Bürgschaft für eigenes Kleingewerbe möglich (Leasing)?

3 Antworten

Also fürs Leasing brauchst du erstmal ausreichend Bonität.

Um dieses Fahrzeug als Firmenwagen nutzen zu können, muss dieser auch mit dem Kleingewerbe zu tun haben bzw. Geschäftlich genutzt werden z.B. Kundenbesuche etc.

der Weg zur Arbeit mit dem Firmenwagen zählt nicht als geschäftlich.

Da das Kleingewerbe ein Einzelunternehmen sein dürfte, läuft es auf den eigenen Namen und für sich selbst kann man nicht bürgen. Jedoch können die Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit für ein Leasing mit herangezogen werdern bzw. darauf abgestellt werden. Wenn das Auto trotzdem zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird, können die Kosten für das Auto inkl. der Leasingraten steuerlich als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Leasingmakler bzw. Leasingvermittler seit 2002
Voraussetzung ist, dass das Kleinunternehmen hauptberuflich geführt wird und eine entsprechende Bonität nachgewiesen werden kann.

Somit dürftes du kein Leasing bekommen.