Neues Wc von fremder Person beschädigt, Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert des Wc´s. Wer zahlt den Rest?
Folgendes ist passiert: Ein Besucher bei uns (Eigentumswohnung), hat eine schwere Vase versehentlich in die Toilette fallen lassen. Das WC hat jetzt ein großes Loch und kann nicht mehr benutzt werden. Unsere Bäder wurden vor nicht ganz einem Jahr neu renoviert. Alles ist neu und wurde von einer Firma eingebaut, auch das WC. Alle beschädigten Gegenstände oder Dinge die jetzt ausgetauscht werden müssen (WC, Sitz, Vase, Silikon etc) Kosten ca. 500€. (Villeroy und Boch Hänge WC, genau das gleiche wie vorher auch). Zusätzlich zu den Kosten kommt noch der Handwerker mit ca. 300€. Also kostet die ganze Geschichte (inkl. Ab- und Aufbau, Entsorgung, Anfahrt, Abdichten, also den Ursprungszustand herstellen) ca. 800€. Die Versicherung zahlt aber nur 350€ (den Zeitwert des WC´s und der Vase). Jetzt meine Frage: Wer zahlt den Rest? Und wieso zahlt die Versicherung nur so wenig?
8 Antworten
Im Zweifelsfall immer der, der fragt :D
Kannst Du vom Schadensverursacher einfordern.
Die Haftpflichtversicherung erstattet grundsätzlich nur den Zeitwert der geschädigten Sache, nie den Neupreis. Das ist auch nur logisch, da der Geschädigte durch die Regulierung des VR nicht besser gestellt werden darf als ohne Schadensereignis.
Die mit der Reparatur verbundenen Kosten des Aus- und Einbaus sind aber selbstverständlich schon durch den VR zu erstatten. Der Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Zeitwert wird aber nicht ersetzt, und fällt dem Eigentümer der Sache zur Last. Der Verursacher ist hier mit dem Deckungsschutz der HP aus der Haftung.
Danke!! Bisher die verständlichste und logischste Antwort. Bleibt halt leider nur das Problem das die Versicherung die Instandsetzung nicht zahlen möchte. Aber sowas kennt man ja von Versicherungen.... :(
Die Haftpflichtversicherung ersetzt entsprechend der Rechtsprechung den Zeitwert der beschädigten Sache zuzüglich den Montagekosten. Im Haftpflichtfall gibt es keine grundsätzliche Neupreisentschädigung. Das ist auch nur richtig sonst würde der Anspruchsteller durch die Regulierung der Versicherung wirtschaftlich besser drstehen.
Wenn man jetzt jedoch die übliche Nutzungsdauer eines hochwertigen WC überlegt, dann liegt diese oft im Bereich 25 bis 50 Jahre. Entsprechend einer realistisch ermittelten Nutzungsdauer sind dann die Abzüge zu machen.
Ursprungszustand herstellen) ca. 800€. Die Versicherung zahlt aber nur 350€ (den Zeitwert....
Das ist natürlich ein viel zu hoher Abzug, und würde einer Nutzungsdauer von 2,5 Jahren entsprechen. Ein WC wird aber wie zuvor geschrieben deutlich länger genutzt.
Also ab zum Anwalt.
PS Zur Glaubwürdigkeit des Schadenshergangs habe ich bewusst nichts geschrieben.
Dein Besucher hat mit einer gebrauchten Vase ein gebrauchtes Klo beschädigt.
Warum soll man dir Geld für ein nagelneues Klo und eine neue Vase geben?
Versicherungen: "Wir sind immer für Sie da - ausser Sie brauchen uns!"
Wenn man die VS verklagt, dann zahlen die auch mehr. Nutzungsdauer 30Jahre also müssen die faktisch den Neuwert zahlen.
Korrekt, nur sollte man bei der Klage direkt einen realistischen Abzug für 1 Jahr Nutzung machen also 3,5 %. Sonst bliebe man auf den anteiligen Kosten des verfahrens sitzen.
Dann sollte man aber eine RS-Versicherung haben. Sonst sind die Prozesskosten schnell höher als der Streitwert. Bei einem zu erwartenden Vergleich zahlt man die Kosten selbst.
Unstrittig ist der Schadensersatzanspruch auf den Zeitwert begrenzt.