Welche verschiedenen Leasingvertragsarten es gibt, wird m.E. hier

https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-1/

und hier

https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-2/

recht anschaulich und ausführlich erläutert. Daraus ergibt sich dann auch, dass zumindest Finanzierungsleasing sich schon recht deutlich von der Langzeitmiete unterscheidet.

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Mieten ggf. beim Hersteller oder einem Händler, Leasing wird - entsprechend gute Bonität vorausgesetzt - bei fast allen freien und herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften möglich sein, sofern sich diese nicht auf bestimmte Objekte wie KFZ, EDV oder Immobilien spezialisiert und beschränkt haben sollten.

Einige Hersteller oder Händler werden wahrscheinlich auch Leasinggesellschaften haben, mit denen sie fest zusammenarbeiten.

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Ich weiß auch nicht, wie die Frage genau gemeint ist, ich beantworte sie daher mal so:

Bei einem geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH wird bei einer Bonitätsprüfung für einen Kredit oder ein Leasing i.d.R. auch die Bonität der betreffenden GmbH geprüft, weil die dauerhafte Gehaltszahlung und die mögliche Höhe des Gehalts unmittelbar von den wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH abhängen.

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Wie hier bereits geschrieben wurde, muss Ihr Bruder ja nicht 1 % des Listenpreises an Steuern monatlich zahlen (anscheinend ist der Bruttolistenpreis 60.000,-- € und nicht, wie von Peppie85 geschrieben, netto 600.000,--), sondern die 600,00 € monatlich, ergo 7.200,00 € im Jahr, werden seinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, andererseits kann er die monatliche Leasingrate von 450,00 € (ich nehme an netto, da Gewerbeleasing) als Betriebsausgabe ansetzen, das sind 5.400,00 € jährlich, so dass nur 1.800,00 € mehr zu versteuern wären, was selbst beim Spitzensteuersatz von 42 % nur 756,00 € an Steuerzahlung ausmachen würde.

Da zudem sämtliche anderen Kosten für das Auto (KFZ-Steuern, Versicherung, Sprit, Wartungskosten, Autowäschen) als Betriebskosten anzusetzten sind, die m.E. mindestens den Betrag von 1.800,00 €, der aufgrund der 1 % Regelung mehr zu versteuern wäre, ausmachen dürften, sollte die steuerliche Mehrbelastung eigentlich 0 € betragen.

Allerdings gilt das nur für die Einkommensteuer (oder bei einer Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer, in diesem Fall sind dann sogar nur 15 % auf die 1.800,00 € an Steuern zu zahlen), für die Gewerbesteuer werden die Leasingraten wieder dem Gewinn hinzugerechnet, gelten für diese Steuerart also nicht als Betriebskosten.

Wenn Ihr Bruder jedoch trotzdem keine betriebliche Nutzung wünschen sollte, ist es vollkommen egal, ob es sich um einen gewerblichen- oder Verbraucherleasingvertrag handelt, das interessiert das Finanzamt nicht. Er deklariert das Auto einfach als Privatwagen und wenn er es zum Teil geschäftlich nutzen sollte, muss er über die geschäftlichen Fahrten ein Fahrtenbuch führen und kann dann 0,30 € je betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebskosten ansetzen, die sein zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Dafür darf er in diesem Fall die Leasingraten und alle anderen Autokosten selbstverständlich nicht als steuermindernde Betriebsausgaben ansetzen.

Zudem sollte Ihr Bruder unbedingt seinen Steuerberater wechseln, dessen Aufgabe es wäre, ihm all das zu erklären ...

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Da es bei diesen Leasingkonditonen keinen ausgewiesenen Restwert gibt, sind die 6.400,00 € Gesamtbelastung erst einmal richtig gerechnet. Die Leasingnehmerin wird dann nach Laufzeitende das Kassensystem an die Leasinggesellschaft oder den Verkäufer des Kassensystems zurückgeben müssen. Sofern ihr am Laufzeitende das Kassensystem zum Kauf angeboten werden sollte, käme der entsprechende Kaufbetrag zur Gesamtbelastung noch dazu, dieser ist bei Abschluss des Leasingvertages aber anscheinend noch nicht bekannt.

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Wenn es, wie bei diesen Leasingkonditionen der Prüfungsaufgabe , einen Restwert gibt, oder es sich um einen Vollamortisationsleasingvertrag handelt, bei dem das Objekt nach Laufzeitende ohne Zahlung eines Restwertes nach Zahlung der letzten Rate vom Leasingnehmer übernommen werden kann, kann man selbstverständlich auch einen effektiven Jahreszinssatz auf die Konditionen berechnen. Bei einem Verbraucherleasingvertrag muss dieser bei solchen Leasingvertragsarten sogar ausgewiesen werden.

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Prinzipiell könnte die Fluggesellschaft tatsächlich auch einen Kredit aufnehmen statt zu leasen, das ist richtig, da kommt aber wieder der steuerliche Aspekt ins Spiel, da die Leasinglaufzeit i.d.R. um einiges kürzer sein wird als die Abschreibungsdauer, somit in Form der Leasingraten also in kürzerer Zeit mehr Betriebskosten entstehen als durch AfA und Zinsbelastung.

Und ja, wenn die Bank keinen neuen Kredit vergibt, schrumpft die Geldmenge tatsächlich wieder. In den meisten Fällen werden sich aber neue Darlehens- oder Leasingnehmer finden, für die Geld generiert wird. Derzeit haben Banken aber in der Tat das Problem, dass Unternehmen und Verbraucher zurückhaltender bei der Fremdkapitalaufnahme sind und die Geldmenge daher meines Wissens ein wenig abnimmt.

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Als Existenzgründer muss entweder ein gut ausgearbeiteter, plausibler Businessplan vorgelegt werden, um mit geringer Chance zu einigermaßen günstigen Konditionen eine Finanzierung oder ein Leasing zu erhalten, oder aber jeweils rund 30 % des Kaufpreises als Anzahlung vorhanden sein, um zu recht teuren Konditionen einen Leasingvertrag bei einer Leasinggesellschaft zu bekommen, die sich auf Kunden mit schwacher und sogar negativer Bonität spezialisiert hat.

Insofern ist die Langzeitmiete bei Sixt und anderen Anbietern für Existenzgründer in der Branche häufig die einzige Möglichkeit an die Fahrzeuge zu kommen.

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Auch meines Wissens gibt es so etwas nicht. Am besten wenden Sie sich daher an ein Leasingmaklerunternehmen, da solche Unternehmen naturgemäß mit vielen Leasinggesellschaften zusammenarbeiten und daher zum einen wissen, welche Leasinggesellschaften Pferdeleasing anbieten und zum anderen, wo es diesbezüglich die für Sie besten Konditionen und Vertragsgestaltungen gibt.

Grundvoraussetzung ist jedoch eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit und entsprechende "Nutzung" des Pferdes oder der Pferde, z.B. als Zuchttier, Rennpferd oder Lernpferd für Reitschüler.

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Ich hoffe bei dem Leasingangebot, das Sie trotz der Tatsache, dass Sie nicht kreditwürdig sind, erhalten haben, handelt es sich um ein seriöses Angebot, bei dem keine Vorkosten anfallen und die Anzahlung beim Verkäufer des Autos zu leisten ist, ansonsten sollten Sie die Finger davon lassen, denn das Geld, das Sie sich von Ihrem Chef für die Anzahlung ggf. leihen möchten, wäre sonst weg., ohne dass Sie ein Auto bekommen, nachzulesen hier:

https://tefisltd.de/kfz-leasing-ohne-schufa/

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Jaguar E-Type Serie 1 4.2 Liter Cabriolet. Wenn ich das Geld dafür tatsächlich einmal übrig haben sollte, ohne dadurch andere wichtige finanzielle Angelegenheiten (z.B. eigene Immobilie, Altersvorsorge) zu beeinträchtigen, würde ich ihn mir kaufen.

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Da das Kleingewerbe ein Einzelunternehmen sein dürfte, läuft es auf den eigenen Namen und für sich selbst kann man nicht bürgen. Jedoch können die Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit für ein Leasing mit herangezogen werdern bzw. darauf abgestellt werden. Wenn das Auto trotzdem zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird, können die Kosten für das Auto inkl. der Leasingraten steuerlich als Betriebskosten geltend gemacht werden.

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Sofern Ihre Bonität (Schufa / Creditreform) in Ordnung und Ihr Einkommen aus der Vollzeittätigkeit als Arbeitnehmer hoch genug ist, sollte es kein Problem darstellen, über Ihre Angestelltentätigkeit einen Leasingvertrag zu bekommen.

Da der Leasingvertrag dann wie Ihre Einzelunternehmung auf Ihren Namen laufen wird, können bei entsprechend betrieblicher Nutzung des geleasten Autos die Leasingraten und die übrigen Kosten des Autos als Betriebskosten angesetzt werden.

Schließllich kommt es auch häufiger vor, dass sich jemand, der / die als Arbeitnehmer bereits ein Auto geleast hat, später selbständig macht und dieses Auto dann für die unternehmerische Tätigkeit nutzt und das zuständige Finanzamt diese betriebliche Nutzung i.d.R. auch anerkennt, mit der zuvor beschriebenen Folge, die Kosten für das Fahrzeug als Betriebskosten steuerlich geltend machen zu können.

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Beim Restwertleasing ist im Falle der Übernahme, sprich Kauf des Autos am Ende der Laufzeit durch den Leasingnehmer, der Kilometerstand irrelevant. Wenn eine Kilometerbegrenzung beim Restwertleasing vereinbart wird, spielt der Kilometerstand nur dann eine Rolle, wenn das Fahrzeug vom Leasingnehmer nicht übernommen, sondern an den Leasinggeber zurückgegeben wird.

Die Vor- und Nachteile von Autoleasing mit Kilometerbegrenzung gegenüber einem Leasingvertrag mit Restwert werden m.E. hier recht gut aufgeschlüsselt:

https://tefisltd.de/restwert-und-kilometervertrag/

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Bürgschaft einer solventen und somit kreditwürdigen Privatperson wäre eine Möglichkeit, ob dann zusätzlich noch eine Sicherheitsleistung in Form einer einmaligen Leasingsonderzahlung oder Kaution, z.B. in Höhe von 20 % des Kaufpreises, erforderlich sein wird, muss man sehen.

Wie ich Ihrer Fragestellung entnehmen kann, ist Ihnen durchaus klar, dass die GbR selbst aufgrund der Gründung erst vor 6 Monaten im Zweifel noch keine ausreichernde Bonität für den Abschluss eines Leasingvertrages mit einigermaßen günstigen Konditionen hat, da die Creditreform sicherlich noch keinen Bonitätsindex für die GbR festgelegt haben wird, nachzulesen hier:

https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/

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Eine Faustformel gibt es nicht, zumal die Höhe des Gewinns sicherlich wichtiger ist als der reine Umsatz. Es sollte nach Abzug der Leasingrate zumindest noch ein genügend hoher Betrag für die Deckung aller weiteren Kosten vorhanden sein.

Fraglich ist, ob die entsprechende Leasinggesellschaft überhaupt betriebswirtschafliche Zahlen sehen möchte oder sich nicht vielmehr nur auf die Creditreform- und ggf. Schufa-Auskunft stützt, wobei die Creditreform-Auskunft beim gewerblichen Leasing wichtiger ist als die Schufa-Auskunft.

Die Creditreform legt einen dreistelligen Bonitätsindex fest und dieser sollte i.d.R. besser, also kleiner als 300 sein, sprich schlechtestenfalls bei 299 liegen.

Die verschiedenen Bausteine der Bonitätsprüfung beim gewerblichen Leasing sowie deren Gewichtung werden m.E. hier sehr anschaulich und ausführlich erläutert:

https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/

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Wen oder was meinen Sie mit Rechnungsempfänger? Die Rechnung über das Auto stellt der Autohändler beim Leasing auf die Leasinggesellschaft aus, die das Auto kauft und Eigentümer des Fahrzeugs wird, und nicht auf den Leasingnehmer.

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Sofern es in der Region, in der Sie wohnen, nicht gerade einen Autohändler gibt, der nach einem persönlichen Gespräch, bei dem Sie einen guten und ehrlichen Eindruck hinterlassen, für eigene, günstige Autos eine Ratenzehlung anbietet, sehe ich bei dem Ihnen zur Verfügung stehenden Betrag für eine Anzahlung keine Chance.

Seriöse Leasinggesellschaften, die meistens eh nur Verträge mit Selbständigen und Freiberuflern abschließen und die nicht nur die Anzahlung kassieren, ohne dass Sie Ihr Auto erhalten (worauf in diesem Leasingmarktsegment zu achten ist, um nicht auf Betrüger und unseriöse Anbieter hereinzufallen, wird m.E. hier recht anschaulich beschrieben:: https://tefisltd.de/kfz-leasing-ohne-schufa/ ), schließen i.d.R. erst Verträge für Autos mit einem Mindestkaufpreis von 10.000,-- €, eher noch darüber, ab.

Da bei schlechter Bonität mindestens eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Kaufpreises geleistet werden muss, müssten Sie also über Minimum 2.500,-- € für eine Anzahlung (bei dem minimal möglichen Kaufpreis von 10.,000,-- €) verfügen.

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Ohne eine Angabe zur Leasinglaufzeit ist die Angabe eines Leasingfaktors vollkommen sinnbefreit ...

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Entsprechende Bonität der GbR vorausgesetzt, sollte es möglich sein, wobei bei einer Finanzierung nur die Zinsen als Betriebskosten geltend gemacht werden können und nicht der Tilgungsanteil in den Raten. Stattdessen gibt es die AfA.

Beim Leasing dagegen können die vollen Leasingraten steuermindernd als Betriebskosten angesetzt werden.

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