Hallo, wir haben Ende September mit einer Schlussrate unseren Hauskredit komplett abbezahlt. Heute ging die Löschungsbewilligung der Bank für die eingetragene Grundschuld bei uns ein. Dem Schreiben lag gleichzeitig die Mitteilung bei, dass 104,40 Euro Notarkosten anfallen, betitelt einzig mit "Notarkosten für die Urkunde", keine offizielle Rechnung, keine Aufstellung über Zusammensetzung der Kosten. Die Summe werde am 20.11.2020 per Lastschrift abgebucht.
Angehängt waren Fotokopien eines Notariats, welche bis in das Jahr 2001 zurückreichen. In Kopien geht es um Unterschriftsbeglaubigungen, um zwischenzeitliche Namensänderungen der betreffenden Bank/Versicherung, usw. In keiner der Kopien wird unser Name oder unserere Flurnummer genannt, unsere Darlehnsnummer erscheint nicht, es wird auch nicht auf die Grundschuldhöhe eingegangen.
Beim Googeln erfährt man, dass der Dalehnsnehmer keine Kosten für eine Löschungsbewilligung erheben darf. Näheres finde ich aber nicht. Ich habe daraufhin der Bank das SEPA-Mandat schriftlich per Einschreiben und Rückschein gekündigt und eine Lastschriftsperre eingereicht, da der o.g. Lastschrifttermin ja zeitnah ist.
Frage: Ist meine Bank im Recht? Die Grundschuld werden wir vorerst nicht löschen lassen, da hierzu keine Eile besteht.