Dass eine Leasingsonderzahlung (= Anzahlung) die monatliche Leasingrate reduziert, wurde hier ja bereits erwähnt, weshalb einige Leasingnehmer diese durchaus freiwillig zahlen.
Eine Anzahlung kann aber auch eine Auflage des Leasinggebers (sprich der Leasinggesellschaft) sein, wenn die Bonität des Leasingnehmers nicht so gut ist, da eine daraus resultierende geringere Finanzierungssumme das Risiko für den Leasinggeber verringert, zum Beispiel für den Fall, dass der Leasingvertrag aufgrund Nichtzahlung der Leasingraten vorzeitig gekündigt und das Leasingobjekt verwertet, sprich verkauft werden muss.
Ist die Finanzierungsumme geringer, ist es weniger schlimm für die Leasinggesellschaft, wenn der Verkaufserlös nicht so hoch ist, da in solchen Fällen die geringere Finanzierungssumme eher durch den Verkauf abgedeckt wird, als wenn ursprünglich von der Leasinggesellschaft der volle Kaufpreis an den Lieferanten gezahlt wurde. Denn der Wertverlust ist gerade beim Auto, wenn es ein Neuwagen ist, am Anfang häufig höher als die bis zur Verwertung gezahlten Lesingraten.
Letztendlich profitiert im Falle der vorzeitigen Verwertung auch der Leasingnehmer von der Anzahlung, da dadurch die Gefahr geringer wird, trotz Verkaufs des Leasingobjektes noch etwas an die Leasinggesellschaft zahlen zu müssen oder die Zuzahlung zumindest geringer ausfallen wird.