Zahlt die Versicherung die Kosten bei einem Unfall, obwohl die Fahrer sterben?
Hinterbliebene kriegen die Kosten der Autos?
4 Antworten
Unkläre Fragestellung. Fahrer muss ja nicht unbedingt Halter und/oder VN sein. Aber generell zahlt im Zweifel die Versicherung.
https://anwaltsblatt.berlin/tod-am-baum/
Hat der Erblasser aber z. B. als Radfahrer bei dem Unfall einen Sach- oder Personenschaden (mit-)verursacht, haftet er persönlich für den Schaden und die gegen ihn bestehenden Forderungen gehen auf die Erben über (soweit sie das Erbe annehmen).
IANAL, kann mir aber vorstellen, dass bzgl. Schäden am gegnerischen Auto genauso verfahren wird, auch wenn der VN/Halter stirbt.
notting
Kommt drauf an...
- ob die Schuldfrage noch geklärt werden kann,
- welcher Versich.schutz besteht,
- ob die Prämien bezahlt sind usw. usf.
Wenn der Verstorbene Eigentümer des verunfallten Autos ist, zahlt der Versicherer nur, wenn eine Vollkskoversicherung bestanden hat.
Dafür gibt es ja die Versicherung, die kommt für Schäden auf, die bei anderen entstanden sind.
Ansonsten, wenn der Fahrer bei dem Unfall verstorben ist, muss man lediglich für die Beerdigungskosten bezahlen, das Auto ist dann eh völlig hinüber. Dies gilt nicht, wenn der verunglückte eine Zusatzversicherung für den Fahrer abgeschlossen hatte, da werden auch die Folgekosten für die Beerdigung übernommen