Kann den Mietrückstand nicht komplett abbezahlen?

5 Antworten

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Gehen Sie also am besten sofort zum zuständigen Jobcenter oder Sozialamt, und bitten Sie um Hilfestellung durch Übernahme der Mietschulden auf Darlehensbasis. Auch die Allgemeine Sozialberatung oder die Schuldnerberatung vor Ort bieten Rat und Unterstützung.

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Woher ich das weiß:Recherche

Jetzt mal Butter bei die Fische:

Um wie viel wurde die Nebenkosten-Vorauszahlung erhöht?

Um wie viel wurde die Kaltmiete erhöht?

Dass wir hier mal ein paar Fakten auf den Tisch bekommen.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 15:39

Nachforderung beträgt 242,91€

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 15:37

Kaltmiete ist gleich. Betriebskosten sowie Heizung wurde erhöht. Betriebskosten betragen nun 82€ Heizung statt 80 nunmehr 137€. Daher ist meine Miete 439,40€ seit dem 01.11.2024

Funship  23.01.2025, 17:04
@Wildfuchs65
Kaltmiete ist gleich.

Okay, dann handelt es sich nicht um eine Mieterhöhung, du musst nicht zustimmen, es muss keine Zweimonatsfrist eingehalten werden. Vergiss das alles.

Eine Anpassung der Nebenkosten-Vorauszahlung im Zuge der Nebenkosten-Abrechnung ist üblich und zulässig.

Seit Oktober wurde meine Miete erhöht, für das ich allerdings nicht rechtzeitig informiert wurde.

wurde die Mietpreiserhöhung form u. fristgerecht gestellt das hätte der Vermieter mind. mal 2 Monate vorher ankündigen müssen. hat er nicht, zahlst du wie gewohnt die gleiche Miete . da muss nämlich der Vermieter wieder Fristen einhalten. das sind wieder die mind. 2 Monate. und der Mieter muss aktiv zustimmen.

hier ist was verkehrt gelaufen


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:40

Also die Nebenkostenabrechnung ist vom 15.10. Ab dem 01.11 ist die Miete erhöht. Er meinte das am 16.10 war rausging. Habe aber postalisch nix erhalten und es ihm auch so gesagt.🤷🏻‍♀️ Das war ihm aber egal. Habe also die alte Miete gezahlt,weil wenn man nicht frühzeitig informiert wird,wie soll man dann reagieren?

peterobm  23.01.2025, 10:48
@Wildfuchs65
Ab dem 01.11 ist die Miete erhöht. Er meinte das am 16.10 war rausging

Fristversäumnis die Ankündigung hätte somit bereits im August kommen müssen. hat er versäumt zahlst du die normale Miete weiter.

Inwiefern wurdest du nicht darüber informiert? Der Vermieter muss einem 2 Monate Zustimmungsfrist nach Mieterhöhung einräumen, rückwirkend ist keine Mieterhöhung möglich. Sollte diese nicht gewährt worden sein, ist die Mieterhöhung unwirksam.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:42

Also Nebenkostenabrechnung ist vom 15.10. Laut ihm ging am 16.10 ein Schreiben an mich raus. Habe dieses aber nicht bekommen. In der Abrechnung steht auch,das ab dem 01.11 die Miete erhöht wurde. Habe aber die ganze Zeit die alte Miete gezahlt 🤷🏻‍♀️ Nun verlangt er die fehlende Summe.

Thomas Richter  23.01.2025, 10:51
@Wildfuchs65

Wenn du den Brief nie bekommen hast, muss er dir erstmal beweisen, dass du ihn auch bekommen hast. Dazu reicht eine einfache Quittung über eine Briefmarke bei der Post nicht aus. Wer keinen Brief bekommen hat, braucht auch nicht mehr zahlen. Der Brief kann auf dem Postweg verschwunden sein. Dein Vermieter ist in der Pflicht nachzuweisen, dass er in deinen Briefkasten geworfen wurde (Einschreiben Einwurf oder "besser").

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:52
@Thomas Richter

Also der Vermieter hat das Schulterzuckend abgetan,als ich meinte das ich den Brief nie erhalten habe.

Der Vermieter muss die Erhöhung 2 Monate davor ankündigen, sonst steht dem gar nichts zu. Wenn nötig trete in den mieterschutzbund ein und lass dich dort beraten

LG Levi m/24


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:42

Also Nebenkostenabrechnung ist vom 15.10. Laut ihm ging am 16.10 ein Schreiben an mich raus. Habe dieses aber nicht bekommen. In der Abrechnung steht auch,das ab dem 01.11 die Miete erhöht wurde. Habe aber die ganze Zeit die alte Miete gezahlt 🤷🏻‍♀️ Nun verlangt er die fehlende Summe.

LeviundNick  23.01.2025, 10:44
@Wildfuchs65

Trotzdem ist er in der Nachweispflicht, wenn das Schreiben raus ging. Weiter wurde die Miete erhöht also Kaltmiete dann gilt die 2 Monats Frist. Wurden Nebenkosten erhöht ist das nur erlaubt wenn eine nebenkostenabrechnung voran ging, welche die Erhöhung rechtfertigt. Aber die Nachweispflicht, dass der Brief zugestellt hat, hat nunmal dein Vermieter.

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:53
@LeviundNick

Also Nachforderung beträgt 242,91€ von der Betriebskostenabrechnung. Und darunter steht das meine neue Miete ab dem 01.11 439€ beträgt. Habe aber schriftlich nie was erhalten und auch nicht zugestimmt.

LeviundNick  23.01.2025, 10:55
@Wildfuchs65

er muss dir eine nebenkostenabrechnung vorlegen in der du siehst

so 2024 hast du Nebenkosten in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro (166,66 Euro monatlich) vorausgezahlt aber tatsächlich haben deine Nebenkosten in 2024 insgesamt 2500 Euro betragen (208 Euro monatlich) und um dem vorzubeugen dass du mir nächstes Jahr so viel Geld nachzahlen musst erhöhe ich ab dem 01.01.2025 meine Nebenkosten auf 208 Euro jeden Monat. Wenn aber nur die Abrechnung kam und das schrieben zur Erhöhung nie zugestellt wurde, ist er in der Pflicht nachzuweisen, dass du das schrieben empfangen hast, also hätte er sie dir per Einschreiben schicken müssen, dass der Postbote bestätigt wann und um wie viel Uhr sie in deinem Briefkasten gelandet ist oder er hätte sie dir persönlich bringen müssen und beispielsweise eine Unterschrift über den Erhalt der Post verlangen müssen. Wenn du aber kein Erhöhungsschreiben bekommen hast, muss er nachweisen, dass er dir die Erhöhung auch mitgeteilt hat.

LeviundNick  23.01.2025, 10:55
@Wildfuchs65

Aber wenn es doch darunter steht, wie hoch deine neue Miete ab dem 01.01 ist, dann weist du doch von der Erhöhung….da hast du doch was schriftlich. Du hast diese und diese Nachzahlung und um so eine Nachzahlung im nächsten Jahr zu vermieden wird die Miete erhöht.

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:57
@LeviundNick

01.11 tschuldige. Also seit November wurde die Miete erhöht.

LeviundNick  23.01.2025, 10:58
@Wildfuchs65

ja aber dann hast du doch eine Info dass die Miete erhöht wird und eine Abrechnung die belegt wieso sie erhöht wird, wenn du da nicht die neue Miete zahlst, obwohl es ja gerechtfertigt ist, dann ist das in dem Sinn deine Schuld.

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 10:59
@LeviundNick

Er hat mir das auch erst jetzt per Mail geschickt. Und nicht früher.

LeviundNick  23.01.2025, 11:03
@Wildfuchs65

Achsoooo, ja dann hat er Pech wenn er den Zugang des Briefes nicht nachweisen kann. Aber denke ohne rechtliche Unterstützung kommst da nicht weiter und er sitzt am längeren Hebel.

Laberlutz  23.01.2025, 11:28
@Wildfuchs65

Dann wurde die Nebenkostenvorauszahlung erhöht, angeglichen, nicht die Miete.

LeviundNick  23.01.2025, 11:43
@Wildfuchs65

Ja aber wenn er die Kaltmiete erhöht ist das 2 Monate zuvor anzukündigen und die Nebenkosten nur wenn die Nebenkostenabrechnung dir zuging und dazu berechtigt ist nicht der Fall da du die Sachen nie bekommen hast also ist der Vermieter in der Nachweispflicht

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 11:51
@LeviundNick

Könntest du da einen Blick drauf werfen? Würde es dir schicken

LeviundNick  23.01.2025, 11:53
@Wildfuchs65

Kannst machen, aber Fakt ist, wenn er sie zu spät schickt oder sie dir nicht zugeht, kannst du auch nichts von der Erhöhung wissen oder zahlen, aber wenn du da echt gegen vorgehen willst, müsstest da eine Rechtsberatung nehmen so hat er einfach mehr macht