Bilanzierung einer Anlage bei wirtschaftlichem Eigentum und Finanzierungsleasing?
Heyy
wie im Titel bereits erwähnt geht es um eine Anlage die bilanziert werden soll, beim Leasingnehmer.
- Die Leasingdauer ist 10 Jahre und die Nutzungsdauer 15 Jahre
- die Anlage wurde vom Leasinggeber für 1 Mio gekauft.
- jährlich fallen 120.000 Euro Leasingzahlungen an
Wie weise ich das in der Bilanz als leasingnehmendes Unternehmen aus?
mit 1.2 Mio ? (120.000*10) oder mit dem AW vom Leasinggeber also 1 MIo und dann gesondert Posten für die 1.2 Mio? Bzw. kann ich die Leasingkosten überhaupt so zusammenfassen oder muss ich die jährlich ausweisen? Aber das sind doch eig meine Anschaffungskosten....
Hilfe bitte :(
3 Antworten
Anscheinend handelt es sich um einen Spezialleasingvertrag für eine Anlage, die in der Form eigentlich nur für den Leasingnehmer zu nutzen ist, für die es also keinen Sekundärmarkt gibt. In diesem Fall wird die Anlage tatsächlich beim Leasingnehmer bilanziert, nachzulesen hier (Ausführungen zum Speziallleasingvertrag):
https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-2/
Der Ursprungswert für den Anlagespiegel ist der Anschaffungspreis in Höhe von 1 Mio. €, der um 200.000,-- € höhere Betrag aus der Summe aller Leasingraten ist die Zinsbelastung, die als Betriebskosten auf die 10 Jahre Leasinglaufzeit steuerlich geltend gemacht werden. Die genauen Zinsbeträge ergeben sich aus dem Zins- und Tilgungsplan, den der Leasingnehmer, wie bei einem Mietkaufvertrag, zusammen mit der Leasingannahmebestätigung vom Leasinggeber erhält.
Die AfA, für die die Grundlage der Ursprungswert in Höhe von 1 Mio. € ist, erstreckt sich über 15 Jahre.
Ich bin Fachmann für Leasing, kein Bilanzfachmann, weshalb ich nicht genau sagen kann, wie zu bilanzieren ist, Es ist aber beim Finanzierungsleasing, bei dem das geleaste Objekt beim Leasingnehmer bilanziert wird, genauso wie bei einer klassischen Finanzierung (Kredit) und einem Mietkaufvertrag.
Die Anschaffungskosten entsprechen der Summe, die der Lieferant dem Leasinggeber in Rechnung stellt, die monatlichen Leasingraten setzen sich dann zusammen aus Zinsen und Tilgung, wobei die Zinsen m.E. nicht zu den Anschaffungskosten zählen, sondern Fimanzierungskosten sind,
okay, jz wirds mir klarer. Vielen Dank. Noch ne kleine Frage wrm Zinsen und Tilgung? Ich zahle doch "nur" Miete? also was wäre den hier meine Tilgung:
Ein Finanzierungsleasing ist keine Miete, weshalb das entsprechende Objekt seit 2019 beim Bilanzieren nach IFRS stets beim Leasingnehmer zu bilanzieren ist (siehe weiter unten) und ein Spezialleasing, welches deswegen auch bei Bilanzierung nach HGB beim Leasingnehmer bilanziert wird, erst recht nicht.
Die Tilgung ist der Anteil der Leasingraten, der die Anschaffungskosten in Höhe von 1 Mio. € abdeckt, wie beim Mietkauf. In dem von mir verlinkten Beitrag ist deshalb auch erwähnt, dass der Spezielleasingvertrag in der Praxis kaum zum Tragen kommt, eine Leasinggesellschaft wird in einem solchen Fall i.d.R. dem Kunden eher einen Mietkaufvertrag anbieten. im Grunde genommen ist der Spezialleasingvertrag nichts anderes.
Leasing bedeutet ja eben gerade, dass es NICHT dein Eigentum ist. Sonst wäre es ja ein Kauf auf Kredit. Der Leasing-Geber aktiviert das Gut als Eigentum in seiner Bilanz. In deiner Bilanz taucht das Leasing-Gut in Form der Leasingraten als Aufwendungen in der GuV und somit im EK auf.
Hätte das auch in die Frage schreiben sollen. Sry. Also in diesem Fall ist das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer und die Anlage muss ausgewiesen werden. Es gibt bestimmte Kriterien die erfüllt werden müssen, für die Entscheidung und in diesem Falle ist eindeutig der Leasingnehmer der wirtschaftliche Eigentümer
Bin jetzt kein Leasingexperte aber was ich weiß, erstmal kommt es drauf an wonach bilanziert wird. HGB, IFRS,... ?
Und dann weiß ich, das es durchaus auch Wahlrechte gibt.
Stimmt, eine Bilanzierung nach IFRS statt nach HGB könnte ein anderer Grund für die Bilanzierung beim Leasingnehmer sein als das Vorliegen eines Spezialleasingvertrages. Seit 2019 müssen auch Objekte aus einem Finanzierungsleasingvertrag bei Bilanzierung nach IFRS beim Leasingnehmer bilanziert werden,siehe hier:
zählen die Mietzahlungen nicht zu meinen Anschaffungskosten? und wie weise ich dass was du beschrieben hast in der Bilanz aus?