Schadensregulierung – die meistgelesenen Beiträge

Unfall mit einem ausländischen Pkw ohne Versicherungsschutz. Bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Ich wende mich mit einem für mich sehr exotischen Fall an euch. Nachdem ein englischer Pkw mich beim vorbeifahren gestreift und unerlaubt die Unfallörtlichkeit verlassen hat, konnte er nach einer Verfolgung in Begleitung der Polizei angehalten werden. So weit, so scheisse (Fahrzeug erst vergangenen November gekauft).

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich folgendes heraus (jetzt wird’s erst richtig gut):

  • Kein Versicherungsschutz des Unfallverursachers
  • Englisches Kennzeichen
  • Kein fester Wohnsitz in Deutschland

Die Geschichte hat also schwach angefangen und stark nachgelassen.
Ich habe mich mit allen Unterlagen an die Grüne Karte e.V gewendet, die Deutsche Opferhilfe sagte nach fernmündlicher Schilderung, dass die Chancen gut stehen, dass der Schaden höchstwahrscheinlich dann durch sie reguliert werde, das ganze jedoch erstmal durch die grüne Karte e.V überprüft werden müsste.

Meine konkrete Frage ist nun: Hat einer (mit so viel Pech wie ich) eine ähnliche „Erfahrung“ gemacht und wie stehen die Chancen, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Vor einer Konsultierung eines Rechtsanwaltes und die Erstellung eines Gutachtens über den Unfallschaden schrecke ich momentan eher zurück, da ich davon ausgehe, dass dies weitere Kosten verursachen würde, die ich selbst zahlen müsste.

Danke fürs lesen dieses Romans und für die Lösungsvorschläge.

Auto, Unfall, Kfz-Versicherung, Gesetzeslage, Schaden, Schadensregulierung, unfallschaden

Wie funktioniert die Hochstufung nach Unfall mit Teilschuld?

Hallo, vorab zu meiner Frage:

Ich hatte im November einen Autounfall. Ich war an der Ampel auf der Rechtsabbiegespur und die Unfallgegnerin mir gegenüber und wollte in die selbe Straße links abbiegen. Die Dame hatte bevor es grün wurde komplett links eingelenkt. Habe mir nichts dabei gedacht. Ich ging davon aus das sie wendet. Die Ampel wurde grün ich bin abgebogen und als ich um die Kurve war ein gutes Stück weiter ist die Dame mir in die linke Seite gefahren. Sie hat die Kurve komplett über den Gegenverkehr geschnitten.( Es war Nacht, da war alles leer.)

Die Dame wollte die Schuld auf mich schieben, mit der Begründung sie war zuerst da. Die Polizei hat ihr erklärt, dass Sie hätte warten müssen. Sie streitet es nach wie vor ab.

Nun zu meiner Frage: Meine Versicherung hat direkt bei Unfallmeldung meine Versicherung von 3 auf 1/2 gestuft. (Jetzt wäre ich 2025 auf 4)Laut Versicherung machen sie das generell bis geklärt ist wer Schuld hat und je nachdem wird das geändert. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat 75% meines Schadens ausbezahlt und möchte mir 25% Teilschuld geben mit der Begründung, dass ich hätte wissen müssen das es zu einer Kollision kommt und nicht auf mein Recht der Vorfahrt hätte bestehen müssen. Wobei die Dame erst weit nach der Kurve in mich hineinfuhr.

Mein Anwalt hält jetzt Rücksprache mit meiner Versicherung ob und wieviel die Versicherung der Unfallgegnerin an Schaden bezahlen würde. Wir sind mit der Teilschuld nicht einverstanden.

Für den Fall, dass die 25% Teilschuld bleiben würden, würde die Versicherung es trotzdem bei Stufe 1/2 belassen oder würde sich das nochmal ändern? Also im Endeffekt bedeutet es ja derzeit bei der Verischerung mit der Stufung man hätte 100% Schuld. Oder wird es weil es nur 25% sind vielleicht Stufe 1 oder 2, weil es eben nur ein Teil der Schuld ist. Wie wird das berechnet?

Ich hoffe Ihr versteht, was ich meine. Vielen Dank.

Unfall, Kfz-Versicherung, Schadensregulierung

Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

Nächste Schleuse beschädigt. Was ist los in der Schifffahrt?

Im vergangenen Jahr hat ein Schiff an einer Schleuse auf der Mosel erheblichen Schaden angerichtet und so für Probleme bis möglicherweise März oder April 2025 gesorgt.

  • Mosel bleibt nach Unfall monatelang für Schiffe gesperrt
9. Dez. 2024Die Sperrung werde "nach erster Einschätzung voraussichtlich bis Ende März 2025" dauern, teilte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Mosel-Saar-Lahn am Montag mit. Ursache war ein...
  • Schiffsverkehr auf der Mosel nach Unfall für Monate lahmgelegt

Vor einigen Tagen hat es eine Schleuse auf dem Nord-Ostsee-Kanal getroffen, wenn auch nicht mit so erheblichen Folgen.

Trotzdem angesichts des das Schiffe in der Ostsee Anker verlieren weil sie diesen Kilometerweit über den Meeresboden schleifen lassen (warum eigentlich macht man so etwas?) und anderer Ereignisse (beispielsweise die Havarie der "Ever Given" im Suez-Kanal) frage ich mich was ist mit den Kapitänen bzw der Schifffahrt aktuell los?

NOK: Frachtschiff rammt Schleusentor - erheblicher Sachschaden - SHZ
vor 3 TagenEin Frachtschiff prallt in der Nacht gegen ein Schleusentor auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Die Wasserschutzpolizei geht von einem hohen Schaden aus.
NOK: Havarie an Schleuse Brunsbüttel - DVZ
vor 3 TagenNOK: Havarie an Schleuse Brunsbüttel E in Frachtschiff prallt in der Nacht gegen ein Schleusentor auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Eine Schleusenkammer fällt auf unbestimmte Zeit aus. Die Schleusenanlage Brunsbüttel verbindet die Elbmündung mit dem Nord-Ostsee-Kanal, welcher die künstliche Verbindung zwischen Nord- und Ostsee für die Schifffahrt herstellt. (Foto: dpa/ABBfoto) 02. Januar 2025 ...
NOK-Schleusenkammer nach Havarie wieder benutzbar - Hamburger Abendblatt
vor 3 TagenEin Frachtschiff stößt in der Nacht gegen ein Schleusentor auf dem Nord-Ostsee-Kanal in Brunsbüttel. Nach einer Inspektion der Schäden kann die betroffene Schleusenkammer wieder benutzt werden.
Schiffsunglück Brunsbüttel: Frachter fährt Schleuse kaputt - Anlage ...

vor 3 TagenBrunsbütteler Schleuse beschädigt: Untersuchungen und Reparaturpläne laufen. Die Berufsgenossenschaft Verkehr verhängte ein Weiterfahrverbot für die „Madicken", bis ihre Seetauglichkeit ...

Frachtschiff rammt Schleusentor am Nord-Ostsee-Kanal - Ein Drama in ...
vor 3 TagenIn Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen, kam es am 2. Januar 2025 zu einem schweren Vorfall, als ein Frachtschiff in das Binnentor der großen Nordschleuse am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) raste. Das 88 Meter lange Schiff konnte aufgrund eines Maschinenversagens nicht manövrieren, was schließlich zur Kollision führte. Der Vorfall ereignete sich beim ...
Nach Schleusenkollision bis zu fünf Stunden Wartezeiten am NOK
Die große Nordschleuse in Brunsbüttel ist nach einem Unfall defekt. Das sorgt für längere Wartezeiten. Brunsbüttel/Kiel. Nach der
Schadensersatz, Unfall, mosel, zerstören, Politik, Recht, Ägypten, Fracht, Frachtschiff, Haftung, Infrastruktur, Kapitän, politisch, Reederei, Schaden, Schadensregulierung, Schifffahrt, Frachter, Frachtkosten, Kollision, Schleuse

Lackschaden bei Parkrempler kosten, Betrug?

Also folgendes:

"Parkrempler" beim Rückwärtssetzen. Laut Aussage war es schon der 2te Parkrempler innerhalb von ein paar Tagen. Bild 2 zeigt den Schaden der von meiner Freundin kommen soll.
Polizei meinte auch, dass es nicht von unserem Auto kommen kann.
Der Lebensgefährte hat uns eben angerufen und mit 1200 Euro schaden gedroht, wegen neuer Stoßstange/Lackierung und ggf Mietwagen für den Ausfall des Wagens etc und ob man das nicht vielleicht ohne Versicherung dann regeln sollte, weil es ja sonst sehr teuer für uns/meine Freundin werden kann zwecks hochstufung. Eine Frechheit wie wir finden, denn in dem Autohaus in der er einen Kostenvoranschlag angeblich bekommen hatte, war er gar nicht, sondern hat erst einen Termin (wir haben da angerufen und wollten nachfragen wie die zu der Einschätzung gekommen sind). Weiter, das Auto ist ein Ford Focus 2, BJ 2004-2007, je nach Kilometer gehen die für 1-5k Euro. Man sieht, dass da schon massig Steinschläge im Auto an der Stoßstange sind und ich bezweifle auch, dass der Schaden da von uns kommen soll, das ist 1. von oben, 2. ein Zickzackmuster. Zur Referenz, unseres ist ein neuer Hyundai i20, an dem kein Schaden ist. Ich war leider nicht dabei, aber ich spiele mit dem Gedanken, da gar nichts zu bezahlen. Wie seht ihr das?

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Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung

Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:

in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:

  • ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.

  • Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.

  • Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:

    1. Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
    2. Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
    3. Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
  • Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.

  • In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.

  • Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.

Meine Frage:

  1. Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.

  2. wie soll ich vorgehen?

Danke für die Antwort.

Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung

Wildschaden durch totes Tier auf der Straße,schadensregulierung?

Ich bin aus meinem Dorf außerorts gefahren als es dunkel war mit einem Beifahrer. Aus der ferne sah ich ein paar hundert Meter in die Ferne zwei Autos die den Warnblinker anhatten und plötzlich sehe ich nur noch ganz kurz im Lichtkegel des Scheinwerfers ein totes Reh aut der Straße und fuhr natürlich unabsichtlich voll darüber.
Es war keine abgesicherte Unfallstelle bzw. Stelle geschweigeden ein Warndreieck aufgestellt. Daraufhin fuhr ich ein paar Hundert Meter rechts ran und schaute nach einem Schaden , augenscheinlich war keiner nur Wildhaar hing unter meinem Auto, dann startete ich mein Auto und es hat geknackt und gebrummt schaltet nicht mehr richtig und knirscht beim Gas geben sehr laut. Ich bin zur Unfallstelle zurückgefahren und die zwei Autos die ich am Rand gesehen hatte waren weg ( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind).

Dann kam die Polizei und noch eine weitere Person die wie ich in der Dunkelheit über das nicht abgesicherte Wild drüber gefahren ist. Die Polizei hat die Daten aufgenommen aber ein Verursacher war nicht da, da er abgehauen ist. Nun ist meine Frage bezüglich der Schadenshaftung , denn ich denke ich habe bestimmt einen bösen Schaden so wie es sich beim fahren anhört. Da ich absolut keine Schuld daran habe und eine Vollkasko habe mit 150SB wäre dies ja abgedeckt. Allerdings sehe ich nicht ein 150 SB zu zahlen für diesen Schaden, oder wird das über den Forst bzw den Jagdpächter beglichen. Wie sieht es aus mit dem Jagdpächter bezüglich seines Wilds etc ? habt ihr da einen Tipp für mich oder konkrete Ratschläge ?
Ich bitte hierbei wirklich zu beachten das ich nicht schuld war am Wildunfall und auch nicht am daraus folgenden Schaden ,genauso wie die andere Person die ebenfalls Schäden am Auto hat. danke

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