Leasingbestellung - fehlende Info auf vorherige gewerbliche Nutzung?
Hallo,
meine Schwester hatte bei einer großen Hersteller Gruppe einen Gebrauchtwagen als Leasing bestellt.
Im Vertrag, bzw. der Bestellung und sämtlichen Unterlagen ging nicht hervor, dass das Fahrzeug vorher gewerblich genutzt wurde.
Dies ist aber offensichtlich der Fall - dies wurde bekannt, als wir die Fahrzeugunterlagen bekamen und im Fahrzeugschein nun eine Leasing Firma steht, welche laut Online Auftritt das Fahrzeug wohl an private Kunden zur Verfügung stellte.
Muss ich das einfach so hinnehmen? Ich wurde vorher weder mündlich noch schriftlich über die vorherige Nutzung informiert, ich ging davon aus, dass die vorherige Nutzung ausschließlich privat erfolgte.
Hätten wir gewusst, dass das Fahrzeug vorher gewerblich genutzt wurde, hätten wir, bzw. meine Schwester nicht bestellt.
1 Antwort
Davon sollte man im Leasing wohl ausgehen. Gewerblich wird am meisten geleast. Worüber sollte man denn sonst noch informieren .. Ob ein Heißsporn oder Rentner, eine Mutter mit Kind oder Nonne damit gefahren ist? Das wäre dann ja alles wichtig + man hätte als Gebrauchtwagen-Leasing-Kunde auch selbst danach fragen können (oder sogar müssen), was man da einkauft.
Das ist mir völlig klar. Das weiß jeder + Du wusstest es ja auch. Umso überraschender, dass man als Kunde dann nicht logischerweise nachfragt, was man kauft, sondern sich ahnungslos stellt + voraussetzt, der Verkäufer hätte rechtlich auf alles hinzuweisen, was einem später vielleicht mal sauer aufstoßen könnte.
Wenn in den Vertragsunterlagen unter dem Punkt „Nutzung“ nichts steht, geht man automatisch davon aus, dass es herkömmlich in einfacher Art und Güte privat genutzt wurde. Oder denkst du der Punkt wird mit dem Hintergrund freigelassen, da man so auf eine gewerbliche Nutzung hinweisen möchte? Passt nicht so ganz zusammen, stimmt’s?
Der Punkt wird freigelassen, Um den Kunden nicht mit der Nase drauf zu stoßen + nachhaken zu lassen. Hat bei Dir ja auch ganz wunderbar geklappt, stimmts? Und da der weitaus überwiegende Teil von Leasing-Rückläufern gewerblich genutzt war, geht der Großteil der Kunden nicht "automatisch" blauäugig von "einfacher Art und Güte privater Nutzung" aus. Nur Leute, die nicht nachfragen, wenn der Punkt schon offensichtlich freigelassen wurde.
Deiner Logik nach hat der Händler es demnach bewusst verschwiegen und wir wären hier bei einer arglistigen Täuschung. Noch schlimmer.
Der Punkt blieb frei. Aus welchem Grund auch immer. Sie hat nicht aufgepasst + nun soll es meine Logik sein, dass Ihr Euch oder vielleicht nur Du Dich sogar bewusst getäuscht fühlst. Nur um Ja-Sager anzusprechen, ist das hier das falsche Forum. Diese Klausel-Kleinigkeiten von Kaufopfern werden zu 1000en von den Zivilgerichten verhandelt. Sie kann sich ja einen Anwalt nehmen. Der beste Rat auf gute Frage.net.
Ich ziele nicht darauf ab, irgendwelche Ja Sager anzusprechen, dies ist lediglich eine Unterstellung. Mir geht es viel mehr darum rechtlich versierte und kompetente Leute anzusprechen. Manchmal klappt das und manchmal nicht, wie leider jetzt auch in diesem Fall. Und damit erkläre ich die Diskussion für beendet.
Das bewusste Verschweigen der Händlers ist auch eine Unterstellung. Wenn Du schon weißt, wie inkompetent + rechtlich unbeleckt andere Antworten sind, hättest Du wohl selbst auf einen Anwalt kommen können. Bevor Deine Schwester einen Vertrag unterzeichnet, der Dich mit "freigelassener" Nutzung arglistig täuscht. Was auch lediglich eine Unterstellung ist. Alles, was andere nicht wissen, hätten sie ja fragen können. Alles was Du nicht weißt, hätte man ja sagen müssen ...
Eine gewerbliche Nutzung lässt vermuten, dass das Fahrzeug durch bspw. wechselnde Nutzer intensiver beansprucht wurde (z. B. Kurzzeitmieten, unterschiedliche Fahrstile). Stellt schon einen massiven Unterschied zur privaten Nutzung dar, aber ich nehme es dir nicht übel, man kann ja auch nicht alles wissen.