Unfall mit einem ausländischen Pkw ohne Versicherungsschutz. Bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Ich wende mich mit einem für mich sehr exotischen Fall an euch. Nachdem ein englischer Pkw mich beim vorbeifahren gestreift und unerlaubt die Unfallörtlichkeit verlassen hat, konnte er nach einer Verfolgung in Begleitung der Polizei angehalten werden. So weit, so scheisse (Fahrzeug erst vergangenen November gekauft).

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich folgendes heraus (jetzt wird’s erst richtig gut):

  • Kein Versicherungsschutz des Unfallverursachers
  • Englisches Kennzeichen
  • Kein fester Wohnsitz in Deutschland

Die Geschichte hat also schwach angefangen und stark nachgelassen.
Ich habe mich mit allen Unterlagen an die Grüne Karte e.V gewendet, die Deutsche Opferhilfe sagte nach fernmündlicher Schilderung, dass die Chancen gut stehen, dass der Schaden höchstwahrscheinlich dann durch sie reguliert werde, das ganze jedoch erstmal durch die grüne Karte e.V überprüft werden müsste.

Meine konkrete Frage ist nun: Hat einer (mit so viel Pech wie ich) eine ähnliche „Erfahrung“ gemacht und wie stehen die Chancen, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Vor einer Konsultierung eines Rechtsanwaltes und die Erstellung eines Gutachtens über den Unfallschaden schrecke ich momentan eher zurück, da ich davon ausgehe, dass dies weitere Kosten verursachen würde, die ich selbst zahlen müsste.

Danke fürs lesen dieses Romans und für die Lösungsvorschläge.

Auto, Unfall, Kfz-Versicherung, Gesetzeslage, Schaden, Schadensregulierung, unfallschaden
E-Gravel nach Zusammenstoß 1 1/4 Jahre nicht fahrfähig und von Versicherung einige Erläuterungen erwünscht, ist dies abrechenbar?

Hallo, ich hatte mit meinem Arbeitsweg-e-Gravel einen Zusammenstoß mit einem e-Scooter Fahrer, welcher schuldig war. An meinem Fahrrad ist ein Schaden entstanden, welcher das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich machte. Das ganze ist bereits im Juni 2022 passiert, ich hatte der Versicherung ein genaues zustande kommen schriftliche erläutern müssen, sowie eine Skizze des Unfallhergangs zeichnen. Desweiteren hatte ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt eingeholt und übermittelt.

Nach einem Jahr und drei Monaten habe ich nun endlich Rückmeldung von der Versicherung erhalten (ich hatte mehrmals in der Zwischenzeit die Versicherung via E-Mail kontaktiert um Bearbeitung der Angelegenheit gebeten, da das Rad nicht fahrbar war/ist), dass sie den Nettobetrag des Kostenvoranschlag mir überweisen

Das erläutern, das zeichnen, der Kostenvoranschlag, die ständige Kontaktaufnahme war natürlich alles mit viel Zeit verbunden. Kann man dies irgendwie geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Des weiteren konnte ich das Rad bis jetzt nicht nutzen und ich musste anderweitig in die Arbeit kommen. Kann man den Nutzungsausfall geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Falls es geht, Wie macht man diese beide Angelegenheiten geltend?

Grüße

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Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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