Bekommt man bei einem Leasing-Auto eigentlich auch den Fahrzeugbrief ausgehändigt?!

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7 Stimmen

3 Antworten

Nein, das Auto gehört dir ja nicht!

Im Prinzip nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II , also das was in grauer Vorzeit mal Brief hieß, gehört den Eigentümer des Fahrzeuges und das ist beim Leasing der Leasinggeber. Der, oder der Händler lässt das Fahrzeug auch normalerweise auf Dich als Fahrzeughalter zu. In Ausnahmefällen musst du das Fahrzeug selbst zulassen. Dann brauchst Du dazu natürlich die Zulassungsbescheinigung Teil II und erhältst diese übergangsweise. Nach der Zulassung musst du sie dann direkt an den Leasinggeber zurückgeben. Was du behältst ist nur Teil I früher Fahrzeugschein

Nein

Da das Fahrzeug beim Leasing Eigentum des Leasinggebers ist, bekommt der Fahrzeugnutzer nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Ähnliches Prinzip wie bei Finanzierungen. Das Fahrzeug „gehört“ dir erst wenn der komplette Kaufpreis bezahlt wurde. Bis dahin ist es Eigentum der Gesellschaften.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Automobilkauffrau