Wer zahlt bei einem Leasingfahrzeug einen Motorraschaden?
Heyho,
Kleine frage, wer bezahlt beim leasingfahrzeug einen nicht verschuldeten Motorschaden? Bzw wwnn der Schaden kommt ohne swlbsteinwirkungen (also einfach normal gefahren)?
Mir ist klar das es im vertrag steht aber ich habe zurzeit keinen aktiven leasingvertrag.
Deshalb:
Gibt es eine Grundregel dazu?
3 Antworten
Eine Garantie oder Gewährleistung hat nichts mit dem Leasingvertrag zu tun. Wenn das Fahrzeug keine Garantie mehr hat, ist der Motorschaden dein Problem. Evtl. gibt es Kulanz vom Verkäufer oder dem Hersteller, das kommt aber dann auf den Wartungszustand, das Alter und die Kilometerleistung an.
Ein ähnliches Problem hast Du, wenn Du ein Leasingfahrzeug nicht Vollkasko versicherst, und und z.B. aus eignem Verschulden schrottest. Der Leasingnehmer möchte entweder das Fahrzeug, wie im Leasingvertrag festgelegt zurücknehmen, wenn die Leasingzeit abgelaufen ist, oder bar cash Kralle sehen, wenn das Auto nicht mehr da ist.
Ob Leasing oder Bar gekauft macht bei Reparaturen grundsätzlich keinen Unterschied. Entweder hast du noch Garantie, der Hersteller ist kulant oder du musst eben selber zahlen.
Klar gibt es die, entweder du hast noch Gewährleistung oder Garantie oder nicht. Wenn nicht ist der Motorschaden dein Problem.