Ist Verwarnung ungültig?
Ich erhielt eine gebührenplichtige Verwarnung wegen Falschparkens. Allerdings wurde eine falscher Tatbestand aufgeführt. Der geforderte Betrag ist sowohl beim falschen als auch beim richtigen Tatbestand der Gleiche. Ist die Verwarnung deshalb ungültig?
3 Antworten
Wenn es offensichtlich ist das Du die aufgeführte Ordnungswidrigkeit nicht begangen hast, so ist es angebracht dem Bescheid fristgerecht zu widersprechen. Es ist natürlich möglich das die Behörde dann den richtigen Tatbestand herausfindet, allerdings ist es dann sehr gut möglich das dieser dann verjährt (nach 3 Monaten) ist.
Die Behörde muss natürlich den korrekten Tatbestand angeben, ansonsten wäre das eine nicht gültige Ahndung. Denn es wird etwas verfolgt, was nicht passiert ist.
Wenn allerdings im Schreiben der Tatbestand näher beschrieben und womöglich mit Nachweisen belegt wird, dann ist der Fehler ja offensichtlich. Dennoch muss der Bescheid korrekt formuliert werden, damit er gültig wird.
Du kannst Einspruch einlegen.
Wenn Dir was vorgeworfen wird, was so nicht zutrifft, dann kannst Du Einspruch erheben.
Allerdings würde ich dabei nicht den korrekten Tatbestand erwähnen. Das wär ein Eigentor. Sondern nur, dass das so nicht zutreffend ist wegen xyz und fertig.
Kann sein, muss aber nicht sein. tIst dann die Frage ob sich der Ordnungsbeamte noch an die genaue Situation erinnert und ob der überhaupt befragt wird. Die im Büro, die das bearbeiten, wissen das bestimmt nicht.
Die Behörde wird den richtigen Tatbestand bestimmt auch alleine rausbekommen. :)