Da man auch Gebrauchtwagen leasen kann, wird es für das Modell auf jeden Fall noch Leasingangebote geben,, wenn nicht über die Herstellerleasinggesellschaft, dann eben über freie Leasinggesellschaften.

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Ich kann selbstverständlich nur Vermutungen anstellen, da ich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht kenne, sprich nicht weiß, wie hoch Ihr Gehalt ist und wie es im Verhältnis zum Kaufpreis, den ich ebenso nicht kenne, und somit den monatlichen Leasingraten steht.

Wahrscheinlich reicht Ihr Einkommen als Arbeitnehmer für die Leasinggesellschaft von BMW für eine positive Entscheidung nicht aus und benötigt deswegen BWA Ihres Gewerbes, um auch Ihre Einkünfte daraus mit heranzuziehen. Ggf. ist auch die Creditreform-Auskunft über Ihr Gewerbe nicht so gut, denn bei guter Creditreform-Auskunft benötigen viele Leasinggesellschaften bis zu einem gewissen Kaufpreis - unterschiedlich je nach Leasinggesellschaft - beim gewerblichen Leasing keine BWA für eine Entscheidung.

Näheres zur Bonitätsprüfung beim gewerblichen Leasing können Sie hier nachlesen:

https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/

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Sind Sie Verbraucher, sprich Arbeitnehmer, oder Unternehmer?

Für Verbraucher habe ich eine Leasinggesellschaft im Portfolio, die Leasing ohne Kilometerbegrenzung anbietet, für Unternehmer ganz viele.

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Vorweg gesagt gibt es beim KFZ-Leasing im Wesentlichen zwei Vertragsarten, welche mit Kilometerbegrenzung und welche ohne Kilometerbegrenzung mit festem Restwert.

In beiden Fällen handelt es sich bei dem Restwert um einen kalkulatorischen Restwert, der nicht genauso hoch sein muss wie der vermutliche Marktwert am Ende der Leasingvertragslaufzeit.

Jeder Leasingkalkulation liegt ein Zinssatz zugunde, folglich ist der Restwert bei einer niedrigen monatlichen Rate höher als bei einer höheren monatlichen Rate, dieselbe Leasinglaufzeit zugrundegelegt.

Zumindest bei Restwertverträgen ist es sogar üblich, dass der Restwert von Leasinggesellschaften niedriger angesetzt wird als der vermutliche Marktwert, allein schon aus Sicherheitsgründen für die Leasinggesellschaft, da, wie erwähnt, ein niedriger Restwert eine höhere monatliche Leasingrate nach sich zieht und somit im Falle eines vorzeitigen Zahlungsausfalls seitens des Leasingnehmers von diesem bereits mehr getilgt wurde (auch wenn beim Leasing keine Tilgung ausgewiesen wird, so ist intern auch beim Leasing eine Tilgung in die Konditionen eingerechnet).

Ob Sie in dem Fall, dass Sie am Ende der Laufzeit das Auto kaufen können, nur den in Ihrem Fall sehr niedrigen kalkulatorischen Restwert oder aber den höheren Marktwert werden zahlen müssen, entscheidet dann die Leasinggesellschaft. I.d.R. werden Sie aber nur den kalkulatorischen Restwert zahlen müssen.

Näher erläutert wird das hier:

https://tefisltd.de/restwert-und-kilometervertrag/


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Hin und wieder gibt es - je nach Absatzlage - Herstellerleasinggesellschaften, die auch mit Existenzgründern Leasingverträge abschließen, häufig soll das bei Toyota der Fall sein.

Zudem gibt es freie, herstellerunabhängige Leasinggesellschaften, die bei Leistung einer entsprechend hohen Leasingsonderzahlung (Anzahlung) ab 25 % des Kaufpreises auch mit ganz jungen Unternehmen Verträge eingehen. Worauf dabei zu achten ist, um nicht auf unseriöse Anbieter und Betrüger hereinzufallen, ist m.E. hier recht anschaulich beschrieben:

https://tefisltd.de/kfz-leasing-ohne-schufa/

Abgesehen von diesen Ausnahmen reicht die Bonität eines erst im Juli gegründeten Unternehmens für den Abschluss einers Leasingvertrages noch nicht aus, zumal die Creditreform bei solch jungen Unternehmen noch keinen Bonitätsindex festlegt, der für ein Leasing i.d.R. Grundvoraussetzung ist, nachzulesen hier:

https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/

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In erster Linie scheitert es daran, dass keine Leasinggesellschaft den Aufwand betreibt,, ihre Vertragsbedingungen dem ausländischen Wohnsitz des Leasingnehmers anzupassen. Selbst bei relativ ähnlichen Rechtssystemen und selber Sprache wie in Deutschland und in Österreich wird das nicht gemacht, es sei denn, die entsprechende Leasinggesellschaft ist international tätig und hat Niederlassungen in verschiedenen Ländern und somit auch im Land des Leasingnehmers. Dann läuft der Vertrag über die dortige Niederlassung.

Es ist aber i.d.R. kein Problem, sich ein Leasingobjekt eines ausländischen Lieferanten auszusuchen, so dass z.B. eine deutsche, herstellerunabhängige Leasinggesellschft für einen in Deutschland ansässigen Leasingnehmer über ein Objekt einen Vertrag abschließt, das von einem Händler oder Hersteller, der z.B, in Belgien oder Italien seinen Sitz hat, geliefert wird.

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Anscheinend handelt es sich um einen Spezialleasingvertrag für eine Anlage, die in der Form eigentlich nur für den Leasingnehmer zu nutzen ist, für die es also keinen Sekundärmarkt gibt. In diesem Fall wird die Anlage tatsächlich beim Leasingnehmer bilanziert, nachzulesen hier (Ausführungen zum Speziallleasingvertrag):

https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-2/

Der Ursprungswert für den Anlagespiegel ist der Anschaffungspreis in Höhe von 1 Mio. €, der um 200.000,-- € höhere Betrag aus der Summe aller Leasingraten ist die Zinsbelastung, die als Betriebskosten auf die 10 Jahre Leasinglaufzeit steuerlich geltend gemacht werden. Die genauen Zinsbeträge ergeben sich aus dem Zins- und Tilgungsplan, den der Leasingnehmer, wie bei einem Mietkaufvertrag, zusammen mit der Leasingannahmebestätigung vom Leasinggeber erhält.

Die AfA, für die die Grundlage der Ursprungswert in Höhe von 1 Mio. € ist, erstreckt sich über 15 Jahre.

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Die Frage ist sehr unpräzise gestellt, da nicht klar ist, wie viel einfacher eine GmbH eine Finanzierung oder ein Leasing erhalten soll als wer. Einfacher als ein Arbeitnehmer, als ein Einzelunternehmer, als eine AG?

Dass es mit dem Stammkapital nichts zu tun hat, weil dieses aufgebraucht werden kann und darf, wurde hier bereits hinreichend erläutert.

Generell ist es jedoch, unabhängig von der Rechtsform, zumindest in Bezug auf Leasing für Selbständige, Freiberufler, Unternehmer und Unternehmen tatsächlich einfacher als für Arbeitnehmer, da bei einer guten Bonitätsauskunft - und nur dann ist es einfacher und hierbei ist die Creditreform-Auskunft das entscheidende Kriterium - eine Genehmigung (positive Entscheidung) zu erhalten, da es im gewerblichen Bereich einige Leasinggesellschaften gibt, die zum Teil bis zu einem Kaufpreis von rund 100.000,00 € eine Prüfung nur anhand der Creditreform-Auskunft vornehmen, ohne dass der Antragssteller betriebswirtschaftliche Zahlen vorweisen muss.

I.d.R. muss für solch ein vereinfachtes Prüfungsverfahren aber das Unternehmen mindestens 2 Jahre existieren und der Bonitätsindex bei der Creditreform muss besser, dh. kleiner als 300 sein.

Wesentlich ausführlicher wird das Ganze hier erläutert:

https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/

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Welche verschiedenen Leasingvertragsarten es gibt, wird m.E. hier

https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-1/

und hier

https://tefisltd.de/die-verschiedenen-leasingvertragsarten-teil-2/

recht anschaulich und ausführlich erläutert. Daraus ergibt sich dann auch, dass zumindest Finanzierungsleasing sich schon recht deutlich von der Langzeitmiete unterscheidet.

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Mieten ggf. beim Hersteller oder einem Händler, Leasing wird - entsprechend gute Bonität vorausgesetzt - bei fast allen freien und herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften möglich sein, sofern sich diese nicht auf bestimmte Objekte wie KFZ, EDV oder Immobilien spezialisiert und beschränkt haben sollten.

Einige Hersteller oder Händler werden wahrscheinlich auch Leasinggesellschaften haben, mit denen sie fest zusammenarbeiten.

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Ich weiß auch nicht, wie die Frage genau gemeint ist, ich beantworte sie daher mal so:

Bei einem geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH wird bei einer Bonitätsprüfung für einen Kredit oder ein Leasing i.d.R. auch die Bonität der betreffenden GmbH geprüft, weil die dauerhafte Gehaltszahlung und die mögliche Höhe des Gehalts unmittelbar von den wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH abhängen.

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Wie hier bereits geschrieben wurde, muss Ihr Bruder ja nicht 1 % des Listenpreises an Steuern monatlich zahlen (anscheinend ist der Bruttolistenpreis 60.000,-- € und nicht, wie von Peppie85 geschrieben, netto 600.000,--), sondern die 600,00 € monatlich, ergo 7.200,00 € im Jahr, werden seinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, andererseits kann er die monatliche Leasingrate von 450,00 € (ich nehme an netto, da Gewerbeleasing) als Betriebsausgabe ansetzen, das sind 5.400,00 € jährlich, so dass nur 1.800,00 € mehr zu versteuern wären, was selbst beim Spitzensteuersatz von 42 % nur 756,00 € an Steuerzahlung ausmachen würde.

Da zudem sämtliche anderen Kosten für das Auto (KFZ-Steuern, Versicherung, Sprit, Wartungskosten, Autowäschen) als Betriebskosten anzusetzten sind, die m.E. mindestens den Betrag von 1.800,00 €, der aufgrund der 1 % Regelung mehr zu versteuern wäre, ausmachen dürften, sollte die steuerliche Mehrbelastung eigentlich 0 € betragen.

Allerdings gilt das nur für die Einkommensteuer (oder bei einer Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer, in diesem Fall sind dann sogar nur 15 % auf die 1.800,00 € an Steuern zu zahlen), für die Gewerbesteuer werden die Leasingraten wieder dem Gewinn hinzugerechnet, gelten für diese Steuerart also nicht als Betriebskosten.

Wenn Ihr Bruder jedoch trotzdem keine betriebliche Nutzung wünschen sollte, ist es vollkommen egal, ob es sich um einen gewerblichen- oder Verbraucherleasingvertrag handelt, das interessiert das Finanzamt nicht. Er deklariert das Auto einfach als Privatwagen und wenn er es zum Teil geschäftlich nutzen sollte, muss er über die geschäftlichen Fahrten ein Fahrtenbuch führen und kann dann 0,30 € je betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebskosten ansetzen, die sein zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Dafür darf er in diesem Fall die Leasingraten und alle anderen Autokosten selbstverständlich nicht als steuermindernde Betriebsausgaben ansetzen.

Zudem sollte Ihr Bruder unbedingt seinen Steuerberater wechseln, dessen Aufgabe es wäre, ihm all das zu erklären ...

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Da es bei diesen Leasingkonditonen keinen ausgewiesenen Restwert gibt, sind die 6.400,00 € Gesamtbelastung erst einmal richtig gerechnet. Die Leasingnehmerin wird dann nach Laufzeitende das Kassensystem an die Leasinggesellschaft oder den Verkäufer des Kassensystems zurückgeben müssen. Sofern ihr am Laufzeitende das Kassensystem zum Kauf angeboten werden sollte, käme der entsprechende Kaufbetrag zur Gesamtbelastung noch dazu, dieser ist bei Abschluss des Leasingvertages aber anscheinend noch nicht bekannt.

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Wenn es, wie bei diesen Leasingkonditionen der Prüfungsaufgabe , einen Restwert gibt, oder es sich um einen Vollamortisationsleasingvertrag handelt, bei dem das Objekt nach Laufzeitende ohne Zahlung eines Restwertes nach Zahlung der letzten Rate vom Leasingnehmer übernommen werden kann, kann man selbstverständlich auch einen effektiven Jahreszinssatz auf die Konditionen berechnen. Bei einem Verbraucherleasingvertrag muss dieser bei solchen Leasingvertragsarten sogar ausgewiesen werden.

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Prinzipiell könnte die Fluggesellschaft tatsächlich auch einen Kredit aufnehmen statt zu leasen, das ist richtig, da kommt aber wieder der steuerliche Aspekt ins Spiel, da die Leasinglaufzeit i.d.R. um einiges kürzer sein wird als die Abschreibungsdauer, somit in Form der Leasingraten also in kürzerer Zeit mehr Betriebskosten entstehen als durch AfA und Zinsbelastung.

Und ja, wenn die Bank keinen neuen Kredit vergibt, schrumpft die Geldmenge tatsächlich wieder. In den meisten Fällen werden sich aber neue Darlehens- oder Leasingnehmer finden, für die Geld generiert wird. Derzeit haben Banken aber in der Tat das Problem, dass Unternehmen und Verbraucher zurückhaltender bei der Fremdkapitalaufnahme sind und die Geldmenge daher meines Wissens ein wenig abnimmt.

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Als Existenzgründer muss entweder ein gut ausgearbeiteter, plausibler Businessplan vorgelegt werden, um mit geringer Chance zu einigermaßen günstigen Konditionen eine Finanzierung oder ein Leasing zu erhalten, oder aber jeweils rund 30 % des Kaufpreises als Anzahlung vorhanden sein, um zu recht teuren Konditionen einen Leasingvertrag bei einer Leasinggesellschaft zu bekommen, die sich auf Kunden mit schwacher und sogar negativer Bonität spezialisiert hat.

Insofern ist die Langzeitmiete bei Sixt und anderen Anbietern für Existenzgründer in der Branche häufig die einzige Möglichkeit an die Fahrzeuge zu kommen.

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Das hängt davon ab, ob Sie Verbraucher oder Gewerbetreibender bzw. Freiberufler sind. Für Gewerbetreibende und Freiberufler gibt es Leasinggesellschaften, die sich auf Kunden mit schwacher oder sogar negativer Bonität spezialisiert haben. es müssen allerdings rund 30 % Eigenkapital für eine Anzahlung vorhanden sein.

Worauf zu achten ist, um nicht auf unseriöse Anbieter und Betrüger hereinzufallen, kann man hier nachlesen:

https://tefisltd.de/kfz-leasing-ohne-schufa/

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Auch meines Wissens gibt es so etwas nicht. Am besten wenden Sie sich daher an ein Leasingmaklerunternehmen, da solche Unternehmen naturgemäß mit vielen Leasinggesellschaften zusammenarbeiten und daher zum einen wissen, welche Leasinggesellschaften Pferdeleasing anbieten und zum anderen, wo es diesbezüglich die für Sie besten Konditionen und Vertragsgestaltungen gibt.

Grundvoraussetzung ist jedoch eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit und entsprechende "Nutzung" des Pferdes oder der Pferde, z.B. als Zuchttier, Rennpferd oder Lernpferd für Reitschüler.

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