Versicherung - Abrechnung durch Kostenvoranschlag?

5 Antworten

Hallo, wie bereits ausgeführt, kannst und darfst Du den Schaden selbst beheben. Es wurde ebenfalls schon richtig erwähnt, dass es für Deine Arbeitszeit i.d.R. einen Stundenlohn von 10,00€ anerkannt wird. Mehr wird meistens nicht bezahlt.

Leider geht aus Deiner Schilderung nicht hervor, um welche Schadenart und welchen Vertrag es sich handelt. Für Deine Arbeitsstunden brauchst Du keine Rechnung stellen, aber die Anzahl der Stunden können nicht beliebig erhöht werden. Das wird man prüfen und ggf. streichen. Materialkosten (nur mit Belge) werden selbstverständlich voll bezahlt.

Aber antworte mir doch bitte, um was für einen Schaden es sich handelt, denn dann kannst Du auch noch weitere Kosten geltend machen. Bitte ausführlichere Informationen. Danke.

Es kommt darauf an, ob es sich um einen Hausrat- oder einen Gebäudeschaden handelt. In der Hausratversicherung wird eine fiktive Schadenabrechnung nur netto (also abzüglich der MWSt.) vorgenommen, wenn keine Belege für die Wiederbeschaffung vorgelegt werden. In der Gebäudeversicheung ist die Wiederherstellung nachzuweisen. Ohne Wiederherstellung gibt's i.d.R. keine Entschädigung. Wird die Wiederherstellung selbst vorgenommen, können die erforderlichen Materialien brutto erstattet werden, der eigene Arbeitsaufwand kann mit einem Stundensatz zw. 10,00 und 15,00 EUR vereinbart werden. Es ist selbstverständlich, dass hier nicht die Stundenverrechnungssätze einer Fachfirma angesetzt werden können! Empfehlung: Mit dem Versicherer absprechen.

Das kommt ganz auf die Versicherung an. Ich habe auch schon einen Schaden selber behoben und mir wiurde neben den Materialkosten (voll) dann für den Zeitaufwand ein Stundensatz angerechnet. Mußt du einmal bei deiner Versicherung anfragen.

FragenFragen138 
Fragesteller
 01.12.2011, 09:59

Musstest du dafür Rechnungen vorlegen?

Man darf Versicherungsschäden selbt beheben , muß dfür jedoch wenn möglich Materialrechnungen für die Behebung des Schadens sammeln.(Farbe , Pinsel etc) . Für die selbst erbrachte Leistung kannst du einen eigenen Stundenlohn von 15,-€ pro Std. einsetzen.

Allerdings kannst du auch nach Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnen , ich denke , dass es für dich der bessere Weg ist. Die Versicherung darf dir dabei keinerlei Abzüge vom Kostenvoranschlag machen.

jockl  01.12.2011, 09:59

Das ist weitgehendst richtig, nur der Versicherung mitgeteilt werden, dass der/die Versicherte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, sonst wird die ausgewiesene MwSt. nicht mit ausbezahlt.

FragenFragen138 
Fragesteller
 01.12.2011, 10:02
@jockl

Also muss ich der Versicherung jetzt vor Auszahlung des Geldes mitteilen, das ich den Schaden selbst beheben möchte? Muss ich dann eigene Rechnung für Material usw einreichen? Wie teile ich das am besten mit?

FragenFragen138 
Fragesteller
 01.12.2011, 10:00

Auch nicht die Mehrwertsteuer? Und den Stundenlohn vom Handwerker? Was sag ich denen denn dann? Das ich den Schaden selbst behoben habe, und sie deswegen keine Rechnung bekommen?

Biggi2000  01.12.2011, 10:07
@FragenFragen138

-Ruf die Versicherung an , und bitte um Überweisung des Betrages (laut Kostenvoranschläg) . Allerdings wird die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt..

Warum willst Du denn unbedingt selber arbeiten ??

Wenn die Versicherung den Schaden regulieren will lass es doch durch einenvernünftigen Handwerker erledigen, dann hast Du ja schließlich auch noch Gewährleistung.

Oder gönnst Du einem Handwerker nicht dass er Geld verdient ??