es geregelt wenn der Bekannte keine Abtretungserklärung unterschrieben hat. Gibt es Vorteile für den Bekannten beim leasing?