Was passiert, wenn man eine unterlassene Instandhaltung nicht nach den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres nachholt?

1 Antwort

In der Buchhaltung: Wenn der Grund für eine Rückstellung entfällt, muss diese aufgelöst werden. Das wäre allerdings nicht nach Monaten der Fall, sondern wenn sich herausstellt, dass die Instandhaltung gar nicht mehr nötig ist. Oder eben dann, wenn sie tatsächlich durchgeführt und von der Rückstellung bezahlt wird.

Rechtlich: Je nachdem, inwiefern diese Instandhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Unternehmer eventuell mit Bußgeldern rechnen, wenn er sie nicht rechtzeitig vorgenommen hat. Das hängt aber von den konkreten gesetzlichen Vorgaben, wo dann auch Bußgelder geregelt sind, ab. Da gibt's keine pauschale Antwort oder Lösung.