Kaufvertrag gültig ohne Leasingvertrag?

Hallo’!

ich habe als geschäftsführer einer GmbH & Co.KG am 16.02.24 eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben per Email an einen Handler geschickt (B2B)

Der Händler hat daraufhin per Post die Annahme der Bestellung inkl. Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt und gleichzeitig den Leasingvertrag für die partnerbank und ihn als Händler zugeschickt. 

Diesen Leasingvertrag habe ich nie unterschrieben zurückgeschickt. 

Am 22.02. habe ich den Händler angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir (die Firma) von der verbindlichen Bestellung zurücktreten müssen weil wir das Fahrzeug nicht mehr nehmen können/wollen. Schriftlich habe ich das leider dem Händler nicht mitgeteilt, sondern eben nur telefonisch. 

Nach ein paar Wochen schreibt nun der Händler via Email, wann das Fahrzeug abgeholt wird, da es mit der unterschrieben verbindlichen Bestellung zu einem gültigen Kaufvertrag zwischen der Firma und ihm als Händler gekommen ist.

Muss ich / die Firma nun das Fahrzeug vom Händler abnehmen und den Kaufpreis bezahlen, wie er in der verbindlichen Bestellung aufgeführt ist? 

Einen unterschriebenen Leasingvertrag gibt es nicht. In der verbindlichen Bestellung ist auf einer eigenen Seite unter „zusätzliche Vereinbarungen“ das Leasing mit Laufzeit und Kilometer über die Partnerbank aufgeführt. 

Ich hoffe dass damit eindeutig ist, dass es sich um einen kombivertrag handelt und die verbindliche Bestellung, die mit der postalischen Annahme des Händlers zu einem gültigen Kaufvertrag wurde (wie der Händler schreibt), alleine nicht bindend ist und ich nicht vom häbdler gezwungen werden kann das Auto abzunehmen. 

wie schätzt ihr hierzu die Lage ein?

hat da zufällig jemand Erfahrung oder weis, wie hier letztendlich die faktenlage ist? 

viele Grüße 

Adrian

Kaufvertrag, B2B, Leasingvertrag
Dienstwagen zurück geben, was sollte man beachten?

Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage, die sich nicht ganz so einfach formulieren lässt, zumindest fällt es mir schwer, sie zu beschreiben. 😅 Es geht darum, dass ich ungefähr ein Jahr lang bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, die mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hat. Dazu gab es eine Nebenabrede mit meinem Arbeitgeber, jedoch keinen separaten Vertrag.

Vor etwa sechs Monaten habe ich Aufkleber unseres Unternehmens an diesem Dienstwagen angebracht. Ich habe meinen Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten und auch die Anweisung erhalten, die Aufkleber anzubringen. Obwohl dies alles mündlich vereinbart wurde, wurde nichts schriftlich festgehalten. Die Aufkleber sollten dazu dienen, das Fahrzeug auf den Mitarbeiterparkplätzen besser erkennbar zu machen, auf denen wir auch parken dürfen.

Nun habe ich den Dienstwagen zurückgegeben, da ich gekündigt habe. Die Übergabe erfolgte an die Person, die in unserem Unternehmen für die Fahrzeuge zuständig ist. Bei der Übergabe wurden die angebrachten Aufkleber nicht beanstandet, und es wurde auch kein Protokoll erstellt.

Vor zwei Tagen erhielt ich jedoch einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, etwa 500€ zu zahlen, da die Aufkleber angeblich das Fahrzeug massiv verunreinigt und beschädigt haben sollen. Pro Aufkleber wird eine Gebühr von 65€ berechnet, zusätzlich 110€ für das Neu lackieren der Stoß- und Heckstange. Es werden auch Kosten in Höhe von 35€ für die Reinigung des Kofferraums aufgrund von vorhandenem Sand verlangt, was ich akzeptiere, da dies meine Verantwortung als Nutzer des Fahrzeugs war.

Meine eigentliche Frage lautet daher: Da die Anbringung der Aufkleber aufgrund einer mündlichen Vereinbarung erfolgte und bei der Übergabe des Fahrzeugs keine Beanstandungen vorgebracht wurden, möchte ich gerne wissen, ob ich die geforderten 500€ zahlen muss. Ich habe in zwei Wochen einen Termin beim Anwalt, würde aber gerne vorab schon einige Meinungen dazu hören.

Außerdem bin ich unsicher, wer die Beanstandung der Aufkleber veranlasst hat, ob es die Leasingfirma war, mit der nur mein ehemaliger Arbeitgeber einen Vertrag hat, oder ob es mein ehemaliger Arbeitgeber selbst war.

Arbeitsrecht, Dienstwagen, Leasing, Vertragsrecht, beschädigt, Leasingvertrag

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