Geldfrage bei einem Haftpflichts haden?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vor Kurzem hatte ich Geburtstag und habe dazu eine Grillparty veranstaltet. Die Feier fand im Garten eines Bekannten statt. Leider habe ich dabei versehentlich eine Kerze umgestoßen, die auf eine Musikbox gefallen ist.
Die Musikbox gehört meinem Bekannten und hat laut seiner Aussage einen Neupreis von 200 €. Als ich online nachgeschaut habe, habe ich das gleiche Modell jedoch für 140 € Neupreis gefunden. Die Box funktioniert weiterhin einwandfrei, hat jedoch einen kleinen Wachsfleck, den mein Bekannter als unästhetisch empfindet.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: Was wäre in diesem Fall ein angemessener Schadensersatzbetrag? Da ich zu diesem Zeitpunkt keine Haftpflichtversicherung hatte, greift diese leider nicht. Interesse hätte ich wie das rein rechtlich wäre.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Liebe Grüße
2 Antworten
Du möchtest ihm auf jeden Fall das Geld geben, schreibst du unten. Aha, und was genau hat er davon? Er kann das nicht mehr verfügbare Modell davon genauso wenig kaufen wie du es kannst.
Rede doch einfach mit ihm! Vielleicht könnt ihr euch auf ein Modell als Ersatz einigen und du nimmst dafür das befleckte.
Und seine Aussage mit den 200 muss auch keine Lüge gewesen sein. ER hat es vielleicht neu für 200 gekauft. Das sich Preise ändern ist ziemlich normal.
Rein rechtlich musst du den Schaden ersetzen oder das Gerät reparieren lassen. Da es sich nur um einen optischen Schaden handelt der die Funktion des Geräts nicht beeinträchtigt, ist die tatsächliche Schadenssumme aber wesentlich geringer als sich das dein Bekannter da vorstellt. Auch bei einer Versicherung würde er nur den ZEITWERT und nicht den NEUWERT ersetzt bekommen.
Alles klar vielen Dank. Weißt du denn bei welcher Summe wir uns dort ungefähr befinden?
Je nachdem wie alt das Gerät ist, maximal ein Viertel vom damaligen Anschaffungswert.
Wenn Du ihm das Geld gibst, gehört die Box Dir, denke daran.
Wie wäre das denn rein rechtlich. Ich habe mich bereits mit ihm verzofft aber will es nicht vor Gericht bringen. Mein Vorschlag ihm ein Ersatz zu holen hatte er kläglich abgelehnt.