Für was bürgt der Bürge beim Leasing?

7 Antworten

Eigentlich ist es ganz simpel. Der Bürge haftet für die Erfüllung des Vertrages. Nicht mehr und nicht weniger. Vereinfacht ausgedrückt: die Summe aller noch offenen Raten zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bürgen + kalkulierter Restwert.

Bei einem Schaden zahlt die Vollkaskoversicherung, dabei sollte man auf eine GAP-Deckung achten, die die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der offenen Schuld gegenüber dem Leasinggeber ausgleicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialversicherungsfachangestellter, Versicherungsfachmann

Ein Bürge steht bei Zahlungsausfall in der vollen Höhe des Vertrags ein.

Im Regelfall also bis zum Ende des Leasings, bei Schäden bis hin zum Totalverlust müssen sie eben auch das leisten, was die Kasko nicht trägt.

Erikshoots 
Fragesteller
 27.09.2021, 00:26

Alles klar, vielen Dank für die sachliche Antwort!

0
Erikshoots 
Fragesteller
 27.09.2021, 00:31

Würdest du denn ein Leasing zu oben genannten Konditionen empfehlen. Man vergesse nicht, jede Ausgabe wird auf die Einnahmen angerechnet und schmälert dann auch die Steuern. Die Leasingkosten sind kein Problem, eigentlich ist das Problem nur der neue Wert des Autos. (Leasingrate 130/40€ netto)

0
Agentpony  27.09.2021, 01:22
@Erikshoots

Das sind unterschiedliche Fragen. Wenn Du das Fahrzeug aus geschäftlicher Sicht benötigst, und natürlich auch die entsprechenden Einnahmen hast, dann stellt sich die Frage nicht wirklich. Andererseits musst Du auch ehrlich sein, ob du die Karre nicht nur deswegen willst, weil sich Firmenleasing immer so billig anhört.

Die Frage der Bürgschaft hängt von der Finanzkraft deiner Eltern ab, nicht von meiner Meinung. Ich sags mal so rum - wenn Deine Eltern den Preis des Autos stemmen könnten, steht dem nichts im Weg.

Damit meine ich - zunächst müssen sie natürlich die Leasingrate finanzieren können. Das setze ich bei €140 mal voraus.

Aber auch den äußerst unwahrscheinlichen Fall des Totalverlusts kann man betrachten. Könnten sie die Kosten des Autos über eine ... sagen wir mal, 6 jährige Finanzierung abtragen, ohne daß ihre Lebensqualität beeinträchtigt wird?

Beispiel : €25.000 Rest über 6 Jahre bei 3% sind €380 im Monat.

1
Erikshoots 
Fragesteller
 27.09.2021, 06:51
@Agentpony

Vielen Dank für die Antwort. Die Fragen nach den genauen Summen, kann ich natürlich nicht genau beantworten.

Der Grund für das Auto ist, weil ich momentan das Auto meiner Eltern (ein sehr altes Auto) mitbenutzen muss und ich dieses auch nicht für Kundenbesuche benutzen kann. (Wegen dem alten Zustand).

Also brauche ich ein Auto, was relativ günstig ist und eben auch ein wenig was her macht, das Auto repräsentiert dann gewissermaßen auch die Firma.

Die monatlichen Beitrage sind gar kein Problem - meine Eltern haben wie gesagt nur ein wenig Angst, dass sie am Ende den Restwert des Autos zahlen müssen - sie sind kein großer Fan vom leasen.

Dir danke ich aber für die ausführliche Einschätzung!

0

Der bürge haftet bei Zahlungsverzug sofort ubd in voller Höhe für das Darlehen.., nicht nur die einzelne Rate, sondern alles! Und das sofort!

deshalb gilt der Spruch: ‚den Bürgen muss man würgen!‘

merke: NIEEEEMALS und für NIEMANDEN (!!!!) eine Bürgschaft abgeben!

wenn man das Geld hat ubd dir der/diejenige wichtig ist, kannst du das Geld besser direkt demjenigen geben/leihen, als ne Bürgschaft zu unterschreiben

Erikshoots 
Fragesteller
 26.09.2021, 21:21

Das Geld des Leasingvertrags ist ja nicht das Problem. Nur der Neuwert der Autos ist eben nicht gänzlich vorhanden, ist ja auch klar. Das Leasinggeld würde zu Beginn auf ein extra Konto gelegt und nicht mehr angefasst werden. Nur wie warscheinlich ist es, dass die Vollkasko im Falle eines Vollschadens nicht zahlt?

0
Vampire321  26.09.2021, 21:47
@Erikshoots

Da du beim Leasing eine Vollkasko abschließen musst ist der wiederbeschaffubgswert im Falle eines Unfalles oder Diebstahls ja gewährleistet

es geht bei der Bürgschaft einzig und allein um die offenen Leasing raten bis Leasing Ende

1
Flausen  27.09.2021, 16:45
@Erikshoots

Vollkasko zahlt in einigen Fällen nicht. Alles im Verschulden des Leasingnehmers - in diesem Fall auf Kosten des Bürgen.

0
Agentpony  26.09.2021, 21:41
wenn man das Geld hat ubd dir der/diejenige wichtig ist, kannst du das Geld besser direkt demjenigen geben/leihen, als ne Bürgschaft zu unterschreiben

Nö, das macht nur begrenzt Sinn, wenn die Kreditkonditionen bzw. Leasingkonditionen gut sind.

Wenn man die Kohle voll ins Auto bindet, tickt sie nur davon. Stattdessen kann man sie auch einfach anlegen, das Geld ist nicht weg und vermehrt sich auch noch.

Und hier kommt noch dazu, daß die Abwicklung als Geschäftsleasing bedeutend einfacher ist, als Kauf + Abschreibung.

0
nersd  27.09.2021, 15:39

Jain. Denn der Leasinggeber hat in erster Linie Anspruch auf vollständige Erfüllung des Vertrages. Sprich, die Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Raten. Eine sofortige Fälligstellung ist nicht vertragsgemäß.
Für diese müsste der Vertrag also gekündigt werden, was regelmäßig z.B. nach der Nichtzahlung von 2 Raten gemacht werden kann. So lange die Raten fließen (egal von wem, Geldwäsche mal außen vor), kann der Leasinggeber also auch nicht kündigen und sofortige Zahlung verlangen.

0

GbR bedeutet eine Personengesellschaft, zu der sich mindestens zwei Gründer zusammenschließen, um einen Geschäftszweck zu verfolgen.

Du schreibst:

Ich bin 18 Jahre alt und bin seit letztem Jahr Inhaber einer GbR.

Das kann also so nicht stimmen. Aus wie vielen Personen besteht die GbR?

Ein Leasingvertrag würde über die GbR laufen. Bei einer GbR haften die Gesellschafter gemeinsam.

Du schreibst:

ich habe mich für ein günstiges E-Auto-Leasing [Gewerbeleasing] (aufgrund der günstigen Raten und der Förderung) entschieden.

Hat der Leasinggeber dich über die Voraussetzungen beim Gewerbeleasing informiert?

Wie lange besteht die GbR und wie hoch ist der Gewinn nach Abzug aller Nebenkosten und Steuern?

Erikshoots 
Fragesteller
 27.09.2021, 06:44

Hallo heurekaforyou!

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Exakt! Ich habe mich ein wenig unpräzise ausgedrückt.

Die GbR gehört natürlich nicht mit alleine, diese leite ich zusammen mit einem Kollegen. Allerdings stehen wir ggf. bereits einer GmbH Gründung bevor. Dort müssen allerdings noch einige Dinge geklärt werden. Der Kollege rät mit selbst zu den Leasing. Die Raten werden bei Monatsbeginn von dem Firmenkonto abgezogen und ich überweise am gleichen Tag den genauen Betrag auf das Firmenkonto (null und nichtig).

Den Gewinn werde ich natürlich nicht hier offenlegen. Dieser liegt aber im 4stelligen Bereich. (Nach Abzug aller von dir genannten Dingen). Die Voraussetzungen wurden bereits geklärt, allerdings wird vermutlich nach einem Bürgen verlangt, wie oben beschrieben - deswegen jetzt auch noch mal deine Einschätzung. Würdest Du mir zu einem günstigen Gewerbeleasing über 24 Monate raten?

0
heurekaforyou  27.09.2021, 10:59
@Erikshoots

Wie fast alles im Leben hat auch das Gewerbeleasing Vor- und Nachteile!

Hier mal ein paar allgemeine Informationen:

E-Auto kaufen oder leasen? – Ein kurzer Vergleich

https://www.energieloesung.de/magazin/e-auto-kaufen-oder-leasen-ein-kurzer-vergleich/

Leasing Voraussetzungen für Gewerbekunden: ausreichende Bonität

Geschäftskunden, sowohl Unternehmer als auch Selbstständige und Freiberufler, sind wie Privatkunden, dazu aufgefordert, ihre Bonität nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen für das Auto Leasing erfüllt, ergeben sich in der Regel steuerliche Vorteile für den Betrieb. Zumeist verlangen die Leasinggeber folgende Unterlagen:

https://www.meinauto.de/ratgeber/auto-leasing-diese-voraussetzungen-muessen-sie-erfuellen

Du schreibst:

Die Raten werden bei Monatsbeginn von dem Firmenkonto abgezogen und ich überweise am gleichen Tag den genauen Betrag auf das Firmenkonto (null und nichtig).

Von dieser Strategie kann ich dir wirklich zu abraten! Insbesondere wenn geplant ist, die Rechtsform in eine GmbH zu ändern.

Gut zu wissen:

Neben der Leasingrate fallen zusätzliche Unterhaltskosten an.Inspektionen, Versicherung, Steuer, usw.

Ab einem Jahresgewinn von 60.000,- EUR im Jahr gilt auch für die GbR Buchführungspflicht.

Also 30.000,- EUR Gewinn pro Gesellschafter und Jahr. Das macht einen Monatsverdienst von 2.500,- EUR. Nicht viel für einen Unternehmer, der von diesem Betrag seine Krankenkassenbeiträge, sowie die Altersvorsorge selbst finanzieren muss.

Tipps zum richtigen Buchen von Privatentnahmen bzw. Einzahlungen findest du hier:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Gesellschaftsrecht/GbR-gruenden-so-funktioniert-die-Gruendung-IHK/

Tipp: Unbedingt und nachvollziehbar sollte auch die Fahrzeugbewertung bei Rückgabe geklärt werden. Ein Kratzer im Lack kann bereits einige 100,- EUR bedeuten, die der Leasinggeber dir in Rechnung stellt.

Einen weiteren Nachteil sehe ich insbesondere bei kleineren Unternehmen darin, dass du das Fahrzeug lediglich mietest.

Du solltest vielleicht mal mit deinem Steuerberater besprechen, ob eine Abschreibung über 6 Jahre nicht die bessere Methode sein kann.

Die generelle Nutzungsdauer für Firmenwagen beträgt sechs Jahre, woraus eine lineare Abschreibung von 16,67 % pro Jahr resultiert. Diese Abschreibung wird komplett als Betriebsausgabe gebucht.

In diesem Fall würde das Fahrzeug über einen Kredit finanziert. Momentan wird der Kauf eines E-Autos mit bis zu 10.000,- EUR gefördert.

Beispiel-Rechnung:

  • Kaufpreis: 30.000,- EUR
  • Staatliche Förderung: 10.000,- EUR
  • Abschreibung über 6 Jahre: 20.000,- EUR
  • Monatliche Abschreibung: 277,- EUR

Nach 6 Jahren kannst du das Fahrzeug verkaufen. Der Verkaufspreis wird dann als Einnahme gebucht.

Verkaufst du den Wagen günstig, z.B. an Freunde, Bekannte oder ein Familienmitglied, bekommt der Käufer ein günstiges E-Auto und du musst weniger Einnahmen versteuern.

Gut zu wissen:

Die Einlage einer GmbH kann auch aus Sachwerten bestehen. Das heißt der Kaufpreis würde bei der Einlage von 25.000,- EUR berücksichtigt.

Wird die GbR aus irgendeinem Grund aufgelöst, bleibt ein gekauftes Fahrzeug im Eigentum der GbR. Bei Geschäftsleasing wird der Wagen zurück gegeben.

Was für euch die beste Lösung ist, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Das bessere Preis-Nutzungsverhältnis sehe ich aber tatsächlich beim Kauf des Fahrzeugs!

Willst du nach Rückgabe des Fahrzeugs ein neues Auto leasen, wenn die Kosten, z.B. für Inspektionen, usw. erneut fällig.

Bei eigenen Autos ist es auch egal, wenn z.B. Kratzer und Beulen nicht sofort repariert werden, weil die Reparaturkosten hoch sind.

Beim Leasing stellt sich diese Frage erst gar nicht.

Beispiel: Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse

https://www.bwl-lexikon.de/wiki/kosten-nutzen-analyse/

Wer richtig rechnet, spart richtig Geld!

1

Der Bürge haftet unbegrenzt für alle Forderungen, die durch den Leasingnehmer nicht beglichen werden können.