Bürgschaft für eigenes Kleingewerbe möglich (Leasing)?
Ist es möglich eine Bürgschaft mit Mitteln aus nichtsselbständiger Arbeit für ein eigenes Kleingewerbe zu erteilen?
Hintergrund ist folgender:
Ich habe seit einigen Jahren nebenher ein Kleingewerbe laufen und habe gerade darüber nachgedacht, ob es eventuell möglich sein könnte, dass man den nächsten privaten fahrbaren Untersatz über besagtes Gewerbe laufen lässt, um so von weiteren Steuerersparnissen zu profitieren.
Nun liegt es in der Natur der Sache (so nehme ich zumindest an), dass ein Kleingewerbe nicht ausreichend Umsatz generiert, um dadurch ausreichende finanzielle Sicherheit für den Leasinggeber zu bieten. Daher die Überlegung, ob ich nicht selbst eine Bürgschaft asugeben könnte.
Danke für euren Input oder weitere Überlegungen :-)
3 Antworten
Also fürs Leasing brauchst du erstmal ausreichend Bonität.
Um dieses Fahrzeug als Firmenwagen nutzen zu können, muss dieser auch mit dem Kleingewerbe zu tun haben bzw. Geschäftlich genutzt werden z.B. Kundenbesuche etc.
der Weg zur Arbeit mit dem Firmenwagen zählt nicht als geschäftlich.
Da das Kleingewerbe ein Einzelunternehmen sein dürfte, läuft es auf den eigenen Namen und für sich selbst kann man nicht bürgen. Jedoch können die Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit für ein Leasing mit herangezogen werdern bzw. darauf abgestellt werden. Wenn das Auto trotzdem zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird, können die Kosten für das Auto inkl. der Leasingraten steuerlich als Betriebskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass das Kleinunternehmen hauptberuflich geführt wird und eine entsprechende Bonität nachgewiesen werden kann.
Somit dürftes du kein Leasing bekommen.